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17.07.08 - REGION

Privatkonto für Geldtransfers? - "Lukrativer Nebenjob" endet mit Strafverfahren

GIESSEN. Man findet sie in der Zeitung, in seinem Mailpostfach und im Internet. Verlockende Angebote, schnelles Geld auf risikolose Weise zu machen. Es geht darum, als Nebenverdienst Überweisungen über das eigene Girokonto zu transferieren. Vermeintlich eine einfache Sache. Beim näheren Hinsehen zeigt sich jedoch, dass man sich nicht nur strafbar machen- sondern auch noch finanziell ruinieren kann. Wer sein Konto für illegale Geldgeschäfte zur Verfügung stellt, steht selbst schnell vor dem Richter. Auf Geldwäsche steht Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Außerdem können hohe zivilrechtliche Forderungen auf den meist gutgläubigen Nebenjobber zukommen.

Das Leben wird teurer. Das Geld reicht manchmal nicht mehr, um über die Runden zu kommen. Mit einem Nebenjob etwas nebenher zu verdienen, erscheint für manchen die Lösung zu sein. Doch neben seriösen Angeboten verstecken sich Angebote mit großen Gefahren. Insbesondere Nebentätigkeiten, bei denen man sein Konto zur Verfügung stellt, um Geld zu bewegen, sind mit sehr großer Vorsicht zu genießen. Schnell wird aus dem lukrativen Nebenjob der Supergau. So erging es auch einem 65-Jährigen aus Mittelhessen. Er war durch eine seriös klingende E-Mail auf einen solchen Nebenjob aufmerksam geworden, informierte sich auf der Homepage des Absenders und nahm schließlich Kontakt mit der Firma auf. Alles machte einen sehr seriösen Eindruck auf den 65-Jährigen. Nach einiger Zeit erhielt er einen Arbeitsvertrag, den er unterzeichnete und zurückschickte. In diesem Arbeitsvertrag verpflichtete er sich über sein Konto Geldbeträge zu empfangen und diese dann z.B. mit Western Union oder MoneyGram per Blitzüberweisung ins Ausland zu transferieren.

Über die Herkunft des Geldes hatte der Mann keine Ahnung. Tatsächlich stammten die Gelder aus betrügerischen Machenschaften im Internet, sogenannten Phising-Angriffen. Hierbei infizieren Kriminelle Computer von ahnungslosen Onlinebankern mit Viren oder Trojanern und kopieren Internetseiten von Banken. Der Onlinebanker führt eine Überweisung auf der kopierten Seite durch und ahnt nicht, dass Kriminelle die Überweisung abfangen und das Geld auf das Konto des Nebenjobbers leiten. Üblicherweise wird unmittelbar nach der Überweisung von den Kriminellen Kontakt mit dem Nebenjobber aufgenommen, damit die Gelder schnell wieder von seinem Konto ins Ausland transferiert werden. Weil der Nebenjobber sein Konto für die Beträge und für Transaktionen von unrechtmäßig erworbenem Geld zur Verfügung stellt und selbst Überweisungen im Auftrag der Kriminellen durchführt, besteht gegen ihn der Verdacht der Geldwäsche. Er erfüllt für die Betrüger nur die Aufgabe, ein seriös aussehendes Konto im Inland zur Verfügung zu stellen und die Spuren zu verwischen. So ist es der Nebenjobber, der von der Polizei ermittelt und für die Justiz fassbar wird. An ihn richten sich anschließend auch zivilrechtliche Forderungen der geprellten Onlinebanker, da sich die Drahtzieher im Netz gut tarnen, vom Ausland aus agieren und deshalb oft nicht greifbar sind. Auf ähnliche Weise funktioniert auch die Masche des Nebenjobs, bei dem man als "Warenagent" Pakete annimmt und anschließend weiter versendet.+++

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