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- Fotos: Kreispressestelle

SCHLÜCHTERN Bis zum Bauch im eigenen Mist

Überforderter Landwirt - 60 Rinder unter katastrophalen Bedingungen untergebracht

23.02.15 - Anscheinend war der Halter schlichtweg überfordert:  60 Rinder ließ ein Landwirt im Schlüchterner Ortsteil Hohenzell in einer Stallung völlig verwahrlosen - die Tiere standen bis zum Bauch im eigenen Mist. Es wird angenommen, dass er aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage war, seinen Aufgaben gerecht zu werden. Bei einer begründeten Kontrolle des Kreisveterinäramts hatten die Beamten die Tiere in sehr schlechtem Zustand vorgefunden und reagierten umgehend. 

Bereits am vergangenen Freitag wurden sie aus dem heruntergekommenen Stall geholt und zu einem Viehhändler nach Rheinland-Pfalz gebracht. Abtransportiert wurden sie mit Unterstützung durch Polizei und Feuerwehr. Der dramatische Einsatz dauerte mehrere Stunden und endete erst gegen 22 Uhr. "Die Arbeit war angesichts der äußeren Bedingungen ungewöhnlich hart. Zum Glück kommt so etwas in dieser Dimension selten vor“, sagte Kreisbeigeordneter Matthias Zach abschließend. 

Die Bilanz war verheerend: Der Kuhstall zeigte sich völlig mit stinkendem Schlamm verdreckt. Auch der Futterbereich war komplett unbrauchbar und an saubere Liegeplätze war nicht zu denken. Somit waren auch die Rinder, darunter mehrere Kälber, bereits stark beeinträchtig und mit ihren eigenen Ausscheidungen verschmiert. Bei den weiteren Untersuchungen wurde auch ein Kadaver gefunden.

Diese mangelhaften Haltungsbedingungen waren mit dem Tierschutzrecht nicht annähernd zu vereinbaren. Zudem war offensichtlich, dass eine Verbesserung der Situation vor Ort nicht möglich sein würde. Demzufolge wurden von der verantwortlichen Veterinärin unverzügliche Hilfsmaßnahmen eingeleitet. Zur Durchsetzung dieser Eingriffe wurde die Polizei herangezogen. Gegen den Landwirt wurde Anzeige wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz erstattet. 

Inzwischen sind die 60 Rinder aus Hohenzell in ihrer neuen Heimat in Rheinland-Pfalz gut angekommen und können sich erholen. Für das Veterinäramt ist jetzt jedoch noch ein erheblicher Verwaltungsvorgang zu bewältigen, denn das Ereignis muss dokumentiert und juristisch aufgearbeitet werde. Auf den Landwirt, der sich wohl aus gesundheitlichen Gründen nicht besser um seinen Rinderbestand kümmern konnte, wird wahrscheinlich ein Tierhaltungsverbot zukommen. Noch ungeklärt ist die Frage, wer für die weiteren Haltungskosten und den aufwendigen Umzug der Tiere haftbar gemacht werden kann. Das soll vom Kreis noch ermittelt werden.+++

 


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