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REGION Beschwerde wegen Befangenheit

Statements vom Verwaltungsgericht, Björn Sänger und Martina Selzer

03.11.17 - Der Vorwurf der Befangenheit gegen zwei ehrenamtliche Richter des Verwaltungsgerichts Kassel zieht mittlerweile weitere Kreise. Der Pressesprecher des Verwaltungsgerichts Kassel teilt auf unsere Anfrage zum Befangenheitsantrag von Oktoberwind-Geschäftsführer Holger Schwarz mit, dass die Beschwerde mittlerweile eingegangen sei. Die zuständige 7. Kammer des VG Kassel werde den Antrag prüfen und darüber befinden, ob die beiden genannten ehrenamtlichen Richter Björn Sänger und Martina Selzer in dem betreffenden Verfahren in einem Interessenkonflikt standen oder nicht. Inhaltlich könne und wolle er sich dazu nicht äußern. 

Im Beitrag der Hessenschau vom Donnerstag zu diesem Fall hatte einer der beiden ehrenamtlichen Richter, Björn Sänger erklärt, die Kammer habe ihn für dieses Verfahren wohl bewusst ausgewählt, wie auch Frau Selzer bewusst ausgewählt worden sei. Dieser Annahme von Sänger widerspricht Sprecher Matthias Spillner vom Verwaltungsgericht und erläutert das Procedere  bei der Auswahl ehrenamtlicher Richter bei den Verwaltungsgerichten wie folgt: "Die Kreise und kreisfreien Städte stellen Vorschlagslisten für ehrenamtliche Richter auf. Aus diesen Vorschlagslisten heraus werden die ehrenamtlichen Richter gewählt. Die Wahl erfolgt durch einen Wahlausschuss. Dieser Wahlausschuss besteht aus dem Präsidenten des jeweiligen Gerichts, einem von der Landesregierung bestimmten Verwaltungsbeamten sowie aus sogenannten Vertrauensleuten, die aus den Einwohnern des Verwaltungsgerichtsbezirks vom Landtag gewählt werden. Die Wahl der ehrenamtlichen Richter setzt eine Mehrheit von zwei Dritteln der Ausschussmitglieder voraus. Nach erfolgter Wahl – einer Ernennung durch das Land Hessen bedarf es nicht – bestimmt das Präsidium des Gerichts, das u.a. über die personelle Besetzung der einzelnen Kammern entscheidet, über die Reihenfolge, in der die ehrenamtlichen Richter zu den Sitzungen heranzuziehen sind. Die einzelnen Kammern haben insoweit keinen Einfluss auf die Auswahl der zu der betreffenden Sitzung zu ladenden ehrenamtlichen Richter." 

Björn Sänger: "Stehe Windkraft kritisch gegenüber"

Auch die beiden betroffenen ehrenamtlichen Richter Björn Sänger und Martina Selzer haben wir selbstverständlich um ein Statement gebeten. Auf die Frage, ob er nachvollziehen könne, dass Holger Schwarz eine Beschwerde gegen ihn als ehrenamtlichen Richter am Verwaltungsgericht Kassel eingelegt hat, erklärte Björn Sänger: „Ich kann nachvollziehen, dass Herr Schwarz von Rechten, die ihm zustehen, Gebrauch macht. Wir leben in einem Rechtsstaat.“ Zum Vorwurf, dass er als dezidierter Windkraftgegner bekannt sei und sich deshalb möglicherweise in dem Verfahren gegen Oktoberwind in einem Interessenkonflikt befunden habe, entgegnete Sänger, er sei kein genereller Gegner von Windkraftanlagen, stehe diesen aber kritisch gegenüber. In dem genannten Verfahren gehe es um Flächen im Landkreis Fulda, die er nicht mal kenne. Grundsätzlich gehe es um die Einhaltung von Regeln, die bei solchen Planungsverfahren einzuhalten seien, also um die Sache, nicht um politische Einstellungen. Außer den beiden ehrenamtlichen Richtern seien mit dem Verfahren ja auch drei hauptamtliche Richter befasst gewesen, gegen die kein Befangenheitsantrag vorliege.

Martina Selzer: "Bin nicht befangen und in keiner 'Konkurrenz'-Energiegenossenschaft!" 

Auch Martina Selzer verwahrt sich heftig gegen den Vorwurf, sie sei als ehrenamtliche Richterin befangen gewesen: "Der Vorwurf von Herrn Schwarz, ich sei als Vorstandsmitglied einer 'Konkurrenz'-Energiegenossenschaft befangen, ist sehr leicht zu entkräften. Die Waldhessische Energiegenossenschaft eG – WEG - projektiert und baut selbst keine Windkraftanlagen, da wir wissen, dass dafür Risikokapital erforderlich ist. Die Projektierung, Planung und das Genehmigungsverfahren für einen eigenen Windpark übersteigt sowohl unsere Mittel als auch unsere ehrenamtlichen Kompetenzen. Unsere Mitglieder gehen zu Recht davon aus, dass wir nur in sichere Energieerzeugung investieren, so wie es auch unsere Satzung vorgibt. Wir haben uns daher niemals selbst um Flächen für Windkraftanlagen beworben oder darauf geboten, sind also mitnichten im gleichen Geschäftsbereich tätig wie die Oktoberwind", bekräftigt Selzer.

Auch die Zielsetzung, sich an regionalen Energieerzeugungsanlagen zu beteiligen, stehe in keinem Widerspruch zu ihrer Tätigkeit als ehrenamtliche Richterin in diesem speziellen Fall. Nur aufgrund der Tatsache, dass im Raum Hersfeld-Rotenburg keine Windkraftprojekte mit Bürgerbeteiligung entstanden und angeboten worden seien, sei der Begriff der Regionalität etwas weiter gefasst worden und man habe sich in Richtung Kassel orientiert und sei dort an drei Windparks der Städtischen Werke beteiligt. Diese Beteiligungen seien jedoch stets nach der Errichtung und Inbetriebnahme der Anlagen erworben worden. "Und das übrigens gemeinsam mit anderen nordhessischen Bürgerenergiegenossenschaften, mit denen wir eng zusammenarbeiten. Ein Konkurrenzdenken, wie es bei Herrn Schwarz zum Ausdruck kommt, widerspricht m. E. dem Geist der Bürgerenergiegenossenschaften und der Zielsetzung 'Energie in Bürgerhand'. Unsere gemeinsame Aufgabe ist es, möglichst vielen Menschen die Beteiligung an der Energiewende zu ermöglichen. Man könnte mich vielleicht eher im positiven Sinne befangen nennen, da ich ausdrücklich die Errichtung von Windkraftanlagen mit Bürgerbeteiligung, so wie sie Herr Schwarz geplant hat, befürworte und unterstütze. Aus dieser Überzeugung heraus war ich auch bei der Gründung der WEG beteiligt", erklärt Martina Selzer abschließend. (Carla Ihle-Becker)+++


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