Archiv
- Foto: Marius Auth

FULDA Keine Tat im Affekt

Messerattacke in Hünfelder Flüchtlingsheim: Täter ist schuldfähig, gibt Stiche zu

19.12.17 - Die Tat hatte im Sommer dieses Jahres Menschen im beschaulichen Hünfeld geschockt: In einer Unterkunft für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge wurde ein junger Mann mit mehreren Messerstichen verletzt und schleppte sich im Sterben durch die Fußgängerzone. Im Prozess am Landgericht Fulda wurden jetzt Zweifel an der Schuldfähigkeit ausgeräumt, das private Drama zwischen Täter und Opfer wurde beleuchtet.

Die beiden 18-Jährigen kannten sich aus der Schule, sie gingen zur Konrad-Zuse-Schule in Hünfeld. Der Täter war im Jahr 2015 nach Fulda gekommen und nach einer Zwischenstation in der Gemeinschaftsunterkunft Michaelshof bei Hilders in Hünfeld ansässig. Altersgenossen beschrieben ihn als freundlich, ein erfolgreich absolviertes Praktikum stellte eine Ausbildungsstelle in Aussicht. Wie es trotzdem zur Bluttat kommen konnte, rekonstruierten der psychiatrische Gutachter und eine Vertreterin der Jugendgerichtshilfe am fünften Verhandlungstag: Anfang April 2017 habe ein deutlich wahrnehmbarer Rückzug des Täters stattgefunden, als Auslöser wurde ein möglicher sexueller Missbrauch durch das spätere Opfer in der Einrichtung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge vermutet.

Der Ablehnungsbescheid für sein Asylverfahren und ein Gespräch mit dem Jugendamt, in dem der Täter aufgefordert worden war, sein Verhalten zu verbessern, könnten den 18-jährigen Afghanen dann dazu bewegt haben, eine Aussprache mit seinem Peiniger zu suchen - mit dem Messer in der Hand. Ob das nicht für eine Ausübung der Tat im Affekt spreche, wollte der Verteidiger wissen. Der Gutachter gab zu bedenken, dass die Herbeiführung der Tatsituation dagegen spreche, es lägen zudem keine Indizien für eine krankhafte seelische Störung oder Bewusstseinsstörung vor, damit sei die Schuldunfähigkeit nach Paragraph 20 des Strafgesetzbuchs nicht gegeben. Schreck und Verwirrung nach der Tat, wie sie beim Täter nach Zeugenaussagen vorgelegen haben, das sogenannte Nachtatverhalten, seien für die Bewertung der Tat nicht relevant, so der Gutachter.

Die Urteilsverkündung soll am Donnerstag, 28. Dezember, erfolgen. (mau) +++


Über Osthessen News

Kontakt
Impressum

Apps

Osthessen News IOS
Osthessen News Android
Osthessen Blitzer IOS
Osthessen Blitzer Android

Mediadaten

Werbung
IVW Daten


Service

Blitzer / Verkehrsmeldungen Stellenangebote
Gastro
Mittagstisch
Veranstaltungskalender
Wetter Vorhersage

Social Media

Facebook
Twitter
Instagram

Nachrichten aus

Fulda
Hersfeld Rotenburg
Main Kinzig
Vogelsberg
Rhön