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EICHENZELL / FULDA Aussagen von Harald Friedrich

Landgericht verbietet Begriff "Gift-Schredder" bei Weider-Recyclinganlage

01.04.17 - Der geplante Umzug von Weider Erdarbeiten ins Gewerbegebiet "Am Oberfeld" im Eichenzeller Ortsteil Löschenrod und die in diesem Zusammenhang entfachte Gegenwehr der Interessengemeinschaft IG "Kein Schredder" wurde aktuell zu einem Fall für das Landgericht in Fulda.

Dieses entschied vor wenigen Tagen über die Zulässigkeit von Aussagen, die Harald Friedrich (IG "Kein Schredder") im Rahmen seiner Äußerungen über den Bau der Anlage getroffen hatte. Schlussendlich wurde eine Einigung zwischen den Parteien erzielt.

Wie die Rechtsanwältin Christine Semar gegenüber OSTHESSEN|NEWS erklärte, habe das Gericht entschieden: Das Wort "Gift-Schredder" dürfe von Harald Friedrich nicht mehr im Zusammenhang mit dem Bauprojekt verwendet werden. Rechtsanwältin Christiane Semar hob hervor, dass die Anlage keinen Sondermüll - im Volksmund als Giftmüll bezeichnet - lagere, sondern lediglich Böden lagere und breche. Dem Leser werde durch die missverständliche Formulierung, für die es keine validen Anknüpfungspunkte gibt vermittelt, Gifte würden von der Anlage und deren Betrieb ausgehen. Äußert Herr Friedrich erneut "Gift-Schredder" in Bezug auf das Bauprojekt müsse er nun eine empfindliche Vertragsstrafe an Herrn Weider zahlen.

Harald Friedrich, so die Rechtsanwältin, unterlasse zudem auch künftig, unter Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, die wahrheitswidrige Behauptung: „Der Betreiber lügt uns sogar an: Keine schädlichen Stoffe, kein Lärm und kein Staub“. Rechtsanwältin Semar erläutert hierzu, dass Herr Weider wahrheitswidrig der Lüge bezichtigt wurde.

Kanzleiinhaber Rechtsanwalt Dr. Severin Müller-Riemenschneider bewertet: „Eine scharfe Kritik muss in einer demokratischen Gesellschaft möglich sein, allerdings findet die Meinungsfreiheit dort ihre Grenzen, wo es der Kritik an einem hinreichenden wahren Tatsachenkern fehlt. Dies war bei den vorstehenden Äußerungen unseres Erachtens der Fall."

Soweit diese Äußerungen von Herrn Friedrich im Internet getätigt wurden, sei er auch verpflichtet diese nun zu löschen. Dem Betreiber sei es wichtig, dass keine Unwahrheiten über ihn oder die geplante Anlage verbreitet würden, sodass ein fairer öffentlicher Meinungsaustausch stattfinden könne. Dies habe Mike Weider während der mündlichen Verhandlung unter Beweis gestellt, indem er Harald Friedrich angeboten habe, den Betrieb der Anlage in einem persönlichen Dialog zu erläutern.

Währenddessen ist der geplante Umzug Thema einer Bürgerversammlung am 18. April in Rothemann. Aktuell wird auch über alternative Standorte im Gemeindegebiet von Eichenzell diskutiert. (hhb) +++


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