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29.03.06 - Region

WARNUNG der HWK: Nutzung von Logos und Marken zur Fußball-WM "riskant"

Die Handwerkskammer Kassel weist darauf hin, dass die Verwendung von geschützten WM-Bezeichnungen und -Symbolen zu Werbezwecken nur mit schriftlicher Genehmigung der FIFA gestattet ist. "Mit den FIFA-Insignien, zum Beispiel dem Logo mit den drei lachenden Fußbällen oder dem Weltpokal dürfen nur die 15 offiziellen Partner und sechs nationalen Förderer der WM werben," sagt Eberhard Bierschenk, Leiter der Abteilung Recht und Organisation der Handwerkskammer Kassel (HWK).

Da sich der Fußballverband ein umfangreiches Repertoire aus rund 800 verschiedenen Marken gesichert hat, zu denen auch Wortmarken wie "FAN FEST" oder "WM BIER" zählen, sollten Handwerksbetriebe, die im Zusammenhang mit der Fußball-WM werben möchten, den kostenlosen Rechtsrat der HWK in Anspruch nehmen.

"In ihrem 6. Fortschrittsbericht zur Fußball-WM 2006 weist die Bundesregierung darauf hin, dass das Europäische Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt - Marken, Muster und Modelle die Rechte der FIFA an ihren Marken und Warenzeichen vollumfänglich, d. h. für alle Waren und Dienstleistungen, bestätigt hat," erläutert Bierschenk. Demnach dürfen einzig die Partner der FIFA die Wortmarken FIFA, World Cup, FIFA World Cup, FIFA Fussball-Weltmeisterschaft Deutschland 2006, FIFA WM 2006, Germany 2006, World Cup 2006, WM 2006 für gewerbliche Zwecke verwenden. Mit dieser Entscheidung kann die FIFA ihre Markenrechte, ungeachtet von in Deutschland anhängigen Einzelklagen, in allen Ländern der EU, einschließlich Deutschland, durchsetzen.

"Wer mit geschützten WM-Bezeichnungen und -Symbolen wirbt, aber über keine offizielle Lizenz verfügt, geht ein hohes Risiko ein," warnt Bierschenk. "Es ist damit zu rechnen, dass die FIFA Verstöße gegen das Markenrecht ahnden wird. Ihre Marktbeobachter und in deren Gefolge ihre Anwälte, überprüfen die Einhaltung der Schutzrechte."

Bringen sie einen Verstoß vor Gericht, können bereits in der ersten Instanz Prozesskosten von bis zu 10.000 Euro auf die Unternehmen zukommen. Von möglichen Schadenersatzforderungen ganz zu schweigen. "Bevor es also zu Abmahnungen oder Prozessen kommt, sollten sich Handwerksbetriebe, die im Zusammenhang mit der Fußball-WM werben wollen, juristisch beraten lassen. Was eine Lizenz erfordert, was generell unzulässig ist und was bei einer Abmahnung zu beachten ist, dazu berät die Abteilung Recht und Organisation der Handwerkskammer Kassel (HWK) kostenlos unter 0561 7888-101. +++

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