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- Symbolbild: pixabay

NENTERSHAUSEN Weitere Fälle der Vogelgrippe

Schwan und Wildente am H5N8-Virus gestorben - Landesweite Stalllpflicht

09.01.17 - Bei einem Schwan und einer Wildente, die am Neujahrstag in Nentershausen (Landkreis Hersfeld-Rotenburg) tot aufgefunden wurden, wurde die hochpathogene Form der Influenza vom Typ H5N8 nachgewiesen. Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) hat als nationales Referenzlabor den Vorbefund des Hessischen Landeslabors (LHL) bestätigt. Insgesamt hat das LHL in Gießen seit Anfang November mehr als 2.000 Proben von Vögeln auf das Virus H5N8 untersucht. Der Schwan und die Wildente sind der siebte und achte bestätigte Fall des aktuellen Vogelgrippeerregers in Hessen. Dabei handelte es sich um sieben Wildvögel und einen Zoovogel aus dem Opel-Zoo.

Der Fundort liegt an einem Teich am Ortsrand von Nentershausen. Die örtlich zuständige Veterinärbehörde des Landkreises Hersfeld-Rotenburg hat zwei Restriktionsgebiete eingerichtet und zwar einen Sperrbezirk mit einem Radius von einem Kilometer um den Ortsteil Nentershausen und Teile der Gemarkung Weißenhasel südlich der K 53 in Richtung der Gemarkung Nentershausen. In dem Sperrbezirk befinden sich sieben Hobbygeflügelhaltungen mit insgesamt ca. 100 Hühnern, die jetzt amtstierärztlich untersucht werden. "Unsere Experten sind gut vorbereitet und auch das Zusammenspiel der Behörden aller Ebenen funktioniert“, lobt Landrat Dr. Michael Koch: "Die Erfahrungen aus den Vogelgrippefällen früherer Jahre zeigen, dass ein abgestimmtes und angemessenes, aber entschlossenes Handeln der richtige Weg ist, um die Krankheit bestmöglich einzudämmen.“

Um diesen Sperrbezirk herum wurde ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von drei Kilometern festgelegt. Im Beobachtungsgebiet liegen die Nentershäuser Ortsteile Weißenhasel, Dens, Bauhaus und Mönchhosbach sowie der Ortsteil Solz der Stadt Bebra. Neben knapp 30 Hobbygeflügelhaltungen gibt es dort zwei größere Geflügelhaltungsbetriebe (1 Hähnchenmäster und ein Masthühner-Elterntieraufzuchtbetrieb).

Im Sperrbezirk gelten für die Dauer von 21 Tagen verschiedene Schutzmaßnahmen wie auch ein Verbot des Verbringens von gehaltenen Vögeln, Bruteiern, Fleisch und Fleischerzeugnissen aus dem Sperrbezirk. Im Beobachtungsgebiet gehaltene Vögel dürfen für die Dauer von 15 Tagen nicht aus dem Beobachtungsgebiet verbracht werden. Auch die Jagd auf Federwild ist untersagt und Hunde und Katzen dürfen hier nicht frei laufen. In dieser Zeit dürfen gehaltene Vögel auch nicht zur Aufstockung des Wildvogelbestandes freigelassen werden.


Biosicherheitsmaßnahmen und Stallpflicht gelten weiterhin

Um die Ausbreitung des Virus zu verhindern ist die Einhaltung aller behördlichen Vorgaben von größter Bedeutung. Die landesweite Stallpflicht sowie das Verbot von Geflügelausstellungen gelten weiterhin. Alle örtlichen Veterinärbehörden und die sie unterstützenden Gemeinden sind aufgefordert, die flächendeckende Umsetzung der Stallpflicht sicher zu stellen. Dadurch werden Kontakte von Hausgeflügel mit Wildvögeln und deren Ausscheidungen und somit mögliche Infektionsverschleppungen vermieden.

Auch die strengeren Biosicherheitsmaßnahmen in allen Geflügel haltenden Betrieben – ob Kleinhaltung, zoologische Gärten oder Tierparks – sind weiterhin einzuhalten. Dazu gehören beispielsweise Desinfektionsmaßnahmen sowie Schuh- und Kleidungswechsel beim Betreten und Verlassen der Geflügelhaltungen. Darüber hinaus gilt in den Wildvogel-Geflügelpest-Gebieten ein Jagdverbot auf Federwild. Hunde- und Katzenbesitzer wird auch weiterhin empfohlen, ihre Haustiere von toten oder kranken Wildvögeln fernzuhalten.

Infektionen des Menschen mit H5N8 sind bisher nicht bekannt. Dennoch sollten schon aus allgemein hygienischen Gründen tote oder kranke Vögel nicht mit bloßen Händen angefasst werden. Eine Übertragung des Erregers über infizierte Lebensmittel ist theoretisch denkbar, aber unwahrscheinlich. Für die Möglichkeit einer Infektion des Menschen durch rohe Eier oder Rohwursterzeugnisse mit Geflügelfleisch von infizierten Tieren gibt es bisher keine Belege. Auf die Einhaltung von Hygieneregeln im Umgang mit und bei der Zubereitung von rohem Geflügelfleisch und Geflügelfleischprodukten sollte grundsätzlich geachtet werden. Bei Geflügelbraten wird das Virus bei einer Kerntemperatur von 70 Grad in zwei bis drei Minuten abgetötet. +++


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