Archiv
Der Straftäter Armin Meiwes - Foto: (c) epa-Bildfunk

FRANKFURT/M. / ROTENBURG/F. Günstige Sozialprognose?

"Kannibale von Rotenburg" will vorzeitig aus dem Knast entlassen werden

28.11.17 - Sein "Fall" hatte seinerzeit nicht nur bundesweit, sondern in der ganzen Welt großes Entsetzen und ein riesiges Medieninteresse ausgelöst, das auch über die Zeit seines Prozesses und selbst während seiner gesamten Haftzeit andauerte. Der als "Kannibale von Rotenburg" apostrophierte Straftäter Armin Meiwes, der seit 2007 eine lebenslängliche Haftstrafe in der  Kasseler Justizvollzugsanstalt verbüßt, hat jetzt beantragt, vorzeitig aus der Haft entlassen zu werden. Das bestätigte am heutigen Montag auf Anfrage von OSTHESSEN|NEWS die Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main, Oberstaatsanwältin Nadja Niesen.

Weil es sich um den ersten Fall von öffentlich bekanntgewordenem Kannibalismus handelte, der in der Bundesrepublik verhandelt wurde, war auch die Gesetzeslage nicht auf die grausigen Tatumstände eingestellt gewesen, was umfangreiche juristische Debatten ausgelöst hatte. Meiwes hatte vor Gericht schließlich eingestanden, einen 43-jährigen Bekannnten, den er durch das Internet kennengelernt hatte, getötet, in Teile zerlegt und zum Teil gegessen zu haben. Unter bundesweiter Beachtung hatte der Prozess gegen ihn stattgefunden, nach dessen Abschluss er 2007 zu einer lebenslangen Haftstrafe wegen Mordes verurteilt wurde. Noch nie zuvor musste sich ein bundesdeutsches Gericht mit einem Fall von Kannibalismus auseinandersetzen - der Fall hatte auch im Ausland große Aufmerksamkeit erregt. Jetzt nach zehn Jahren verbüßter Strafe hat der 55-Jährige über seinen Anwalt einen Antrag auf vorzeitige Entlassung aus der Haft gestellt.

Entscheidend für die Erfolgsaussicht des Gesuchs wird die Beurteilung der Sozialprognose des Häftlings sein. Sein Antrag auf vorzeitige Entlassung werde der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Kassel zur Entscheidung vorgelegt. Dazu soll ein Sachverständigen-Gutachten in Auftrag gegeben werden, erklärte Oberstaatsanwältin Niesen. Wie lange die Erstellung des Gutachtens und die anschließende Entscheidungsfindung der Kammer dauern wird, könne man nicht voraussagen. +++


Über Osthessen News

Kontakt
Impressum

Apps

Osthessen News IOS
Osthessen News Android
Osthessen Blitzer IOS
Osthessen Blitzer Android

Mediadaten

Werbung
IVW Daten


Service

Blitzer / Verkehrsmeldungen Stellenangebote
Gastro
Mittagstisch
Veranstaltungskalender
Wetter Vorhersage

Social Media

Facebook
Twitter
Instagram

Nachrichten aus

Fulda
Hersfeld Rotenburg
Main Kinzig
Vogelsberg
Rhön