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Die Friedrichsstraße im Zentrum der Innenstadt liegt in der Zone I - Fotos: Moritz Pappert / Julius Böhm / Stadt Fulda

FULDA Änderungen für Bewohner

Neue Parkzonenregelung im Stadtgebiet: drei einheitliche Zonen

29.03.18 - Nach rund 17 Jahren ändert die Stadt Fulda die Parkzonenregelung im Stadtgebiet. Die Zonen sind nun auf drei unterschiedliche Preisstufen begrenzt, in denen es möglich sein wird, mit einem Ticket in der ganzen Zone parken zu können. Die neue Regelung soll ab Juli dieses Jahres in Kraft treten. Wie das System genau funktionieren soll und was sich für die Bürger ändert, erklärten Bürgermeister Dag Wehner (CDU) und der Leiter der Abteilung Straßenverkehr und Parken, Thomas Flügel in einer Pressekonferenz am Mittwochmorgen.

Leiter der Abteilung Parken und Straßenverkehr Thomas Flügel und Bürgermeister ...

Die Anwohnerparkzonen

"Unser Ziel ist es nicht, mehr Geld einzunehmen, sondern das Parksystem zu harmonisieren", so Fuldas Bürgermeister Dag Wehner. Bis jetzt gab es 22 unterschiedliche Tarifzonen im Stadtgebiet. Nun wird es nur noch sechs unterschiedliche Tarife auf drei Parkzonen verteilt geben. Die Kernzone (Zone I) verteilt sich über den Uniplatz, das Kneipenviertel und die Friedrichsstraße. Hier sollen sich hauptsächlich Kurzparker aufhalten, sodass ein schneller Wechsel für Kunden von Geschäften möglich ist. Das Parkticket kostet hier 1,50 Euro pro Stunde. Die Zone II ist die größte Zone. Hier kostet das Ticket 1 Euro pro Stunde. In der Zone III, dem kompletten übrigen Stadtgebiet, wird das Ticket 0,50 Euro pro Stunde kosten.

Von rund 2.000 Stellplätzen werden durch die Änderung nun 200 teurer, da sie in Zone I sind. Außerdem ändert sich die Taktung in den Zeiten. Statt 30 und 60 Minuten wird es nun 20, 40 und 60 Minuten geben. In der Esperantostraße ändert sich die gebührenpflichtige Zeit von 20 Uhr auf 18 Uhr. Die Kosten für die Umstellung belaufen sich auf rund 9.000 Euro.

Die Zonen I, II und III

Bewohner müssen sich auf Änderung einstellen

Aber auch für die Bewohner wird es Änderungen geben. Der Kreis der Berechtigten für Bewohnerparkausweise wird sich ändern. Für Bewohner in der Zone I im Stadtkern sind ab 1. Januar 2019 nur noch die berechtigt, einen Bewohnerparkasuweis zu bekommen, die in einer Fußgängerzone wohnen. Grund dafür ist, dass die wenigen verfügbaren Parkplätze nun gerechter verteilt werden sollen. In den Zonen II und III bleibt alles, wie es ist. Die betroffenen Bewohner werden über die Änderungen informiert. "Wir stimmen mit den Bewohnern immer eng ab, wie wir die Parkmöglichkeiten gestalten werden", so Wehner. Des Weiteren entfallen die Anwohnerparkplätze in der Rhönstraße komplett.

Bis die neue Parkzonenregelung in Kraft tritt, wird es aber noch etwas dauern. "Wir haben derzeit 162 Parkautomaten im Stadtgebiet. Die neue Regelung wird dann ab 1. Juli dieses Jahres gelten. Da es  möglich sein wird, mit dem Ticket einer Zone in der ganzen Zone parken zu können, dauert die Umstellung der Automaten. Unser Ziel ist es auch, dass es möglich ist, mit einem Ticket einer höheren Zone in einer niedrigeren zu parken", erklärt Thomas Flügel. (Moritz Pappert) +++


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