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Finanzbericht Vizepräsident Dr. Volker Knöppel - Vom 26.11.-28.11.2018 tagte in Hofgeismar die sechste Tagung der 13.Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck - Fotos: medio.tv/Schauderna

KASSEL Erkenntnisse aus EKD-Studie

"Kirchensteuer ist ein Solidarbeitrag": Bericht über Finanzen der Landessynode

28.11.18 - Auf seinem Bericht vor der Synode zur finanziellen Situation der Landeskirche ging Vizepräsident Dr. Volker Knöppel am Dienstag auf die Entwicklung der Kirchensteuern ein und stellte erste Erkenntnisse aus einer EKD-Studie zu Kirchenmitgliederzahlen und Kirchensteuereinnahmen vor. Weiterhin berichtete er über den aktuellen Stand der flächendeckenden Einführung des Freiwilligen Kirchgeldes sowie über die Vermögensanlagepolitik der Landeskirche.

Der Vizepräsident erläuterte, dass sich die Kirchensteuereinnahmen im laufenden Jahr gegenüber dem Vorjahr verbessert hätten. So habe die Landeskirche von Januar bis September 2018 Kirchensteuereinnahmen in Höhe von 137,6 Mio. Euro verbuchen können. Gegenüber den Einnahmen im Vorjahr in Höhe von 130,8 Mio. Euro bedeute dies einen Zuwachs von 5,19 %. Dieses positive Ergebnis sei auf Zuwächse von 5,07 % bei der Kirchenlohnsteuer und von 7,66 % bei der Kircheneinkommenssteuer zurückzuführen. Ursächlich für diesen Anstieg sei die anhaltend positive Wirtschaftsentwicklung, die mit einer Zunahme von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen und mit Lohnsteigerungen verbunden sei.

Vizepräsident Dr. Volker Knöppel

Wer zahlt Kirchensteuer?

Immense Bedeutung für die zukünftige Finanzplanung der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck hat nach Einschätzung von Dr. Knöppel die EKD-Studie „Langfristige Projektion der Kirchenmitglieder und des Kirchensteueraufkommens“, deren erste Erkenntnisse er der Landessynode präsentierte. Die Studie gebe nicht nur Aufschluss über Struktur und Wirkungsweise von Einkommen- und Kirchensteuer für den Untersuchungszeitraum (2001 bis 2013), sondern ermögliche auch eine Projektion für die nächsten vier Jahrzehnte. Darin sei zu erkennen, dass sich die „Leistungsträger“ für die Kirchensteuer in einem Alter von 45 bis 60 Jahren befänden und damit im letzten Drittel ihres beruflichen Lebens. Um das Jahr 2024 begännen diese geburtenstarken Jahrgänge, in den Ruhestand zu treten. Dies werde sich erheblich auf die Einnahmesituation der Landeskirche auswirken.

Weiterhin sei festzustellen, dass im Bezugsjahr 2013 nur 10 % der Gemeindemitglieder (92.002 Personen), mit einem zu versteuernden Einkommen ab 30.000 €, einen Anteil von 67 % des Steueraufkommens geleistet hätten. Damit sei die Einnahmeseite schmal aufgestellt. Hervorzuheben sei aber auch, dass diese kirchensteuerzahlenden Gemeindeglieder einen solidarischen Beitrag für die gesamte Landeskirche leisteten.

Wann treten Kirchenmitglieder aus?

