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Die Förderbescheide sind übergeben -

HÜNFELD 42.000 Euro für 15 Vereine

Zuschüsse vom Landessportbund

20.08.15 - Der erst kürzlich neu gewählte Vorsitzende des Sportkreises Fulda-Hünfeld e.V., Hein-Peter Möller hatte es sich nicht nehmen lassen, persönlich die Fördergelder vom Landessportbund an die Vereinsvertreter der Fuldaer und Hünfelder Vereine zu übergeben. Natürlich nahm er im Zeitalter des bargeldlosen Zahlungsverkehrs keine Euro- Scheine mit, sondern übergab jedem der Anwesenden den Förderbescheid in papierform des LsbH.

Freundlicherweise hatte der ESV 1974 Fulda , der hiesige Eisenbahnersportverein, seine Vereinsräume in der Heidelsteinstraße zur Verfügung gestellt. Diese besteht aus einer Kegelsportanlage mit Vereinsheim. Dass auf diesen Gebäuden nunmehr eine Photovoltaikanlage installieren ist, hat der Verein auch dem Landessportbund zu verdanken. Gibt dieser doch zu der Investition von 34.771 EUR einen Zuschuss von 7.670 EUR. Dieser Betrag stellte gleichzeitig den höchsten Förderbescheid des Abend dar. Mit der Photovoltikanlage trägt der ESV nicht nur zur Minderung des C02 Ausstoßes bei, zusätzlich senkt er auch seine Stromkosten. Rundum also eine lohnende Investition.

Andere Vereine freuten sich über neue Tischtennisplatten, Schachmaterialien, neue Fussballtore und diverse Sportgeräte. Einige Vereine nutzen die Fördermöglichkeit auch zur Sanierung ihrer Vereinsanlagen, wie Tennisplätze, Schießanlage oder Vereinsheime. Bevor die einzelnen Vereinsvertreter kurz ihre Maßnahmen im Rahmen der Übergabe der Bescheide vorstellten, war es Möller wichtig zu betonen, dass der Landessportbund ein verlässlicher Partner der hessischen Vereine zur Beteiligung an der Finanzierung von Maßnahmen an Gebäuden oder die Anschaffung von Sportgeräten ist. Er betonte, dass dies nur mit dem erheblichen persönlichen Einsatz der Vereinsmitglieder möglich ist. ln diesem Zusammenhang stellte er heraus, dass das Ehrenamt ein wichtiges Standbein in der Vereinsarbeit ist.

Möller nutze die Plattform auch dazu, die vom LsbH kürzlich beschlossenen Änderungen der Förderrichtlinien vorzustellen. Die wichtigste Änderung besteht darin, dass sich die Förderung nunmehr nach der Anzahl der Mitglieder richtet. Hat bisher jeder Verein innerhalb von 8 Jahren einen Höchstbetrag von 7.650 EUR erhalten, kann nunmehr ein Verein erst mit 100 Mitgliedern einen Betrag in Höhe von 5.000 EUR bekommen. Den höchsten Förderbetrag bekommen Vereine ab 15.001 Mitgliedern in Höhe von 20.000 EUR. Der Anspruch auf die Förderung wird innerhalb von 8 Jahren verbraucht und kann dann erst wieder erneut in Anspruch genommen werden. Als guter Gastgeber erwies sich der ESV 1974 Fulda, indem dieser es sich nicht nehmen ließ, am Ende der Veranstaltung noch einen kleinen Imbiss für seine Gäste zu servieren. +++


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