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Dr. Jochen MÜLLER wird neuer Präsident des Landgerichts
21.04.16 - Das Landgericht Fulda hat einen neuen Präsidenten. Justizministerin Eva Kühne-Hörmann übergab heute Dr. Jochen Müller seine Ernennungsurkunde. Damit folgt er dem im letzten Jahr an das Amtsgericht Frankfurt am Main gewechselten Erich Fischer. „Nach über sechs Jahren im Hessischen Ministerium der Justiz kehren Sie in eine richterliche Tätigkeit zurück. In dieser sind Sie kein Unbekannter, sondern können auf eine fast 20-jährige richterliche Tätigkeit in Hessen zurückblicken. Ob als Richter am Landgericht Frankfurt am Main, beim Oberlandesgericht oder später als Vorsitzender Richter am Landgericht. Wo Sie tätig waren, haben Sie einen nachhaltigen Eindruck hinterlassen“, so Justizministerin Eva Kühne-Hörmann am Rande der Urkundenübergabe.
„Ich habe Sie in vielen Gesprächen und Veranstaltungen als exzellenten und leidenschaftlichen Juristen kennengelernt. Auf Ihr fundiertes Wissen, Ihre Praxiserfahrungen und Ihre sehr sympathische persönliche Art konnten wir im Ministerium immer bauen. Ich bin mir sicher, dass Ihnen diese Eigenschaften helfen werden, die vor Ihnen stehende wichtige Aufgabe als Präsident des Landgerichts Fulda mit Bravour zu meistern“, betonte Eva Kühne-Hörmann. „Ein Präsident des Landgerichts muss nicht nur ein hervorragender Jurist sein. Er muss auch Cheforganisator, Hauptansprechpartner für die Belange der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und glühender Verfechter der Interessen des Gerichts in der Öffentlichkeit sein. Für diese große Aufgabe wünsche ich Ihnen viel Erfolg, Fingerspitzengefühl und das notwendige Quäntchen Glück“, so Justizministerin Eva Kühne-Hörmann.
Dr. Jochen Müller wurde am 10. Oktober 1957 in Frankfurt am Main geboren. Nach seinem Abitur am Lessinggymnasium begann er 1976 das Studium der Rechtswissenschaften in Frankfurt am Main. Im Anschluss an die erste juristische Staatsprüfung war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Kriminalwissenschaften an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main tätig. Am 5. Januar 1987 begann er seinen juristischen Vorbereitungsdienst im Landgerichtsbezirk Darmstadt. Nach seiner zweiten juristischen Staatsprüfung war Dr. Jochen Müller zunächst als Richter auf Probe mit Dienstleistungsaufträgen beim Landgericht Frankfurt am Main und dem Amtsgericht Usingen tätig.
Im Jahre 1991 erfolgte die Promotion mit dem Dissertationsthema „Das Strafbefehlsverfahren (§§ 407 ff. StPO). Eine dogmatisch-kriminalpolitische Studie zu dieser Form des schriftlichen Verfahrens unter besonderer Berücksichtigung der geschichtlichen Entwicklung – zugleich ein Beitrag zum StVÄG 1987“.
Seit dem 9. August 1993 war er als Richter am Landgericht Frankfurt am Main tätig. Von April 1998 bis Januar 1999 erfolgte eine Abordnung an das Oberlandesgericht Frankfurt. Im August 1999 wurde er zum Vorsitzenden Richter am Landgericht Frankfurt am Main ernannt. Von Oktober 2009 bis Ende September 2010 erfolgte eine weitere Abordnung an das Hessische Ministerium der Justiz, wo Dr. Jochen Müller als koordinierender Referatsleiter in der Abteilung III (Strafrecht) tätig gewesen ist. Am 1. Februar 2010 erfolgte die Bestellung zum stellvertretenden Leiter der Strafrechtsabteilung. Am 18. Dezember 2009 beging er sein 25-jähriges Dienstjubiläum. Am 1. Oktober 2010 wurde Dr. Jochen Müller zum Leitenden Ministerialrat auf Lebenszeit unter gleichzeitiger Versetzung an das Hessische Ministerium der Justiz ernannt. Die Berufung zum Präsidenten des Landgerichts Fulda erfolgt zum 1. Mai 2016.
Sonstiges:
In der Zeit von 1993 bis 1996 war Dr. Jochen Müller Leiter von praktischen Studienzeiten „Gerichtspraktika“ beim Landgericht Frankfurt am Main und ist seit dem 1. März 1996 Leiter der dortigen Klausuren-Arbeitsgemeinschaft. Von 1996 bis 2012 war er zum Prüfer im ersten juristischen Staatsexamen bestellt und seit dem 1. Oktober 2012 als Prüfer in der staatlichen Pflichtfachprüfung tätig. Ferner war er wiederholt Tagungsleiter und Referent bei der Deutschen Richterakademie zum Thema „Klug strafen – Die Rechtsfolgenseite der Strafnormen in rechtlicher und rechtstatsächlicher Hinsicht“. 2014 und 2015 war er Mitglied der Expertenkommission des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des allgemeinen Strafverfahrens und des jugendgerichtlichen Verfahrens. +++