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Viele Bäche haben kaum noch Wasser - Foto: Gerhard Manns

RHÖN-GRABFELD Extreme Trockenheit

Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen grundsätzlich verboten

06.08.18 - Die Auswirkungen der extremen Trockenheit werden immer mehr spürbar. Der Anreiz ist bei dieser Trockenheit natürlich groß, seinen Wasserbedarf anderweitig zu decken, so zum Beispiel aus den Bächen und Flüssen. Hierbei bleibt oft genug außer Acht, dass auch die Lebewesen in den Bächen und Flüssen das Wasser dringend benötigen, was insbesondere jetzt bei dieser Trockenheit gilt.

Das Landratsamt weist darauf hin, dass Wasserentnahmen aus den Gewässern mittels Pumpen oder gar mittels Saugwagen generell nicht zulässig sind. Solche Wasserentnahmen bedürften einer vorherigen wasserrechtlichen Erlaubnis. Da unsere Gewässer nicht leistungsfähig genug sind, kann die erforderliche Erlaubnis grundsätzlich nicht erteilt werden. Sollte die Trockenheit noch weiter anhalten, kann es sogar sein, dass erteilte wasserrechtliche Erlaubnisse zeitweise widerrufen werden müssen.

Zulässig im Rahmen des sogenannten „Gemeingebrauches“ sind lediglich Handschöpfungen mit Eimern oder Gießern sowie Entnahmen mittels Handpumpen aus den Gewässern. Diese dürfen dabei aber auch nicht aufgestaut werden. Besonders schwere Schäden an der Gewässerökologie verursacht dabei der sogenannte Saugwagen, der innerhalb weniger Minuten hunderte von Litern Wasser aus den Gewässern heraussaugen kann.

Wasserentnahmen ohne Erlaubnis sind eine Ordnungswidrigkeit und können mit teilweise erheblichen Bußgeldern geahndet werden. (pm) +++


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