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15.09.07 - MKK

Symbolischer Spatenstich für das Baugebiet „Köhlersgraben V“ - 50 neue Bauplätze

WÄCHTERSBACH. Nach beendeter Planungsphase ist es nun endlich soweit. Die Erschließungsarbeiten für das neu ausgewiesene Baugebiet „Köhlersgraben V“ beginnen. Rund 50 Bauplätze sollen im Anschluss an das Baugebiet „Köhlersgraben III“, direkt oberhalb des Wächtersbacher Freischwimmbads, entstehen. Die verkehrliche Erschließung erfolgt über die Alsfelder Straße, die Lauterbacher Straße und die Birsteiner Straße. Der Baustellenverkehr hingegen wird über den vorhandenen Feldweg direkt auf die B 276 abgewickelt, um die Belastung für die Anwohner so gering wie möglich zu halten.

Vertreter der Hessischen Landgesellschaft (HLG) und Vertreter der Stadt Wächtersbach, sowie der ausführenden Firma Bickhardt-Bau und dem Ingenieurbüro Lotz setzten vor wenigen Tagen zum symbolischen ersten Spatenstich an. Holger Ullrich, Vertreter der HLG als Eigentümerin der Flächen, informiert: „Die Bauplätze haben eine Grundstücksgröße zwischen 400 und 650 Quadratmetern, auf denen sowohl Einzel- als auch Doppelhausbebauungen möglich sind.“ Wie aus der Stadtverwaltung bekannt gegeben wird, sind für die Häuslebauer Grundstücksreservierungen ab sofort über die Stadt oder die HLG möglich.

Bürgermeister Krätschmer betonte die gute Lage des Wohngebietes, welches seine Wertigkeit durch den einmaligen Blick über das Kinzigtal und in das Brachttal hinein den kurzen Weg zum nahe gelegenen Freischwimmbad und die gute ÖPNV- Anbindung erhält. Erste Stadträtin Susanne Turlach wies auf die jüngst von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Ermäßigung der Grundstückspreise für Familien hin: „Ich bin dankbar, dass die Stadtverordneten dem Vorschlag unseres Bürgermeisters gefolgt sind und erstmalig in Wächtersbach besondere Vergünstigungen für Familien beschlossen haben.“

Danach wird bis zu einer maximalen Grundstücksgröße von 600 Quadratmetern für jedes Kind ein Nachlass von 5 Euro pro Quadratmeter auf den Kaufpreis gewährt. Dies gilt für maximal drei Kinder - der Nachlass erfolgt für die Kinder, welche zum Zeitpunkt des Baubeginns in der Familie bereits geboren sind und die, welche innerhalb von fünf Jahren nach Vertragsabschluss geborenen werden. Die Kinder müssen jünger als 18 Jahre alt sein und im Haushalt der Eltern leben.

Auf dem Foto zu sehen sind von links nach rechts Bürgermeister Rainer Krätschmer, Tilman Kretschmer vom Ingenieurbüro Friedrich, Holger Ullrich (HLG), Ortsvorsteher Wilfried Wilhelm, Wolfgang Schmidt und Christine Bräuer vom Bauamt, Erste Stadträtin Susanne Turlach, Holger Christanz (Ingenieurbüro Lotz AG) und Gordon Lomb von Bickhardt-Bau.+++

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