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FULDA/ ROTENBURG/F. Brand, um Spuren zu verwischen?

36-Jähriger soll Ex-Frau erdrosselt haben - Totschlags-Prozess eröffnet

18.07.18 - Ein 36-Jähriger aus einem Rotenburger Ortsteil muss sich vor dem Landgericht Fulda wegen Totschlags und versuchter schwerer Brandstiftung verantworten. Am Dienstag begann der Prozess mit der Verlesung der Anklageschrift. Der Angeklagte kündigte an, zu den Vorwürfen Stellung nehmen zu wollen. 

"Er wird sagen, dass er es nicht gewesen ist", kündigte Strafverteidiger Harald Ermel im Gespräch mit OSTHESSEN|NEWS an. Der Angeklagte sei zum Tatzeitpunkt garnicht vor Ort gewesen. Es gebe zwar Indizien, die gegen den Beschuldigten sprechen und die Staatsanwaltschaft veranlasst haben, Anklage zu erheben. "Es gibt aber auch Indizien, die dafür sprechen, dass mein Mandant unschuldig ist." Er werde an seinen bisherigen Aussagen bei den polizeilichen Verhören nichts ändern.

Der Angeklagte wird mit Handschellen zum Gerichtssaal geführt Fotos: Julius Böhm / Christian P. Stadtfeld

Großes Medieninteresse am ersten Verhandlungstag

Die große Strafkammer

Der 36-Jährige soll am Abend des 17. Oktober 2017 seine Ex-Frau in ihrer neuen Wohnung in Rotenburg-Lispenhausen aufgesucht haben. "Wir gehen davon aus, dass es aus bisher ungeklärter Ursache zum Streit kam", erklärt Staatsanwalt Andreas Hellmich. Infolgedessen soll er seine Frau durch Erdrosseln oder Erwürgen getötet haben.

Danach soll er eine Couch samt Decken und Kissen in Brand gesetzt haben, um die Spuren seiner Tat zu verwischen - das vermutet die Staatsanwaltschaft. Totschlag und versuchte schwere Brandstiftung lautet die Anklage. Für Totschlag ist eine Freiheitsstrafe von fünf bis 15 Jahren vorgesehen.

Die Motive der angeklagten Tat seien laut Staatsanwaltschaft noch völlig unklar. "Wir hoffen, dass wir in der Hauptverhandlung darüber Aufschluss erhalten", so Staatsanwalt Hellmich weiter. 

Die Eltern und die Schwester des Opfers treten als Nebenkläger auf

Staatsanwalt Andreas Hellmich

Die Eltern und die Schwester des Opfers treten als Nebenkläger auf. Da der rechtsmedizinische Sachverständige nicht zum ersten Verhandlungstermin erschienen ist, wurde lediglich die Anklage verlesen. Der nächste Termin wurde für den 26. Juli angesetzt. (Julius Böhm) +++

Rechtsanwalt Harald Ermel


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