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Main-Kinzig-Kreis sieht Gewichtung der DB bei Trassenauswahl teils kritisch
06.07.18 - Der Main-Kinzig-Kreis sieht noch dringenden Klärungsbedarf nach der Entscheidung der DB Netz AG für die Vorzugstrasse IV. Im Juni hatte die Bahn bekanntgegeben, dass für ihren Schienenausbau zwischen Gelnhausen und Fulda nicht die nördlicher verlaufende Variante VII, sondern die dichter an der Bestandsstrecke liegende Variante IV gebaut werde. Wie bereits unmittelbar nach der Entscheidung der Deutschen Bahn bekanntgegeben, hat der Kreis durch ein eigenes Planungsbüro das Ergebnis auf Verfahren, Methodik und Plausibilität hin überprüfen lassen. Erste Ergebnisse dieser Überprüfung liegen nun vor: Danach haben die Gutachter eine Reihe von „Unplausibilitäten“ bei der Abwägung zwischen den beiden Varianten ausgemacht.
„Die vorliegenden Ergebnisse der Überprüfung sind so deutlich, dass wir bereits die Deutsche Bahn und den hessischen Verkehrsminister Tarek Al-Wazir, der mit der Bahn die Variantenentscheidung bekanntgegeben hat, informiert haben“, berichten Landrat Thorsten Stolz, Erste Kreisbeigeordnete Susanne Simmler und Kreisbeigeordneter Winfried Ottmann. Der Kreis fordert jetzt ein weiteres Dialogforum und die Klärung der Unstimmigkeiten. „Der Main-Kinzig-Kreis hat sich nicht für oder gegen eine der Trassenvarianten ausgesprochen. Das wird er auch weiterhin nicht tun. Für uns ist es aber wichtig, dass die Transparenz und Unvoreingenommenheit bis zum Ende dieses Suchprozesses auch beibehalten wird“, erklären Thorsten Stolz, Susanne Simmler und Winfried Ottmann weiter.
Der Kreis hatte das Suchverfahren der DB Netz AG bereits in den zurückliegenden Monaten durch ein beauftragtes Gutachterbüro begleiten lassen, um die Methodik und Abwägungsprozesse der Deutschen Bahn auf ihre Nachvollziehbarkeit zu überprüfen. Bis zur endgültigen Entscheidung im Juni habe es von fachlicher Seite nichts einzuwenden gegeben, heißt es in einer Pressemitteilung des Kreises. Im Dialogforum am 15. Juni seien allerdings einige Faktoren zur Überraschung vieler Teilnehmer ausgeklammert, andere plötzlich stärker gewichtet worden. Das sei „aufgrund der vorliegenden Unterlagen nicht nachvollziehbar und wirft tiefergehende Fragen auf“, kritisiert die Kreisspitze nun in ihrem Schreiben an Minister Al-Wazir und Gerd-Dietrich Bolte, bei der DB Netz AG Leiter für Großprojekte Mitte.
Für den Main-Kinzig-Kreis steht der Verdacht im Raum, dass die DB Netz AG von ihrer bisherigen Linie abgewichen sei, weil „sich die Auswahl der Variante IV auf Basis der vorliegenden Untersuchungsergebnisse nicht widerspruchsfrei ableiten lässt“. In einem Treffen mit den betroffenen Standortbürgermeistern erörterten Landrat Thorsten Stolz, Erste Kreisbeigeordnete Susanne Simmler und Kreisbeigeordneter Winfried Ottmann am Donnerstag (5.7.) die Erkenntnisse und zugleich ihre Kritik, basierend auf der ersten Beurteilung des Gutachterbüros. Dieses ad-hoc-Gutachten stellten sie allen Kommunen zur Verfügung. Ganz konkret moniert der Main-Kinzig-Kreis Folgendes:
Methodische Vorgehensweise wird nicht eingehalten: In den vielen Sitzungen des Dialogforums konnte die DB Netz AG transparent darlegen, wie sie ihre bevorzugte Trasse suchen und nach klar bestimmten Faktoren auswählen werde. Für die schlussendliche Auswahl fand dann jedoch keine umfassende Betrachtung aller Schutzgüter und Kriterien, einschließlich der nachrangigen, statt. „Weshalb werden Messergebnisse zu nachrangigen Kriterien erhoben, wenn sie nicht beim entscheidenden Vergleich der angeblich in ihren Auswirkungen so eng beieinanderliegenden Varianten herangezogen werden?“, fragt die Kreisspitze.
Messergebnisse werden miteinander vermengt: Nicht nur die verengte Betrachtung stößt auf Kritik, auch die Form, „in der bei manchen Schutzgütern eine Gleichwertigkeit der Auswirkungen angenommen wird“. Beispielhaft führt der Kreis die Bereiche Fläche und Boden an. Die reine Flächeninanspruchnahme sei kein eigenständiges Schutzgut, im Gegensatz zu den schutzwürdigen Auen- und Waldböden. Im Hinblick auf den Gesamtflächenbedarf gibt es zwischen den Varianten nur geringe Unterschiede. Deutlich unterschiedlicher sind die Auswirkungen im Bereich „Boden“, der jedoch von der DB Netz AG mit den Ergebnissen von „Fläche“ vermischt wird, zugunsten des Abschneidens der Variante IV. Betrachte man nur das Schutzgut Boden, schneide Variante VII besser ab.
Schallschutzmaßnahmen werden nicht berücksichtigt: Nicht nur die Gleisstrecke wird ausgebaut, auch Schallschutzmaßnahmen entlang der Strecke werden umgesetzt, die sich an geltenden Immissionsgrenzwerten orientieren, unabhängig von der Variante. Dieser geplante und notwendige Schutz wird in den Prognosewerten der Bahn nicht berücksichtigt. Entsprechende Immissionsprognosen mit Schallschutzmaßnahmen liegen jedoch vor. Aus Sicht des Kreises ist dieser Punkt gravierend: „Bei den vernünftigerweise mit zu betrachtenden Schallschutzmaßnahmen sind bei der Immissionsprognose keine Vorteile mehr für eine Variante auszumachen“, der Variantenvergleich beim Schutzgut Mensch kippe insgesamt nach Analyse der Gutachter sogar zugunsten der Variante VII.
„Man sieht schon alleine hier, dass der Bedarf für weitere Dialogforen mit allen Beteiligten notwendig ist. Aufgrund der sehr ernstzunehmenden offenen Punkte halten wir einen zeitnahen Termin für ein nächstes Dialogforum für dringend erforderlich“, so die Kreisspitze in ihrer Pressemitteilung abschließend. Kreis und Gutachterbüro stünden für eine offene Diskussion dieser Punkte bereit. (pm)+++