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Die Mitarbeiterinnen des Pflegestützpunkts Monique Abel und Sabine Leskien (v.l.) informierten in sieben Veranstaltungen über Änderungen aus dem Pflegestärkungsgesetz. - Foto: Gabriele Richter, Pressestelle Vogelsbergkreis.

VOGELSBERGKREIS Vortragsreihe gut besucht

Mehr Geld und mehr Flexibilität bei den Pflegeleistungen

16.03.15 - Die sieben Veranstaltungen des Pflegestützpunkts Vogelsbergkreis im Januar und Februar waren gut besucht. Im gesamten Kreisgebiet fanden die Vorträge in Kooperation mit Partnern vor Ort statt, z.B. mit der Nachbarschaftshilfe in Schlitz und Schotten, mit dem Familienzentrum in Homberg und der Neuen Arbeit in Alsfeld. „Rund 150 pflegende Angehörige und auch in der Pflege Tätige kamen zu unseren Vorträgen. Es waren interessierte Zuhörer mit vielen Fragen zu Pflegeleistungen, die Informationen und Änderungen des Pflegestärkungsgesetzes sind doch sehr umfangreich“, berichtet Monique Abel, eine der beiden Mitarbeiterinnen im Pflegestützpunkt.

Die Pflegeversicherung hält monatliche und jährliche Leistungen vor: Zu den monatlichen Leistungen zählen die Pflegestufen, Betreuungsleistungen und die Tagespflege, zu den jährlichen gehören Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Themen des Vortrags waren beispielsweise die Pflegestufen und die Wahlmöglichkeit, diese als Geld-, Sach- oder Kombinationsleistung zu nutzen. Bei der Tagespflege ist ein Besuch pro Woche (Pflegestufe 0) und täglicher Besuch (Pflegestufe 3) in einer Einrichtung möglich – abhängig vom Pflegesatz des jeweiligen Anbieters. Neue Flexibilität gibt es bei Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege, die zur Entlastung genutzt werden können, oder wenn die Pflegeperson wegen Krankheit oder Urlaub ausfällt. Diese beiden Leistungen können teilweise übertragen werden.

Ab 2015 erhält jeder, dem eine Pflegestufe zuerkannt wurde, zusätzlich 104 Euro im Monat, um Betreuungs- oder Begleitdienste nutzen zu können. Für Umbaumaßnahmen gibt es deutlich mehr Geld: Damit Pflege zuhause möglich wird und die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen erhalten bleibt, sind bis zu 4.000 Euro Zuschuss für Türverbreiterungen oder den Einbau einer ebenerdigen Dusche oder eines unterfahrbaren Waschbeckens möglich. +++


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