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Jagdhund stirbt nach Ansteckung mit Pseudowut - Osthessen Risikogebiet
09.02.16 - Wer momentan im Wald mit seinem Hund spazieren geht, sollte vorsichtig sein. Das Hessische Landeslabor hat in der vergangenen Woche den Nachweis der für Hunde tödlichen Pseudowut (Aujeszkysche Krankheit ) bei einem Jagdhund erbracht. Der Hund wurde zuvor in Bayern eingesetzt, wo er vermutlich mit dem Virus infiziert wurde. Für den Menschen ungefährlich, verläuft eine Infektion bei fast allen Säugetieren tödlich. Bei Rindern, Hunden, Katzen und Schafen kommt es nach einer Infektion schnell zu einer Gehirn- und Rückenmarksentzündung mit zentralnervösen Erscheinungen, Lähmungen sowie Tobsuchtsanfälle sind möglich. Der Tod tritt wenige Tage später ein.
Da der Erreger ein widerstandsfähiger Herpesvirus ist, traten beim kürzlich verendeten Vierbeiner aus Bayern zusätzlich typische Symptome wie plötzlich auftretende Apathie, Wesensveränderung, Appetitlosigkeit, hohes Fieber und starker Juckreiz auf. „Besonders gefährdet sind Hunde, die jagdliche Verwendung finden“, sagt Dr. Michael Zschöck, Leiter der Veterinärmedizin im Hessischen Landeslabor im Gespräch mit OSTHESSEN|NEWS. Die Infektionsquelle sei hauptsächlich rohes Wildschweinfleisch. „Wenn ein Jäger seinen Hund mit Aufbruch füttert, kann es zu einer Übertragung des Krankheitserregers kommen.“ Aber auch andere Übertragungswege wie die Aufnahme von Schweiß (Blut des Wildtieres) seien möglich. „Es gibt keinen Impfstoff, daher sollten Hundebesitzer zum Schutz vor der Aujeszkyschen Krankheit ihre Vierbeiner im Wald anleinen.“ Schließlich sei es denkbar, dass auch ein Haushund von einem Jäger liegengelassene Wildschweininnereien fressen könnte. In Osthessen zählen die Landkreise Fulda, Hersfeld-Rotenburg, Vogelsberg und Main-Kinzig zu den Risikogebieten.
Wirklich gefährlich könnte das Übergreifen des Erregers auf Hausschweine sein, so der Leiter der Veterinärmedizin. „Sollte dies geschehen, müsste der gesamte Bestand nach strikten Richtlinien getötet werden.“ Um einen Ausbruch zu verhindern, seien Nutztierhalter strengen Auflagen unterlegen. „Jeder muss die Biosicherheitsvorschriften einhalten, ein Schweinezüchter der zum Beispiel auch Jäger ist, darf nie mit Jagdklamotten den Stall betreten“, erklärt Zschöck. Die Vorschriften seien in der Schweinehaltungshygieneverordnung beschrieben und würden der Verhinderung der Verbreitung von ansteckenden Krankheiten dienen. (Miriam Rommel) +++