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Des bestehende katholische Kindergarten St. Elisabeth. - Foto: privat

POPPENHAUSEN / Waku Prüfung "in alle Richtungen"

Bürgerbegehren in Poppenhausen wegen Kindergarten-Neubau gestartet

28.05.18 - Wegen der gestiegenen Geburtenzahlen wird eine bedarfsgerechte Kapazitätserhöhung der Kindergartenplätze in Poppenhausen notwendig. Der Bürgermeister und die gemeindlichen Gremien  haben sich für den viergruppigen Neubau auf der Fläche des Spielplatzes Groenhofstraße mit der Begründung entschieden, dass sich keine Vergrößerungsmöglichkeiten im katholischen Kindergarten ergeben hätten.

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens sind mit zahlreichen Unterstützern der Meinung, dass die Prüfung möglicher Erweiterungs- oder Neubaualternativen nur unzureichend gewesen sei. Weiterhin hätte sich der Verwaltungsrat der katholischen Kirchengemeinde St. Georg bei einer Diskussion zwischen gemeindlichen und kirchlichen Vertretern am 17.05.2018 klar zu dem Wunsch nach Weiterführung der Kindertagesstätte St. Elisabeth bekannt und auch Möglichkeiten zur Kapazitätserhöhung vorgeschlagen. In dieser Sitzung sei außerdem betont worden, dass die Kirche sich weiterhin anteilig an den Bewirtschaftungskosten der bestehenden Gruppen beteiligen würde. Von gemeindlicher Seite sei darauf nicht eingegangen und auf den Beschluss der Gemeindevertretung vom 19.04.2018  zum viergruppigen Neubau verwiesen worden.

Durch einen viergruppigen Neubau müsste die behütet gelegene Kindertagesstätte St. Elisabeth mit 70 Plätzen geschlossen werden, obwohl das Gebäude regelmäßig saniert und modernisiert worden sei. Das Raumkonzept entspräche den aktuellen Vorschriften (zuletzt 2015 angepasst) und hätte eine unbefristet gültige Betriebserlaubnis. Darüber hinaus stünde mit dem derzeit geplanten Neubau der zentral gelegene, großzügige und beliebte Spielplatz Groenhofstraße nicht mehr in der jetzigen Form zur Verfügung. Bemühungen, die gemeindlichen Gremien zu überzeugen, den getroffenen Beschluss noch einmal zu überdenken und nach Abwägung aller Möglichkeiten eine ergebnisoffene Neubewertung vorzunehmen, seien auf Ablehnung gestoßen.

Die Hessische Gemeindeordnung sehe die Möglichkeit vor, dass durch ein Bürgerbegehren und anschließendem erfolgreichen Bürgerentscheid ein Beschluss der Gemeindevertretung aufgehoben werden könne (§8b HGO). Damit es zu einem Bürgerentscheid zur Aufhebung des Beschlusses und Neubewertung aller Möglichkeiten käme, würden Unterschriften von 10 Prozent der Wahlberechtigten der letzten Gemeindewahl benötigt.  Diese Unterschriften müssten spätestens acht Wochen nach dem Beschluss der Gemeindevertreter den gemeindlichen Gremien vorliegen. In diesem Fall sei das der 14.06.2018. Die Initiatoren dieses Bürgerbegehrens hätten den Bürgermeister und den Gemeindevorstand von ihrem Vorhaben in Kenntnis gesetzt und sammelten ab sofort die benötigten Unterschriften.

Wer das Bürgerbegehren durch seine Unterschrift oder auch durch Mitarbeit unterstützen will, der kann sich an die drei Vertrauenspersonen Daniela Detig, Angelika Brinkmann und Jürgen Schleicher wenden (pm)  +++.


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