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08.10.05 - Alsfeld

Gute Nachricht: Keine Sporthallengebühren für Vereine im Vogelsberg

Erfreut nimmt der Vorstand des Sportkreises Alsfeld - so Vorsitzender Günther Krämer zur Kenntnis, dass im Vogelsbergkreis – also auch im Sportkreis Lauterbach –auch in Zukunft nicht daran gedacht wird, für die sportliche Nutzung der kreiseigenen Turn- und Sporthallen Gebühren von den Sportvereinen zu erheben. Damit werde im Grundsatz die Zukunftsfähigkeit der sporttreibenden Vereine und ihre Bedeutung für die Gesellschaft und Gemeinschaft im Vogelsbergkreis manifestiert. Der Sportkreis Alsfeld dankt allen, die sich zu dieser klaren Entscheidung bekennen. Sport- und Vereinsförderung braucht diese klare Position um sich auch innerhalb der eigenen Organisationsstrukturen für die vielen Mitglieder und vor allem für die Kinder- und Jugendarbeit in den Sportvereinen und im Bereich des Schulsportes weiter zu entwickeln.

Hintergrund dieser deutlichen politischen Aussagen ist aber auch die Tatsache, dass in anderen Landkreisen in Hessen nicht nur daran gedacht ist, sondern auch teilweise schon realisiert wurde, Hallenbenutzungsgebühren zu erheben. So im Odenwaldkreis. Der Landkreis Fulda berechnet immerhin eine Hausmeisterpräsenz und in den kreisfreien Städten Frankfurt, Wiesbaden und Offenbach werden Kostenbeteiligungen für die Bewirtschaftungskosten verlangt.

Der Hessische Minister des Innern und für Sport, Volker Bouffier, hat sich klar für den Sport, die Sportförderung und damit für die Zukunftsfähigkeit des Sports in Hessen ausgesprochen. In der Beantwortung einer „kleinen Anfrage“ im Hessischen Landtag wies er vor einiger Zeit deutlich darauf hin, dass „wegen der verfassungsrechtlichen Vorgabe des Art. 62a Hessische Verfassung und der überragenden Bedeutung des Sports für das Gemeinwesen eine kostenlose Hallennutzung durch Sportvereine von der Aufsichtsbehörde nicht als „freiwillige Leistung“ der Landkreise oder Städte gewertet wird. Als oberste kommunale Finanzaufsicht habe ich die Regeierungspräsidien angewiesen, den Verzicht auf die

Erhebung von Hallenbenutzungsgebühren wegen des großen Bedeutung des Sports und seiner verfassungsrechtlichen Verankerung nicht nachteilig anzurechnen.“ Damit beantwortet Volker Bouffier die „kleine Anfrage“ zahlreicher Abgeordneten der CDU, darunter auch des MdL Kurt Wiegel (Lauterbach).

In analoger Anwendung der Darstellung der Hessischen Minister des Innern und für Sport, bedeutet dies, so Sportkreisvorsitzender Günther Krämer, dass auch die Städte und Gemeinden von der Kommunalaufsicht nicht dafür angemahnt werden können, wenn sie der Sport- und Vereinsförderung in ihren Haushalten eine entsprechende Bedeutung durch die Ausweisung von finanziellen Unterstützungen Ausdruck verleihen.

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