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- Bild: Stadt Fulda
06.03.06 - Kurz-News
Neuberufung Naturschutzbeirat - Fördermittel für Menschen mit Behinderungen
Neuberufung des Naturschutzbeirates bei der Stadt Fulda
FULDA. Der bisherige und neue Vorsitzende des Naturschutzbeirates der Stadt Fulda heißt Jochen Rümann. Auf der konstituierenden Sitzung des Gremiums unter Vorsitz von Oberbürgermeisters Gerhard Möller und Stadtbaurätin Cornelia Zuschke bestätigten die Mitlieder Rümann in seinem Amt. Die 7. Wahlperiode des Naturschutzbeirats dauert bis 2010.
Die Naturschutzbeiräte beraten die Untere Naturschutzbehörde unabhängig und sachverständig. Der Naturschutzbeirat wird insbesondere beteiligt bei der Vorbereitung von Rechtsverordnungen, Planungen und Planfeststellungsverfahren, Bauleit-verfahren sowie bei Eingriffen in Natur und Landschaft, bei denen die Naturschutzbehörde mitwirkt.
In der letzten vierjährigen Amtsperiode hat der Beirat bei 320 formellen Beteiligungen seine fachliche Auffassung in die Verwaltungsverfahren eingebracht und damit einen erheblichen Beitrag zum Natur- und Landschaftsschutz, in der Stadt Fulda geleistet.
Der Beirat der 7. Legislaturperiode setzt sich wie folgt zusammen:
Mitglieder:
Jochen Rümann (Vorsitzender), Günter Krätzner (stellv. Vorsitzender und Naturschutzbeauftragter), Dr. Tobias Hellenbroich (Naturschutzbeauftragter), Lothar Herzig (Naturschutzbeauftragter), Horst Bachmann, Emil Bockmühl, Klaus Chrostek, Helmut Hügel, Wilhelm Leonhäuser, Karl Lindenlaub, Reiner Mengel, Dr. Horst Weidemann
Stellv. Mitglieder
Walter Dreifürst, Brigitte Effenberger, Otto Heres, Helmut Hodes, Herbert Hütsch, Wittmar Just, Karl-Martin Kanne, Karl Kirchner, Erwin Klaus, Angelika Schaumburg, Manfred Schneyer, Rudolf Ziegler +++
Fördermittel für Menschen mit Behinderungen
FULDA. Das Land Hessen stellt für Menschen mit Behinderungen im Jahr 2006 Fördermittel bereit, damit diese eine angemessene Wohnraumversorgung erhalten. Wie der Landkreis Fulda heute mitteilte, sollen die Wohnungen baulich so gestaltet sein, dass behinderte Menschen darin einen eigenen Haushalt führen können. Weiterhin sollen die Wohngebäude und die Wohnungen barrierefrei erreichbar sein.
Förderungsfähig sind laut Landkreis bauliche Maßnahmen, Einrichtungen und Ausstattungen an und in bestehenden Wohngebäuden und auf dem Wohnungsgrundstück. Es wird für die vom Eigentümer oder Angehörigen genutzte Wohnung ein Kostenzuschuss bis zu 50 Prozent und bei Miet- und Genossenschaftswohnungen ein Kostenzuschuss bis zu 80 Prozent gewährt.
Förderungsfähig sind Kosten bis zu 25.000 Euro je Wohneinheit. Maßnahmen unter 1.000 Euro werden nicht gefördert. Ein Rechtsanspruch auf Bewilligung von Kostenzuschüssen besteht nicht. Das zur Verfügung stehende Kontingent ist auf besonders dringende Fälle begrenzt. Anmeldungen können bis zum 7. April 2006 berücksichtigt werden. +++