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- Fotos: Tierschutzverein Fliedetal

KALBACH Polizei findet Tierquäler

Jack-Russel-Terrier-Mix in einer engen Box im Wald ausgesetzt

06.04.17 - Diese Geschichte bewegte die Tierfreunde der Region: Mitte März wurde eine kleine Jack-Russel-Terrier-Hündin im Wald bei Veitsteinbach (Gemeinde Kalbach) gefunden. Das Schlimme daran: Das Tier befand sich in einer viel zu kleinen und engen Katzentransportbox. Der Tierschutzverein Fliedetal setzte daraufhin eine Belohnung in Höhe von 500 Euro aus, um den Tierquäler, der für die Tat verantwortlich ist, zu finden. Jetzt gibt es einen Erfolg zu vermelden: Die Polizei hat den Besitzer der Hündin ausfindig gemacht.

Von selbst hat sich der 33-Jährige nicht bei der Polizei gemeldet. Eine Zeugin war durch Medienberichte auf die Straftat aufmerksam geworden und hatte die Hündin erkannt. Nachdem sie der Polizei diesen Hinweis gegeben hatte, war die Polizei auf den 33-Jährigen zugegangen. Er selbst äußert sich nicht zu der Tat.

Bekannt ist jedoch, dass der Mann den Hund wohl aus einer beendeten Beziehung mitgenommen und ihn dann wohl in dem Waldstück ausgesetzt hat. Gegen den 33-Jährigen, der inzwischen in der bayrischen Rhön lebt, wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

"Es wird ermittelt wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz", sagt Polizei-Sprecher Martin Schäfer. Der Hund hatte wohl zwei bis drei Tage in dem viel zu engen Käfig verbracht - ohne Futter und ohne etwas zu trinken. "Das ist nicht zu dulden."

Hier fanden Passanten die kleine Hundedame

Passanten hatten die etwa ein Jahr alte Hündin bei einem Spaziergang winseln hören und waren so auf die winzige Transportbox aufmerksam geworden, die neben einem Weg abgestellt worden war. Sie alarmierten sofort die Polizei. Nach der Sicherstellung des Tieres informierte die Polizei den Tierschutzverein Fliedetal und bat die Mitglieder, den Hund aufzunehmen. Der Vorsitzende Oliver Reiling nahm das Tier daraufhin mit nach Hause: "Sie ist ja fast noch ein Welpe und bei dem, was sie bereits alles mitgemacht hat, wollten wir ihr einen Zwingeraufenthalt nicht zumuten." 

In der Regel wird eine solche Tat mit einer Geldstrafe geahndet. "Wie hoch diese ausfällt, liegt im Ermessen des zuständigen Richters. Dazu kann ich bis jetzt nichts sagen", so Schäfer. Die Hündin gehe es den Umständen entsprechend gut. "Sie wird von den Tierschützern aufgepeppelt. Eventuell steht auch eine Operation am Auge an." Danach soll sie vermittelt werden. (sur) +++


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