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Windpark „Dreiländereck“ mit acht Anlagen geplant - Waldrodung beantragt
05.07.16 - Der Antrag und die Planunterlagen für den geplanten Windpark „Dreiländereck“ bei Steinau an der Straße werden in den nächsten Tagen veröffentlicht und können dann von den Betroffenen eingesehen werden. Darauf macht jetzt das Regierungspräsidium Darmstadt (RP) als zuständige Genehmigungsbehörde aufmerksam.
Die Offenlage der Unterlagen beginnt am 11. Juli und dauert bis zum 10. August 2016. Als Erörterungstermin für etwaige Einwendungen, die bis zum 24. August 2016 möglich sind, hat das RP den 27. September 2016 festgelegt, der gegebenenfalls an den Folgetagen fortgesetzt werden kann.
Wie die Behörde weiter erläutert, hat die Renertec Windkraft Kinzigtal UG beim Regierungspräsidium die Durchführung eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens für die Errichtung und den Betrieb von acht Windkraftanlagen beantragt. Auch wurde ein Antrag auf Genehmigung zur Rodung von Wald gestellt, um die Maßnahmen zur Erschließung des Windparks vor Ort durchführen zu können. Da unweit dieses Vorhabens weitere Anlagen („Windpark Kohlwald“ bei Freiensteinau) entstehen sollen, ist zudem eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.
Die geplanten acht Windkraftanlagen sind vom Typ Vestas V 126 und haben eine Gesamthöhe von 212 m (Nabenhöhe 149 Meter und Rotordurchmesser 126 Meter) und eine Nennleistung von jeweils 3,45 Megawatt.
Die Antragsunterlagen werden in der vorgenannten Zeit jeweils während der üblichen Dienststunden in den folgenden Städten und Gemeinden öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt:
- beim Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt, Gutleutstraße 114, 60327 Frankfurt am Main, 6. OG, Raum 6.6.12,
- beim Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Landwirtschaft, Weinbau, Forsten, Natur- und Verbraucherschutz, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt, 1. OG, Raum 1.017,
- bei der Gemeinde Flieden, Rathaus Gemeinde Flieden, Bauabteilung, Hauptstraße 36, 36103 Flieden, 2. OG, Zimmer 214
- bei der Gemeinde Freiensteinau, Rathaus, Alte Schulstraße 5, 36399 Freiensteinau, oberer Eingang, Zimmer 6,
- bei der Gemeinde Grebenhain, Bauverwaltung, Hauptstraße 51, 36355 Grebenhain, EG, Zimmer 14,
- bei der Gemeindeverwaltung Hosenfeld, Kirchpfad 1, 36154 Hosenfeld, Raum 11, Sitzungszimmer,
- bei der Gemeinde Neuhof, Nebengebäude des Rathauses Neuhof, Gieseler Straße 1, 36119 Neuhof, Bauabteilung, 2. Obergeschoss, Zimmer 202,
- beim Magistrat der Stadt Schlüchtern, Haus des Handwerks, Bürgerservice, Krämerstraße 5, 36381 Schlüchtern, Erdgeschoss,
- beim Magistrat der Stadt Steinau an der Straße, Brüder-Grimm-Straße 47,
36396 Steinau an der Straße, 3. OG, Raum 301.
Mögliche Einwendungen gegen das Vorhaben (Fristende 24. August 2016 beachten!) werden am 27. September 2016 in Steinau an der Straße, in der Halle am Steines (ab 10.00 Uhr), erörtert. +++