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Windkarussell dreht sich weiter: Flächentausch - Vorlage für Teil-Regionalplan
30.10.14 - Die Regionalversammlung Nordhessen will im Landkreis Fulda mehr als 3.000 Hektar Fläche im Rahmen der 2. Offenlegung des Regionalplanes für Windkraftanlagen ausweisen. Zu den ursprünglich vorgesehen Vorranggebieten der 1. Offenlegung sollen fast 700 Hektar an neuen Flächen dazu kommen. Am kommenden Donnerstag wird der Haupt- und Planungsausschuss der Regionalversammlung tagen und über den "Neuen Teilregionalplan Energie (Gebietskulisse) Landkreis Fulda abstimmen.
Die Beschlussvorlage - welche OSTHESSEN-NEWS vorliegt - lautet: Der Haupt- und Planungsausschuss wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen: "Der Ausweisung von Vorranggebieten für Windenergienutzung im Landkreis Fulda wird auf Basis des anliegenden Themenpapiers mit Karte und Liste zugestimmt." Gegen die Planungen liegen über 8.000 Beschwerden und Einwendungen alleine von Bürgern aus dem Landkreis Fulda vor.
Mario Klotzsche, Vorsitzender FDP-Fraktion im Fuldaer Kreistag, erklärte dazu in einer Pressemitteilung: „Es zeugt von einer unglaublichen Ignoranz des Bürgerwillens, wenn das Regierungspräsidium und die Regionalversammlung die über 8.000 Fuldaer Beschwerden und Einwendungen gegen die unsinnigen Windkraftpläne einfach vom Tisch fegen. Die geplante Ausweisung von 3.000 Hektar Fläche, davon viele Waldflächen, bedeuten 200 oder mehr Windräder allein im Landkreis Fulda, die sich auf einige Gemeinden konzentrieren sollen. Damit sind massive Belastungen für Mensch und Natur verbunden."
Diese Pläne seien umso schlimmer, weil der weitere Zubau von Windrädern zu den bereits bestehenden über 24.000 deutschen Windrädern technisch und wirtschaftlich unsinnig sei und wegen fehlender Speicher kein einziges konventionelles Kraftwerk ersetzt werden könne, sagte Klotzsche weiter.
„Wir fordern die H10 Regel, wie sie in Bayern auch umgesetzt wird. Danach muss der Abstand eines Windrades mindestens das 10fache seiner Höhe betragen, also bei den derzeit üblichen 200 Meter Windrädern dann 2.000 Meter Mindestabstand. Die Menschen im Landkreis Fulda haben das Recht genauso geschützt zu werden, wie die Menschen in Bayern. Diese Abstände müssen außerdem für alle Formen der Wohnbebauung gelten, also auch Einzelhöfe und Streusiedlungen, denn es darf keine Menschen erster und zweiter Klasse geben", so Klotzsche weiter.
Die größten geplanten Vorranggebiete seien Eichenberg bis Siebeneck im Gebiet Eiterfeld (167 ha), Steinbach (107 ha) in Burghaun, Rothenkirchen (142 ha) ebenfalls Burghaun, im Bereich Hühnerkuppe/Hummelskuppe (301 ha) westlich von Marbach/Petersberg, um den Kurort Bad Salzschlirf (190 ha), die Rotlöwenkuppe (237 ha) zwischen Marbach und Dammersbach (Hünfeld), der Finkenberg (247 ha) in der Gemeinde Großenlüder, das Waldgebiet nördlich von Neuhof mit 567 ha, südlich des Burghardser Kopf (159 ha) bei Döllbach/Eichenzell, das Gebiet zwischen Büchenberg und Niederkalbach (179 ha), der Arzberg nordwestlich Magdlos/Flieden. +++