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Hier bei Niederaula wurde die Leiche des 45-Jährigen aus der Fulda geborgen - Foto: O|N

ZWICKAU / NIEDERAULA Leiche in die Fulda geworfen

Lange Haftstrafe für Messermörder - Bewährung für 17-jährige Freundin

29.06.18 - Das junge Paar aus Zwickau, das am 11. November 2017 einen völlig unbeteiligten 45-jährigen Mann in Gera umgebracht hat, um sein Auto für die Flucht zu nutzen und anschließend seine Leiche bei Niederaula in die Fulda warf, ist heute vom Landgericht Zwickau verurteilt worden: Neuneinhalb Jahre Haft für den 20-jährigen Messerstecher und zwei Jahre auf Bewährung für die 17-Jährige sind das Ergebnis. Damit blieb die Schwurgerichtskammer unter den Forderungen des Staatsanwaltes, der für den Angeklagten auf eine lebenslange Strafe plädiert hatte. Der Heranwachsende wurde - auch entgegen der Empfehlung der Staatsanwaltschaft - nach Jugendstrafrecht verurteilt. Die 17-Jährige war nach Ansicht des Gerichts zwar der Beihilfe schuldig, aber nicht unmittelbar an der Tat beteiligt gewesen. Sie hatte in einem Hauseingang rund 200 Meter vom Tatort entfernt gewartet. 

Erst drei Monate nach der Tat war die Leiche des Opfers von einem Spaziergänger bei Niederaula in der Fulda entdeckt und von der Feuerwehr geborgen worden. Das heute verurteilte Paar war wegen missglückter Drogengeschäfte auf der Flucht gewesen und brauchte für die geplante Fahrt in die Schweiz einen Wagen. Das wurde dem 45-Jährigen aus Gera zum Verhängnis: Das Zufallsopfer wurde mit mehreren Messerstichen getötet. Seine Leiche legte das Paar in den Kofferraum seines Wagens und fuhr Richtung Westen, um den Toten schließlich bei Niederaula in den Fluss zu werfen. 

Doch noch am selben Tag wurden der 20-Jährige und seine 17 Jahre alte Freundin geschnappt, weil sie auf ihrer Flucht in Frankfurt am Main einem Wachmann aufgefallen waren. Sie wurden festgenommen und hatten in der Vernehmung gestanden, den 45-Jährigen umgebracht zu haben, um an sein Geld und sein Auto zu kommen. Seitdem saßen beide in Untersuchungshaft. Das am Freitag vom Landgericht Zwickau gefällte Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (Carla-Ihle-Becker)+++


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