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HANAU Motiv Erbschaftsstreit?

53-Jähriger durch die Tür erschossen: Staatsanwalt plädiert auf lebenslänglich

26.06.18 - Der Fall hatte wegen seiner Brutalität bundesweit für Aufsehen gesorgt: Am 7. September 2013, eine halbe Stunde vor Mitternacht, wird der damals 53-jährige Jürgen V. in seinem Reihenhaus in der Gallienstraße in Hanau durch die Haustür von vier Schüssen getroffen. Der Vater von vier Kindern stirbt kurz darauf im Krankenhaus und hinterlässt seine schockierte Familie. Lange Zeit liegt das Motiv und die Hintergründe dieser Tat völlig im Dunkeln, denn der 53-Jährige soll keine Feinde gehabt haben. Deshalb suchen die Kriminalpolizei und die Staatsanwaltschaft Zeugen und vermuten den oder die Täter im privaten Umfeld des Toten. Jetzt fordert der Hanauer Staatsanwalt Matthias Pleuser eine lebenslängliche Strafe für den Schwager des Opfers und dessen Freundin.  

Mit dem Foto des Ermordeten hatte Aktenzeichen XY nach dem Täter gefahndet ...Foto: Polizei

Erst nachdem die Tatwaffe beim Schwager des Ermordeten in Österreich auftaucht, der sie ausgerechnet einem verdeckten Ermittler der Polizei zum Kauf angeboten hatte, kommt Bewegung in die Aufklärung des Falls. Der 52-jährige Lutz-Wilhelm H. ist dringend tatverdächtig und wird schließlich auch drei Jahre nach der Tat vor dem Landgericht Hanau angeklagt. Hintergrund der tödlichen Schüsse soll ein heftiger Streit um das ererbete Vermögen von H. und seiner Schwester gewesen sein, der Frau des Ermordeten. Sie hatte - anscheinend auf Drängen ihres Mannes - ihren Bruder zivilrechtlich auf Herausgabe des Pflichtteils von 40.000 Euro verklagt, wogegen der sich gerichtlich zur Wehr setzte, weil ihn das seine wirtschaftliche Existenz gekostet hätte. 

Die Freundin des Angeklagten, die 32-jährige Banu D., war in dem Prozess zunächst als Zeugin gehört worden. Doch durch die Auswertung ihrer Handydaten durch die Kripo stellte sich heraus, dass sie sich während der Tatzeit vermutlich in Hanau aufgehalten hat. Die 32-Jährige wird daraufhin - wie ihr Lebensgefährte - wegen dringendem Tatverdacht noch im Gerichtssaal festgenommen und der ganze Prozess im Frühjahr 2017 neu aufgerollt. Beide Angeklagte bestreiten die Tat. Doch die Staatsanwaltschaft sieht den Mord aus niederen Beweggründen als erwiesen an und fordert jetzt in einem umfangreichen Plädoyer für beide eine lebenslange Haftstrafe. 

Der Prozess wird erst in drei Wochen vor dem Schwurgericht Hanau mit den Plädoyers der beiden Verteidiger fortgesetzt. Wann das Urteil fällt, steht derzeit nocht nicht fest. (Carla Ihle-Becker)+++


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