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Die vier Referenten - Fotos: Josef Staufer

HÜNFELD Infoabend zur Palliativversorgung

„Sterben ist immer ein ganz individuelles, persönliches Geschehen“

08.11.17 - Der Palliativförderverein "Hand in Hand" hatte zusammen mit dem Ökumenischen Hospizverein Hünfeld zu einem Informationsabend ins Kolpinghaus Hünfeld eingeladen. Es ging um die Themenbereiche „Sterbehilfe, Palliativversorgung und die Durchsetzung von gesetzlich vorgesehenen Hilfeleistungen bei Ablehnung durch die Kassen“. Herrmann Held vom Hospizverein begrüßte die zahlreichen Gäste und die Referenten des Abends und moderierte dann die Veranstaltung.

Das Auditorium

„Wer von uns wünscht sich nicht einen schnellen Tod, ein schmerzfreies, unkompliziertes Sterben?“ Mit dieser Frage begann Frau Dagmar Koch ihren Vortrag. Sie leitet die Palliativstation an der Helios St. Elisabeth Klinik in Hünfeld „Unser beruflicher Alltag aber zeigt, dass das Sterben nur selten so geschieht. Der Tod, das Sterben ist immer ein ganz individuelles, persönliches Geschehen. Es ist für die Betroffenen, die Angehörigen, die Betreuer jeweils aufs Neue eine gewaltige Herausforderung, denn keiner der Beteiligten hat den Tod selber vorher erlebt und keiner hat Sterben erfahren.“ Mit diesen Einsichten als Hintergrund gab Frau Koch den Zuhörern wertvolle Tipps zum Thema „ Wenn nichts mehr zu machen ist, gibt es noch viel zu tun.“

An vielen Beispielen stellte sie dar, was die Begleiter des Sterbenden tun können, um deren Hunger und Durst zu stillen, ihre Atemnot zu lindern, die Gründe ihrer Unruhe zu analysieren und beruhigenden Beistand zu leisten, um Dauerschmerz oder akute Schmerzattacken zu bekämpfen. Da aber nicht nur die Sterbenden, sondern auch die Begleiter durch die Situation sehr belastet werden, hatte Frau Koch auch für diesen Personenkreis praktische Tipps zur Entlastung parat.

Auch im Vortrag von Dr. Ambros Greiner wurde die Schwere dieser Belastung für den Arzt, die Angehörigen, für das Pflegepersonal und Betreuer und natürlich für den Sterbenden selbst deutlich. Dr. Greiner hat die Palliativstation an der Helios St. Elisabeth Klinik in Hünfeld aufgebaut und bis zu seinem Ausscheiden aus dem Dienst geleitet. In seinem Referat befasste er sich mit dem sogenannten Sterbefasten. „Das Sterbefasten ist eine spezifische Form der Sterbehilfe/Sterbebegleitung. Für den Fastenden ist es eine Möglichkeit, in einer selbstbestimmten Weise in Würde einen guten Tod zu finden.“ 

Al einer der Initiatoren des neuen Hospiz- und Palliativgesetz sowie des Verbots der Förderung der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe zog MdB Michael Brand fast zwei Jahre nach dem Beschluss eine positive Bilanz: „Missbrauch stoppen und die Hilfen stark ausbauen, das war das Ziel. Und das Gesetz wirkt in der Praxis zielgenau und präventiv“, so Brand, der zugleich „deutlich mehr Anstrengungen im Bereich Suizidprävention“ forderte. Scharfe Kritik übte MdB Brand an einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig, das den Staat verpflichten will, in Ausnahmefällen tödliche Medikamente herauszugeben. „Die Anforderungen des Urteils sind nicht umsetzbar“, betonte Brand. „Der Staat kann nicht verpflichtet werden, sich an der Durchführung eines Suizids zu beteiligen, auch nicht in extremen Ausnahmefällen. Das wäre ein Bruch mit unserer Werteordnung und widerspräche allen Anstrengungen zum Lebensschutz und der Suizidprävention.“

Auf zum Teil erst jüngst erlassene Gesetze, auf die MdB Michael Brand hingewiesen hatte, bezog sich Rechtsanwalt Michael Greiner, der 1. Vorsitzende des Palliativfördervereins, in seinen Darlegungen. Die Zuhörer erfuhren, welche Kassenleistungen für die Palliativ- und Krankenpflege nunmehr gesetzlich normiert sind und wem welche Hilfen in welchen Situationen zustehen. RA Greiner verdeutlichte aber, dass und warum Leistungen derzeit von den Kassen abgelehnt werden und dass und wie man als Antragsteller dagegen erfolgreich Widerspruch einlegen kann. Wichtig zu wissen sei, dass man die formalen Bestimmungen einhalten müsse, dass das Verfahren aber für den Versicherten immer kostenfrei sei, egal ob dem Widerspruch abgeholfen werde oder die Entscheidung der Krankenkasse trotz des Rechtsbehelfs aufrechterhalten bleibe. Auch ein hiergegen gerichtetes etwaiges Gerichtsverfahren wäre für einen Versicherten, unabhängig des Prozessausgangs, kostenfrei.

Zudem nahm der Jurist aus aktuellem Anlass Bezug auf den neuen Verordnungsvordruck zur Verordnung von häuslicher Krankenpflege, und damit auch ambulanter Palliativversorgung. Seit dem 01.10.2017 haben auch die Versicherten darauf zu achten, dass ausschließlich das neue Vordrucksmuster von ihnen bei den jeweiligen Krankenkassen eingereicht wird, da das alte Formular mit Wirkung zum 30.09.2017 außer Kraft getreten ist. +++


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