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- Archivfoto: Hans-Hubertus Braune

FULDA Resolution an Landtagsabgeordnete

Straßenbaubeiträge: Bürgermeister im Kreis Fulda kritisieren Ungerechtigkeit

01.12.18 - Im Juni wurde das Kommunalabgabegesetz geändert. Ab dem Zeitpunkt im Sommer können die Kommunen frei entscheiden, ob sie Straßenbaubeiträge erheben. "Das Land soll den schwarzen Peter der Kommunen aufheben und eine generelle Lösung finden", sagte Neuhofs Bürgermeister Heiko Stolz im Namen der Bürgermeister der Kreisversammlung im Landkreis Fulda. Die aktuelle Regelung schüre Unzufriedenheit und Ungerechtigkeiten unter den Kommunen - auch im Landkreis Fulda.

Stolz nannte als Beispiel: "Hünfeld will die Straßenbaubeiträge abschaffen, die Nachbarkommune Burghaun kann sich das nicht leisten", sagte Stolz. "Wir fordern eine einheitliche Praxis oder die Kompesation aus Landesmitteln."Die Bürgermeisterkreisversammlung des Landkreises Fulda fordert daher die aktuelle und künftige Landesregierung auf, Regelungen zugunsten einer einheitlichen Praxis in Hessen verbindlich und zügig zu treffen, klare Finanzierungsvorschläge zu unterbreiten oder Finanzmittel aus originären Landesmitteln zur Verfügung zu stellen", heißt es in der Resolution.

Der landtagsabgeordnete Markus Meysner, Heiko Stolz (Bürgermeister Neuhof, Vorsitzender ...Fotos: Hans-Hubertus Braune

Über zehn Bürgermeister sind im Magistratssitzungssall der Stadt Fulda zu einer Pressekonferenz zusammengekommen, um den beiden Landesabgeordneten Markus Meysner (CDU) und Thomas Hering (CDU, im künftigen Landtag) die entsprechende Resolution zu übergeben. Die beiden künftigen Grünen-Abgeordneten und Jürgen Lenders von der FDP hatten sich entschuldigt. Auch die SPD-Landtagsabgeordnete Sabine Waschke musste ihre Teilnahme entschudligen, sie weilte am Wochenende in Straßburg.

"Die Entscheidung der Landesregierung vor der Wahl ist für uns Kommunen eine Katastrophe. Der Druck muss gegenüber der Landregierung den Druck erhöhen", sagte Dieter Kolb aus Eichenzell. Carsten Froß (Petersberg) spricht sich für eine langfristige Lösung.

"Die Resolution ist ein Hilferuf an das Land", sagte Mario Dänner aus Tann (Rhön). Wie sehr das Thema bewegt zeigt die intensive Diskussion der Bürgermeister schon während der Pressekonferenz. "Wir benötigen tendenziell mehr Finanzmittel, die gute Haushaltslage wird nicht dauerhaft so gut wie inden vergangenen fünf Jahren sein. Die Kann-Bestimmung setzt uns Kommunen nur unter Druck", sagt Fuldas Oberbürgermeister Dr. Heiko Wingenfeld.

Markus Meysner machte deutlich, dass er an der Straßenbeitragssatzung festhalten wolle, das System sei gut. Er sagt jedoch eine Unterstützung zu und möchte, dass die Straßenbeiträge auf drei Säulen verteilt werden: Land, Kommunen und Anwohner. Meysner wolle sich für eine höhere Förderung durch das Land einsetzen. Thomas Hering will eine Abschaffung der Straßenbeitrage nicht ausschließen.

"Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Bürgermeisterkreisversammlung des Landkreises Fulda und der Stadt Fulda fordern daher die Landesregierung auf, den Bürgerfrieden durch klare Regelungen oder finanzielle Unterstützung der hessischen Kommunen aus originären Landesmitteln wieder herzustellen. In Frage kommt beispielsweise ein Sondertopf - analog Bayern - über 100 - 150 Mio. Euro für alle hessischen Kommunen. Dies erstreckt sich ebenso auf die Förderung von Abrechnungsgebieten für Kommunen, die wiederkehrende Straßenbeiträge vor dem 01.01.2018 eingeführt haben. Alternativ sehen wir eine klare gesetzliche Regelung als notwendig an, die entweder das Verbot oder die Pflicht zur Erhebung von Beiträgen zum Ziel hat", heißt es in der Resolution weiter.

Hünfelds Bürgermeister Stefan Schwenk hat die Resolution mit entworfen. Entscheidend bei der Gesetzesänderung in Hessen war nicht nur das kommunale Abgabengesetz, sondern auch die damit verbundene Änderung der Hessischen Gemeindeordnung. Demnach hatten bislang Beiträge und Gebühren Vorrang bei der Finanzierung kommunaler Aufgaben. Der Gesetzgeber habe damit auch den Weg für eine Steuerfinanzierung solcher Infrastrukturaufwendungen geöffnet.

Sollten die Einnahmeausfälle aus einer erhöhten Grundsteuer aufgefangen werden müssen, dann habe er am Beispiel Hünfelds errechnet, dass dies bei einem Einfamilienhausgrundstück mit Einliegerwohnung und 900 Quadratmetern Fläche eine Mehrbelastung von 6 Euro für den Hauseigentümer und zwei Euro für den Mieter  pro Monat ausmachen würde. Vor die Wahl gestellt, diese Grundsteuererhöhung zu akzeptieren oder 10 bis 15 000 Euro Straßenbeiträge auf einen Schlag bezahlen zu müssen, sei dies sicher eine eindeutige Angelegenheit. Hünfeld habe aber bis mindestens 2022 nicht die Absicht die Grundsteuer B anzuheben. Er schlug stattdessen vor, dass sich Hessen ein Beispiel an Bayern nehmen solle. (Hans-Hubertus Braune / pm) +++


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