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Neue Phosphor- Fällstation auf der Kläranlage
06.02.16 - Zur Umsetzung der Forderung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) hat die Gemeinde Kalbach auf der kommunalen Kläranlage Uttrichshausen eine Phosphor-Fällstation errichtet. Aufgrund der neuen Gesetzgebung müssen auch kleinere Kläranlagen ab sofort Phosphat aus dem Abwasser entfernen. Grund hierfür ist, dass Phosphor ganz wesentlich zur Überdüngung der Gewässer beiträgt und übermäßiges Pflanzen- und Algenwachstum mit den damit verbundenen Nachteilen bewirkt. Die Kläranlage Uttrichshausen muss seit 01.01.2016 im Ablauf der Anlage einen Überwachungswert von 2 mg P/l einhalten. Hierzu hat die Gemeinde Kalbach eine Phosphor-Fällstation auf der Kläranlage installieren lassen. Die Planungen hierfür laufen seit über 12 Monaten.
Die Phosphatelimination ist ein chemischer Prozess der wie folgt verläuft:
Durch Zugabe von gelösten Eisensalzen in das Abwasser des Belebungsbeckens bildet sich schwerlösliches Eisenphosphat. Diese Verbindung wird dem Abwasser entzogen und verbleibt im Klärschlamm der Kläranlage. Der so mit Phosphor angereicherte Klärschlamm wird als Dünger landwirtschaftlich verwertet. Das Eisensalz ist stark sauer und wird in einem 5-cbm-Behälter gelagert. Der Behälter ist doppelwandig und muss hohen Sicherheitsvorschriften genügen. Das gelöste Eisensalz wird aus dem Behälter mit einer Pumpe in das Belebungsbecken dosiert.
Durch die weitgehende Entfernung des Phosphors aus dem Abwasser der Kläranlage Uttrichshausen wird das „Schmidtwasser", das die gereinigten Abwässer der Kläranlage aufnimmt, wesentlich entlastet. Durch diese Maßnahme hofft man, dass im Fließgewässer die Gewässergüteklasse 2 als Zielvorgabe für den Parameter Phosphor künftig eingehalten werden kann. Dies soll durch Messungen im Frühjahr bestätigt werden.
Die Gesamtinvestition für die Errichtung Phosphor-Fällstation betrug: 46.590,50 Euro. Die Investitionskosten für die Umsetzung dieser Maßnahme werden mit der Abwasserabgabe der letzten drei Jahre (d.h. mit den Jahren 2015, 2014 und 2013) verrechnet. Dadurch ist die Investition für die Gemeinde Kalbach kostenneutral. Um die Verrechnung der Investitionskosten mit der Abwasserabgabe zu erhalten, musste der im Erlaubnisbescheid der Kläranlage Uttrichshausen festgeschriebene Überwachungswert für Phosphor, entsprechend den gesetzlichen Vorgaben von 3,5 mg/l auf 2,0 mg/1 gesenkt und diese neuen Werte mussten auch erreicht werden. Durch die laufenden Probeentnahmen hat sich dies bestätigt. Der geforderte Überwachungswert wurde problemlos erreicht.
Der Gewässerschutzbeauftragte Dr. Karl Schöcke lobte die Gemeinde Kalbach, hier insbesondere Bürgermeister Florian Hölzer und Oliver Kottik vom Bauamt für die schnelle Umsetzung der Maßnahme und bedankte sich für die gute Zusammenarbeit. +++