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17.05.06 - Kurz-News 1

Neue Gedenksteine - Frühschwimmer Wächtersbach - Stallpflicht Waldhessen

Neue Gedenksteine für Opfer der Bombennacht am 19. März 1945

HANAU. 908 Gedenksteine werden in den nächsten Wochen auf dem Hanauer Hauptfriedhof neu an jenen Stellen angebracht, wo bis zum vergangenen Jahr Bronzetafeln an die Opfer der verheerenden Bombennacht am 19. März 1945 erinnert hatten. Die ursprünglichen Tafeln waren im Zuge eines Projektes, dass die Friedhofsverwaltung mit der Eugen-Kaiser-Schule im vergangenen Jahr durchgeführt hatte, von ihren verwitterten Sockeln aus Tuffsandstein auf dem Gräberfeld entfernt und auf drei zentralen Gedenkkreuzen neu befestigt worden. Das Projekt der Schüler, das in weiten Teilen der Bevölkerung und der Politik viel Lob für deren ehrenamtliches Engagement erntete, stieß bei einigen Angehörigen auf Widerspruch.

Nachdem sich Oberbürgermeister Claus Kaminsky in die Diskussion eingeschaltet und die Argumente aller gegeneinander abgewogen hatte, wurde ein Kompromiss gefunden. Alle der ehemals 908 Tafeln werden von namentlich gekennzeichneten Gedenksteinen ersetzt. Das zentrale Mahnmal aus den drei, von den Schülerinnen und Schülern sorgsam erstellten Kreuzen, die alle bisherigen Bronzetafeln vereinen, bleibt in dieser Form erhalten. Die Arbeiten werden laut Kaminsky etwa zwei Monate in Anspruch nehmen. Die Kosten für diese erneute Einzelgräberkennzeichnung werden vom Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge übernommen. +++

Frühschwimmer starten in die Saison 2006

WÄCHTERSBACH. Es gehört schon zur Tradition, dass die Stammgäste des Wächtersbacher Freischwimmbads mit einem Frühstück in die neue Badesaison starten. Bürgermeister Rainer Krätschmer begrüßte diese Woche vor der offiziellen Eröffnung die Schwimmergruppe in der DLRG-Hütte im Freibadgelände. Die Stadt Wächtersbach bietet mit der Öffnung des Schwimmbads an Werktagen ab 6.00 Uhr und Samstags sowie an Sonn- und Feiertagen ab 8.00 Uhr in der Frühe einen besonderen Service, der von immer mehr Bürgerinnen und Bürgern gerne angenommen werden. In den letzten Jahren ist die Frühschwimmergruppe auf über 40 Personen angewachsen - Tendenz steigend.

Bürgermeister Rainer Krätschmer führte in seinen Grußworten aus, dass die Eintrittspreise in der Saison 2006 unverändert bleiben werden; auch investiere die Stadt weiterhin in die Badeeinrichtung. So werde diese wichtige Sport- und Freizeiteinrichtung für die Wächtersbacher und die zahlreichen Besucher aus der Region attraktiv und in dem bekannt hohen Freizeitwert erhalten. +++

Freilandhaltung beim Landratsamt anzeigen

BAD HERSFELD. Die Freiland-Geflügelhaltung ist ab sofort außerhalb bestimmter Risikogebiete wieder möglich, wenn dies beim Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landratsamtes Hersfeld-Rotenburg möglichst schriftlich unter Angabe von Name, Anschrift sowie Standort des Geflügels angezeigt wird. Darauf hat Dr. Günter Depta, Amtstierarzt beim Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz hingewiesen.

In den Risikogebieten des Landkreises, also insbesondere im Ortsteil Widdershausen der Stadt Heringen und im Ortsteil Heinebach der Gemeinde Alheim, müsse Geflügel weiterhin im Stall verbleiben, da das Risiko einer Infektion der Nutzgeflügelbestände durch den Geflügelpesterreger über infizierte Wildvögel in diesen Gebieten erhöht sei.

Unabhängig von der Größe des Bestandes müssen alle Freiland-Geflügelhalter weitere Auflagen erfüllen. Darunter fallen das Vermerken der Anzahl der verendeten Tiere pro Werktag im zu führenden Bestandsregister, die Dokumentation der durch zu führenden Schädlingsbekämpfung und andere Vorgaben. Sofern Enten und Gänse im Freiland gehalten werden, seien darüber hinaus zusätzliche Auflagen zu erfüllen: So sind Enten und Gänse räumlich getrennt von sonstigem Geflügel zu halten und die Tiere monatlich mittels Rachen- oder Kloakentupfer virologisch auf den Geflügelpest-Virus zu untersuchen.

Unabhängig von der Haltungsform gelten nach den Angaben von Dr. Depta weitere Auflagen für den Handel mit Geflügel. So dürfe Geflügel außer zur unmittelbaren Schlachtung nur dann gehandelt werden, wenn die Tiere sieben Tage zuvor in einem geschlossenen Stall gehalten und längstens vier Werktage vor dem Inverkehrbringen klinisch tierärztlich auf Geflügelpest untersucht worden sind.

Geflügelhalter, die mehr als 100 Stück Geflügel im Freiland halten, sind des Weiteren verpflichtet, die Tiere des Bestandes jeweils vom 15.März bis 31.Mai sowie vom 15. Oktober bis 15. Dezember serologisch auf Geflügelpest-Virus untersuchen zu lassen: Bei Enten und Gänsen jeweils 15 Tupferproben; bei sonstigem Geflügel 10 Tupferproben je Bestand.

Geflügelmärkte, -schauen, -ausstellungen seien weiterhin grundsätzlich verboten. Auf Antrag sind beim Fachdienst Ausnahmegenehmigungen möglich. Diese Bestimmungen der Geflügelpest-Aufstallungsverordnung gelten vorerst bis zum 15. August 2006, so Dr. Depta abschließend. Fragen zur Thematik bitte an den Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz, Hubertusweg 19, 36251 Bad Hersfeld, Tel.: 06621/207. +++

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