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Ilse Hach aus Brachttal-Schlierbach

Rita Malcomess aus Bad Salzschlirf

08.11.07 - Region

"Keine Selbstverständlichkeit" - Pflegemedaille des Landes Hessen verliehen

Die Pflegemedaille des Landes Hessen – eine vom Hessischen Ministerpräsidenten gestiftete Auszeichnung, mit der auf den Einsatz pflegender Angehöriger aufmerksam gemacht werden soll - ist heute zum vierten Mal verliehen worden. Sozialministerin Silke Lautenschläger übergab die Medaille bei einem Festakt im Kurhaus in Wiesbaden an 19 hessische Bürgerinnen und Bürger, die über lange Jahre unentgeltlich einen ihnen nahestehenden Menschen zu Hause gepflegt haben.

„Das Land Hessen übermittelt Dank und Anerkennung für dieses herausragende Wirken“, erklärte die Ministerin. Die Pflegenden hätten sich große persönliche Verdienste erworben und einen wesentlichen gesellschaftlichen Beitrag geleistet. Angesichts der zunehmenden Individualisierungstendenzen in der Gesellschaft sei es nicht mehr selbstverständlich, dass Pflegebedürftige von nahestehenden Menschen zu Hause versorgt und betreut würden. Mit der Auszeichnung solle das soziale Engagement gestärkt werden. „Eine Gesellschaft ist nur dann zukunftsfähig, wenn die Bürgerinnen und Bürger bereit sind, aufeinander zu achten und Verantwortung für andere zu übernehmen“, betonte die Ministerin.

„Wir ehren heute Menschen, die mit teilweise übermenschlicher Kraftanstrengung ihr gesamtes Leben in den Dienst des anderen stellen und rund um die Uhr dessen Pflege und Versorgung zu Hause gewährleisten“, führte Sozialministerin Silke Lautenschläger aus. Die Geehrten ermöglichten, dass pflegebedürftige Menschen zu Hause in der vertrauten Umgebung bleiben könnten und trügen damit entscheidend dazu bei, dass Menschlichkeit und Miteinander ihren Platz hätten. „Wer einen pflegebedürftigen Menschen zu Hause betreut, leistet eine wichtige Aufgabe, die aus unserer Gesellschaft nicht wegzudenken ist.“ Die Ministerin wies darauf hin, dass von Pflegebedürftigkeit alle Generationen betroffen sein können, auch junge Menschen, wenn sie krank oder schwerstbehindert sind.

Mit der Pflegemedaille des Landes Hessen wurden unter anderem ausgezeichnet: Ilse Hach (75) aus Brachttal-Schlierbach (Main-Kinzig-Kreis), die seit über vierundzwanzig Jahren ihren schwerstbehinderten und -pflegebedürftigen Ehemann pflegt, Rita Malcomess aus Bad Salzschlirf (Landkreis Fulda), 62 Jahre, die mehr als dreizehn Jahre ihren schwerstbehinderten und -pflegebedürftigen Ehemann pflegte, Lieselotte Pankow aus Heringen (Landkreis Hersfeld-Rotenburg), 67 Jahre, die seit über fünfundvierzig Jahren ihre schwerstpflegebedürftige und -behinderte Tochter pflegt, Irmgard Zuhse aus Neuenstein-Gittersdorf (Landkreis Hersfeld-Rotenburg), 56 Jahre, die seit mehr als zwanzig Jahren ihren schwerstbehinderten und pflegebedürftigen Sohn pflegt.

Fast drei Viertel der Pflegebedürftigen in Hessen, die Leistungen nach der Pflegeversicherung erhalten, das sind rund 120.869 Personen, werden nach den Angaben der Ministerin zu Hause gepflegt. Davon der größte Teil ohne Unterstützung ambulanter Pflegedienste. Entsprechend einer bundesweiten Erhebung würden 92 Prozent der Pflegebedürftigen von den näheren Familienangehörigen versorgt. „Es ist meistens der engere Kreis der Familien, der die Hauptlast der regelmäßig zu erbringenden Hilfeleistungen trägt.“ In 28 Prozent der Fälle werde die Pflege und Betreuung von dem Ehe- oder Lebenspartner geleistet, in 26 Prozent von der Tochter, in 10 Prozent vom Sohn und in 6 Prozent von der Schwiegertochter.

Die Nachfrage nach der noch „jungen“ Pflegemedaille ist groß, teilte die Ministerin mit. Mit der Pflegemedaille können Personen in Hessen ausgezeichnet werden, die einen pflegebedürftigen, kranken oder behinderten Menschen, der ihnen nahe steht, unentgeltlich im häuslichen Bereich über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens fünf Jahren gepflegt und betreut haben. Leistungen der Pflegeversicherung oder ein geringfügiges Entgelt schließen die Ehrung nicht aus. Vorschlagsberechtigt sind Kirchen und Religionsgemeinschaften, Verbände der freien Wohlfahrtspflege, die privatgewerblichen Verbände der Alten- und Behindertenhilfe, die Landesseniorenvertretung Hessen, der Beauftragte der Hessischen Landesregierung für behinderte Menschen, Selbsthilfegruppen, die Gemeinden und Kreise und jede natürliche Person. Der Vorschlag ist an den Landrat oder Oberbürgermeister zu richten, die ihn mit einer Stellungnahme zur Entscheidung an das Sozialministerium weiterleiten.+++


Lieselotte Pankow aus Heringen

Irmgard Zuhse aus Neuenstein-Gittersdorf

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