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15.06.07 - RHÖN

Maike PFANNMÜLLER ist Hessens erste Apfelweinkönigin - "Perle" Streuobstwiesen

Hessens Ministerpräsident Roland Koch hat sich anlässlich eines Apfelwein-Kongresses mit großem Engagement dafür eingesetzt, dass der Apfelwein wieder stärker mit den Streuobstwiesen in Verbindung gebracht wird. Die Hessischen Wirtshaus Kelterer begrüßen und unterstützen diese Initiative mit Nachdruck, denn Hessen wird, wie kaum eine andere Region, von landschaftlich höchst attraktiven Streuobstwiesen geprägt.

Aber diese Perle der hessischen Kultur- und Urlaubslandschaften gerät zunehmend in Gefahr. Die Flächen werden nicht mehr intensiv gepflegt und damit ist abzusehen, dass sich ihr Charakter massiv verändert. Damit stirbt auch die Artenvielfalt an Blumen und Tieren, die eng mit diesem wertvollen Lebensraum verbunden ist.

Die Hessischen Wirtshaus Kelterer haben bereits darauf und damit ganz im Sinne des Ministerpräsidenten reagiert. Sie pflegen selbst ihre eigenen Streuobstwiesen und keltern nahezu 100 verschiedene Apfelwein-Spezialitäten ausschließlich aus hessischem Streuobst. Dies ist Teil ihrer umfassenden Qualitätskriterien. Die Hessischen Wirtshaus Kelterer sind damit die einzige Gruppierung, die ihre Produkte ausschließlich mit den Streuobstwiesen aus dem Apfelland Hessen verbinden.

Um den Wert und die Bedeutung der hessischen Streuobstwiesen zu unterstreichen, aktiv zu unterstützen und ihnen zu dem notwendigen öffentlichen Bewusstsein zu verhelfen, wurde als Repräsentanz der Streuobstwiesen und ihrer Qualitätsprodukte die Plattform einer/s Hessischen Apfelweinkönigs/in gewählt.

Als erstmalig gekürte Hessische Apfelweinkönigin wurde Maike Pfannmüller, Geschäftsführerin der erfolgreichen Rhöner Apfelinitiative, auserwählt. Sie arbeitet zudem in einem Streuobst verarbeitenden Saftbetrieb und ist demzufolge beruflich und ehrenamtlich mit dem Thema Streuobst eng verbunden. Maike I. wird als Hessische Apfelweinkönigin nicht nur für die Hessischen Wirtshaus Kelterer tätig sein, sondern steht für alle Veranstaltungen zur Verfügung, bei denen es nicht nur um Apfelwein, sondern auch - und in besonderer Weise - um hessische Streuobstwiesen geht. Die Rahmenbedingungen für ihren Einsatz sind unter mailto:[email protected] abrufbar. +++

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