Auch ein Austrittsprofil der Kirchenmitglieder lasse sich mit Hilfe der Studie darstellen. In einem Zeitraum von 15 Jahren habe die Landeskirche 16 % ihrer Mitglieder verloren. „Der Verlust eines jeden Menschen ist gleichzusetzen mit einem Verlust an Kreativität, Engagement und christlichen Wirkens,“ bedauerte der Vizepräsident. Anhand der Studie seien zwei Peaks der Austritte zu ermitteln. Der erste Peak liege bei 26 Jahren und betreffe vorwiegend Männer. Dieser sei mit dem Einstieg ins Berufsleben, der ersten Gehaltsabrechnung und einer Familiengründung verbunden. Der zweite Peak liege bei einem Alter von 48 Jahren und betreffe vorwiegend die Frauen. Dies sei sicherlich die Zeit, in der Kinder das Haus verlassen und Frauen wieder in den Beruf einträten. Dr. Knöppel prognostizierte, dass in den kommenden Jahren durch die nachgelagerte Besteuerung der Alterseinkünfte ein dritter Peak bei einem Alter von 65 Jahren hinzukommen werde. Der Vizepräsident kündigte die Vorstellung der Endfassung der Studie für den Sommer 2019 an, und damit rechtzeitig, um deren Erkenntnisse in die Beratungen des nächsten Doppelhaushaltes und der mittelfristigen Finanzplanung einfließen zu lassen.

Freiwilliges Kirchgeld ist bislang in zehn Kirchenkreisen eingeführt

„Das Freiwillige Kirchgeld ist ein Erfolgsprojekt.“ Davon zeigte sich der Vizepräsident überzeugt. Zwölf Jahre nach Einführung in den ersten Kirchenkreisen habe sich gezeigt, dass Kirchengemeinden durch eine zielgerichtete Spendenbitte ein wichtiger finanzieller Spielraum eröffnet werde. Erfolgreich könne aber das Freiwillige Kirchgeld nur dann sein, wenn es bei der Spendenbitte nicht primär ums Geld gehe, sondern um die Verwirklichung von Gemeindeleben.

Beschrieben würden Visionen und daraus abgeleitete Ziele. Dr. Knöppel konstatierte: „Die Nähe von Gemeinde, Projekt und erfolgreicher Umsetzung zu den Spenderinnen und Spendern ist die große Stärke des Freiwilligen Kirchgeldes.“ Bislang sei das Freiwillige Kirchgeld in zehn Kirchenkreisen eingeführt: Wolfhagen, Hofgeismar, Melsungen, Fritzlar-Homberg, Ziegenhain, Hersfeld, Rotenburg, Schmalkalden, Eder und Kassel). Die flächendeckende Einführung werde bis zum Jahr 2020 abgeschlossen sein. Daher sei derzeit eine flächendeckende Statistik noch nicht erhebbar. Es zeichne sich aber deutlich ab, dass „die anvisierten durchschnittlichen vier Euro Spendeneinnahmen pro Gemeindeglied pro Jahr ein sehr realistisches Ziel sind“, so der Vizepräsident.

Finanzanlagen sollen sicher und nachhaltig sein

Nach Schilderung von Dr. Knöppel bilden die Finanzanlagen mit fast 90 % den Schwerpunkt auf der Aktivseite der landeskirchlichen Bilanz und dienen der nachhaltigen Finanzierung der kirchlichen Handlungsfelder. Der Finanzdezernent erläuterte, dass man sich bei der Vermögensanlagepolitik von den Kriterien Sicherheit, Liquidität, Rendite, Diversifizierung und Nachhaltigkeit leiten lasse und in unterschiedliche Finanzanlagen wie Wertpapiere, gemischte Fonds, Immobilienfonds, Festgeldanlagen und Genussrechte investiere. Angesichts der anhaltenden Kapitalmarktkrise würden derzeit die Sparguthaben der Landeskirche nach und nach in höherverzinsliche Wertpapiere und Fondsanteile umgewandelt. Die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck wende ausnahmslos den EKD-Leitfaden für ethisch nachhaltige Geldanlagen in der evangelischen Kirche an. Demnach bedeute ein verantwortlicher Umgang mit dem anvertrauten Geld nicht nur, Geldanlagen nach wirtschaftlichen Grundsätzen auszuwählen. Vielmehr sollten Geldanlagen unter Berücksichtigung christlicher Werte auch sozialverträglich, ökologisch und generationengerecht sein: „Das impliziert eine Auseinandersetzung mit den Wirkungen der Geldanlage auf Umwelt, Mitwelt und Nachwelt.“ (pm) +++

Arbeitsgruppe zum Finanzbericht, hier u.a. mit Prof. Dr. Heinz-Walter Große (Mitte, B.Braun) ...


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