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Die Teilnehmer der Gesprächsrunde - Foto: privat

BRACHTAL Wächtersbacher Erklärung 2018 verfasst

Klares Bekenntnis zur Variante IV von Bürgermeistern und MKK-Bürgerinitiativen

02.06.18 - Die modifizierte Trasse IV ist eindeutig die beste Variante für den Bahnausbau. Darauf legten sich Bürgermeister und Bürgerinitiativen der Region zwischen Gelnhausen und Schlüchtern eindeutig fest. Die Variante VII kann die Erfordernisse des Main-Kinzig-Kreises keinesfalls erfüllen und ist somit abzulehnen, so die Teilnehmer der Gesprächsrunde, die sich nach einem ersten Termin im September 2017 erneut trafen und eine zweite „Wächtersbacher Erklärung“ unterzeichneten.

 Auf Einladung des BI-Verbund Bahnausbau Main-Kinzig, dem Zusammenschluss vierer Bür­gerinitiativen (BIs) des Landkreises, kamen ein Großteil der Bürgermeister oder deren Ver­treter zusammen, um erneut über das Bahnausbau-Projekt zu beraten. In dem konstruktiven Gespräch, ging es neben der Forderung nach Lärmschutz auf Lärmvorsorge-Niveau, der besonders für Gelnhausen und Wächtersbach wegen ihrer Hanglage wichtig ist, auch um die Zukunftsfähigkeit der Region. Die Anwesenden sind sich einig, dass der Ausbau der Bahnstre­cke Hanau-Würzburg/Fulda auf europäischer Ebene eine Infrastrukturmaßnahme für die Zukunft darstellt, die grundsätzlich zu befürworten ist. Eine reine Durchfahrtstrecke, wie die noch im Planungsprozess befindliche Variante VII, ohne den geringsten Nutzen für die Region, werde man jedoch nicht akzeptieren.

 Da die DB Netz AG nach eigener Aussage die Lösung mit der größten Akzeptanz in der Region sucht, ist für die Bürgerinitiativen und Bürgervertreter klar, dass es nur eine Variante sein kann, die im Störungsfall den Nahverkehr flüssig weiterlaufen lässt und darüber hinaus die Möglichkeit zum Ausbau des Nahverkehrs gibt. Dies kann nur die Variante IV im Vergleich zu Variante VII darstellen. Bürgermeister Daniel Glöckner aus Gelnhausen unterstrich, er würde alles unterstützen, was für die Region einen nachhaltigen Nutzen bringe. Dies ist für die Gemeindevertreter von Biebergemünd und Bürgermeister Manfred Weber ganz klar eine nach dem Vorschlag der ARGE Bahndreieck Spessart modifizierte Variante IV. Diese brächte nicht nur im Hinblick auf Natur- und Artenschutz in den Kinzigauen Vorteile, sondern es entstehe die Möglichkeit eines neuen barrierefreien Bahnhofs in Biebergemünd. Pendler bekämen gute P&R Möglichkeiten, der Verkehr würde entlastet und man könnte viele in Biebergemünd ansässige Firmen künftig fußläufig erreichen.

Auch für Wächtersbach hätte die modifizierte Variante IV deutliche Vorteile, erläutert erster Stadtrat Oliver Peetz. Es fiele nicht nur ein massives Brückenbauwerk vor dem südlichen Teil der Stadt weg, auch der Bau­stellenverkehr, der die Stadt beim Bau von Variante VII, genau wie das Brachttal, massiv belasten würde, wäre einfach über die Schiene oder die BAB 66 zu führen. Wohngebiete, so Peetz, blieben in der 10-jährigen Bauphase weitgehend verschont. Bürgermeister Zimmer aus Brachttal stimmte dem zu und merkte an, dass für die Baulogistik kurze Wege unabdingbar seien und dies hätte nur die Variante IV über die Nähe zur A66 und deren Bestandsstrecke mit ihren Verknüpfungspunkten.

Bürgermeister Roland Weiß aus Bad Orb, an dessen Gemarkung die Variante IV stieße, betonte, auch ihm läge die beste Gesamtlösung und Frieden im Main-Kinzig-Kreis am Herzen, da er vom Sankt-Florians-Prinzip nichts halte. Der gesamte Landkreis sei betroffen und damit auch seine Stadt. Aus diesem Grund hält auch er die Variante IV für die bessere Wahl.

Die Teilnehmer (Bürgermeister oder deren Vertreter und Bürgerinitiativen) der Gesprächs­runde am 25. Mai 2018 in Wächtersbach, fordern von den Verantwortlichen des Bahnaus­baus Hanau-Würzburg/Fulda einstimmig:

- Die Varianten-Entscheidung zu Gunsten der modifizierten Variante IV nach Vorschlag der „ARGE Bahndreieck Spessart“ vom 8./9. Mai 2018

- Die Herstellung eines zusammenhängenden Auenraums zwischen Gelnhausen und Wächtersbach durch Bündelung mit der BAB 66 und der zu verlegenden Bestands­strecke und damit Wegfall der Bahnstreckenrampe zwischen Gelnhausen-Haitz und Biebergemünd Neu-Wirtheim".

- Die deutliche Verbesserung und Ausbaufähigkeit des Nahverkehrs im Kin­zigtal durch Verknüpfungen der Variante IV mit der Bestands­strecke, für eine größtmögliche Fle­xibilität im bahnbetrieblichen Stö­rungsfall, insbe­sondere aber um schnellere Verbin­dungen zwischen dem Bergwinkel und dem Rhein-Main-Gebiet zu ermöglichen

- Die grundsätzliche Installation eines umfassenden und modernsten Schall­schutzes nicht nur an neu zu bauenden Streckenabschnitten, sondern auch an der Bestand­strasse, dort wo Altbestand bestehen bleiben muss, nach den Werten zur so genann­ten Lärmvorsorge, also über aktuelle gesetzliche Vorgaben hinaus

- Den barrierefreien Ausbau aller Bahnhöfe im Main-Kinzig-Kreis

- Eine Baulogistik, die die betroffenen Menschen und die Regel­infrastruktur am geringsten belastet sowie die Behebung entstande­ner Schäden nach Bauabschluss (pm)+++


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