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- Fotos: Malte Bürger / Kilian Vogler

FULDA Aufklärungsbedarf

„Aktive Sterbehilfe“ - die große Frage unserer Zeit - Schüler-Umfrage im Sozialpraktikum

27.01.15 -
Das Thema aktive Sterbehilfe löst in ganz Europa große Diskussionen aus: Belgien. Ein Sexualstraftäter beantragt vor Gericht, aktive Sterbehilfe nutzen zu dürfen, da er sich selbst als Gefahr für die Gesellschaft sieht und unter „unerträglichem psychischen Qualen“ leide, so er selbst. Nachdem eine große Diskussion über diese Beendigung menschlichen Lebens begann, wurde die vorher erteilte Erlaubnis wieder zurückgezogen. Laut vieler Umfragen sind zwei Drittel aller Deutschen für eine erlaubte gesetzlich geregelte aktive Sterbehilfe in Deutschland. Doch warum? Bei näherem Anschauen der Umfragen fällt auf, dass über 50% der Befürworter nicht wussten, was aktive Sterbehilfe bedeutet. So ist es in Deutschland durchaus erlaubt, Beihilfe zur Selbsttötung durch zu führen, das bedeutet zum Beispiel eine Infusion in Reichweite des Patienten vorzubereiten, die dieser selbst öffnen und sich so töten kann.

Doch was versteht man überhaupt unter „aktive Sterbehilfe“? Aktive Sterbehilfe bedeutet, dass ein anderer durch eine Tötung das Leben des Patienten beendet. Es kann z.B. sein, dass ein Arzt eine Spritze gibt, aber auch, dass ein Angehöriger einen Patienten auf dessen Verlangen hin erschießt. Es wird meist von Tötung auf Verlangen gesprochen, was in Deutschland strafbar ist (§ 216 StGB). Lediglich in den Benelux-Staaten ist ein derartiger Eingriff in das menschliche Leben erlaubt. Dort wird es Euthanasie genannt. Rechnet man die niederländischen Zahlen auf Deutschland um, würde dies etwa 25.000 Tötungen pro Jahr hierzulande entsprechen.

Im Rahmen seines Sozialpraktikums bei der „Deutschen Palliativ Stiftung“ entwickelte Malte Bürger eine Umfrage und befragte Passanten im Kaufhaus Karstadt zum Thema „aktive Sterbehilfe“. „Es ist erschreckend zu sehen, wie viele Menschen doch für eine Einführung der aktiven Sterbehilfe sind. Meine Umfrage zeigt allerdings, dass 90% aller Befragten nicht wussten, was aktive Sterbehilfe wirklich ist. Natürlich gibt es verschiedene Standpunkte, doch sollte man auf keinen Fall uninformiert entscheiden oder handeln. Durch die Umfrage konnten wir zum Glück viele Passanten aufklären und so ein bisschen Licht in die Dunkelheit bringen“, sagte der 16-jährige. „Diese Umfrage wäre ohne die Karstadt Geschäftsführerin Nicole Felgenhauer, die uns die Umfrage im Karstadt durchführen ließ, und Thomas Sitte als Vorstandsvorsitzendem und Gründer der PalliativStiftung nie möglich gewesen.“ Religionslehrerin Monika Kluge sagte zu dem Thema: „Ich finde es eine prima Sache, dass das Marianum vor vielen Jahren den Entschluss gefasst hat, die Durchführung eines Sozialpraktikums anzubieten, dass von den Schülern der Jahrgangstufe zehn sehr gut angenommen wird. Teilweise eröffnet sich für die Jugendlichen eine berufliche Perspektive. Oft engagieren sie sich auch in den Ferien – über das Praktikum hinaus- in sozialen Einrichtungen – ehrenamtlich.

Wer sich als unheilbar Kranker in dieser schwere Lebensphase absichern will, kann eine Patientenverfügung und (Vorsorge)-Vollmachten ausstellen. Eine Patientenverfügung soll sicherstellen, dass des Patienten Wille bei Krankheit durchgesetzt werden kann, falls man selbst nicht mehr entscheiden kann. Die (Vorsorge)-Vollmacht regelt die Befugnisse eines Bevollmächtigten, wenn der Patient im Falle einer Krankheit seinen eigenen Willen nicht vertreten kann. Am Ende sollte jeder aus den bekannten Informationen seine eigene Entscheidung treffen. Doch sollte man auf jeden Fall vorher von Experten beraten worden sein, damit keine voreiligen oder falschen Entscheidungen getroffen werden. „Unser Leben gehört nicht nur uns allein. Es gibt sehr viele Verwandte und auch Freunde, die eine möglichst lange Zeit mit uns verbringen wollen und um uns trauern würden, “ so Malte Bürger.+++


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