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Anlass und Sonntagsöffnung müssen nach Meinung der IHK Fulda entkoppelt werden... - Foto: Hendrik Urbin

FULDA "Anlass und Sonntagsöffnung entkoppeln"

IHK: " Rechtssprechung zu verkaufsoffenen Sonntagen keine Lebenswirklichkeit"

11.10.16 - Im Zusammenhang mit der politischen und gesellschaftlichen Diskussion um die drei bis vier verkaufsoffenen Sonntage setzt sich die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer (IHK) Fulda für eine Liberalisierung ein. "Die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG) macht rechtssichere Sonntagsöffnungen praktisch fast unmöglich, wie das Beispiel Petersberg zeigt. Hier wurde der verkaufsoffene Sonntag am 8. Oktober gerichtlich verboten" heißt es wörtlich in einer veröffentlichten Erklärung. Die Rechtsprechung entspricht nach Auffassung der Vollversammlung nicht der Lebenswirklichkeit. In einem Schreiben an die Landtagsabgeordneten fordern die Mitglieder deshalb eine Änderung des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes (HLöG).

Hermann Vogt, IHK-Geschäftsführer ...

„Anlass und Sonntagsöffnung müssen dringend entkoppelt werden“, fordert Hermann Vogt, Geschäftsführer der Industrie- und Handelskammer Fulda. Bislang hat die Hessische Landesregierung diese Entkoppelung kategorisch abgelehnt. „Damit sind (stadtweite) verkaufsoffene Sonntage faktisch nicht mehr möglich“, erläutert der Jurist.

Deutlich werde dies exemplarisch am Beispiel des Stadt- beziehungsweise Weinfestes auf dem Universitätsplatz und dem Museumshof. „Die eigenständige prägende Wirkung dürfte einigermaßen unstreitig sein“, stellt Vogt fest. Die geforderte „schlüssige und vertretbare“ Besucherzahlprognose sowohl für die Anlassveranstaltung - also das jeweilige Fest - als auch für die isolierte Sonntagsöffnung sei allerdings gerichtsfest kaum möglich. 

Die nächste Hürde, die beachtet werden muss, ist ein „enger räumlicher Zusammenhang“. „Die Außenbereiche sind damit praktisch ausgeschlossen“, so Hermann Vogt.

Die Vollversammlung der IHK Fulda betont in ihrem Schreiben an die Hessischen Wahlkreisabgeordneten die enorme Bedeutung der Sonntagsöffnungen aus der Sicht des stationären Fachhandels. „Die verkaufsoffenen Sonntage werden regelmäßig sehr gut frequentiert und sind wirtschaftlich starke Umsatzbringer. Sie verhelfen dem (inner-)städtischen Fachhandel ganz allgemein zur Profilierung“, betont IHK-Präsident Bernhard Juchheim.
„Deutlich verschärft wird die Situation durch die harte Konkurrenz des Internethandels, der an sieben Tagen in der Woche rund um die Uhr erreichbar ist“, ergänzt IHK-Hauptgeschäftsführer Stefan Schunck. Die ganze Familie kann am Sonntag gemeinsam vor dem Bildschirm auf Shopping-Tour gehen.

Aus Sicht des stationären Handels ist die Umsatzentwicklung im Online-Handel in Deutschland dramatisch: Lag der Umsatz im Jahr 2013 noch bei rund 34,3 Milliarden Euro, waren es 2016 schon 62,45 Milliarden. Für 2017 werden bereits 72 Milliarden Euro prognostiziert. „Dieser Umsatzzuwachs geht in gleichem Umfang dem stationären Handel als Motor vitaler Innenstädte verloren“, betont Bernhard Juchheim. Ohne die Attraktivität der Sonntagsöffnungen, die Familien einen gemeinsamen Einkauf ermöglicht, wäre der Abfluss in die digitale Wirtschaft noch größer. Die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Vollversammlung der IHK Fulda fordern daher: Die Landesregierung muss dringend gegensteuern!  +++


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