Archiv

05.03.07 - Hersfeld-Rotenburg

APEL (MIT) begrüßt Förderung des bürgerschaftlichen Engagements

Am 14. Februar 2007 billigte das Bundeskabinett den Entwurf eines "Gesetzes zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements". Vorgesehen sind unter anderem eine Anhebung der Höchstgrenzen für den Spendenabzug sowie eine Erhöhung der steuerfreien "Übungsleiterpauschale" von 1848 auf 2100 Euro. „Wir begrüßen diesen Beschluss der Bundesregierung, das Gemeinnützigkeitsrecht zu reformieren. Dies war längst überfällig und wird vor allem den Vereinen im Landkreis Hersfeld-Rotenburg eine große Hilfe sein“, so Elisabeth Apel, Kreisvorsitzende der MIT (Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung von CDU und CSU) Hersfeld-Rotenburg.

Die Vergünstigungen sollen rückwirkend zum 1. Januar 2007 gelten. Nun müssten noch die Bundesländer im Bundesrat zustimmen. „Wir sprechen uns dafür aus, dass auch Hessen diese Initiative nachdrücklich unterstützt“, so Apel. Insgesamt würden die Neuregelungen bei Bund, Ländern und Gemeinden zu etwa 440 Millionen Euro Steuerausfällen jährlich führen. „Wir halten dies aber für vertretbar, denn um für Bürgerengagement zu werben, brauchen wir bestmögliche Rahmenbedingungen“, verdeutlicht Apel ihre Zustimmung zu den Plänen.

Nach dem Gesetzentwurf sollen die Höchstgrenzen für den Spendenabzug auf einheitlich 20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte angehoben werden. „Bisher dürfen für Spenden bis zu fünf oder zehn Prozent der Einkünfte steuermindernd geltend gemacht werden. Dies stellt also eine deutliche Verbesserung dar“, meint Elisabeth Apel. Besonders begrüßt die MIT Hersfeld-Rotenburg, dass auch diejenigen profitieren sollen, die für ein gemeinnütziges Unternehmen 20 Stunden im Monat kostenlos alte, kranke oder behinderte Menschen betreuen. Für diese Tätigkeiten soll ein neuer Steuerabzug von jährlich 300 Euro eingeführt werden. Geplant ist ferner, die Besteuerungsgrenze für wirtschaftliche Betätigungen von Stiftungen und gemeinnützigen Vereinen auf 35000 Euro Einnahmen im Jahr zu erhöhen. Derzeit muss ein Verein bis zu einer Freigrenze von 30678 keine Steuern zahlen.

Die MIT Hersfeld-Rotenburg sieht in der Neuregelung die Chance für ein einfacheres Spendenrecht. „Dies könnte in Zukunft auch die Unterstützung von Vereinen in unserem Landkreis oder ehrenamtlich Bürgerinitiativen erleichtern und die Bereitschaft hierfür erhöhen“, hofft Apel. Die MIT Hersfeld-Rotenburg fordert darüber hinaus, sich nicht allein auf das Steuerrecht zu beschränken. Elisabeth Apel: „Bürgerschaftliches Engagement und die Übernahme von Verantwortung ist noch immer mit Haftungsfragen verbunden. Wir sprechen uns dafür aus, dass der Schutz vor Haftungsrisiken verstärkt und zudem unnötige Bürokratie aus dem Vereinsrecht herausgenommen wird.“ +++

Über Osthessen News

Kontakt
Impressum
Cookie-Einstellungen anpassen

Apps

Osthessen News IOS
Osthessen News Android
Osthessen Blitzer IOS
Osthessen Blitzer Android

Mediadaten

Werbung
IVW Daten


Service

Blitzer / Verkehrsmeldungen Stellenangebote
Gastro
Mittagstisch
Veranstaltungskalender
Wetter Vorhersage

Social Media

Facebook
Whatsapp
Instagram
TikTok

Nachrichten aus

Fulda
Hersfeld Rotenburg
Main Kinzig
Vogelsberg
Rhön