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Neue Herausforderungen und Zukunftssicherungen bedingen Gebührenanpassung
20.12.18 - Lesen Sie nachfolgend eine Pressemitteilung der Stadt Fulda im Wortlaut: Mit großer Mehrheit hat die Verbandsversammlung des Abwasserverbandes Fulda dem Haushalt 2019 zugestimmt. Schon im Haushaltsjahr 2018 hatte sich angedeutet, dass im jetzigen Haushalt ein Ausgleich ohne Gebührenanhebung nicht mehr zu erreichen war. In der Sitzung am 4. Dezember 2018 hat daher die Verbandsversammlung einer Anhebung der Schmutzwassergebühr auf 2,15 Euro/m³ und der Niederschlagswassergebühr auf 0,59 Euro/m² zugestimmt.
Wesentliche Gründe für die Gebührenanpassung seien, so erläuterte der Verbands-vorsitzende, Fuldas Stadtbaurat Daniel Schreiner, die steigende Reinvestitionen in das Kanalnetz und die Kläranlagen, die steigenden Aufwendungen für die Klärschlamm-entsorgung und die gestiegenen Baukosten. „Der Haushalt 2019 ist Ausdruck verantwortlichen Handelns zur Sicherung und Werterhaltung eines unserer wichtigsten kommunalen Infrastrukturgüter“, betonte Schreiner.
Im Vergleich zum Vorjahr steigt daher der Ergebnishaushalt des Verbandes um 2,3 Millionen Euro auf eine Rekordhöhe von 20.654.600 Euro Mit Gesamtinvestitionen in das Sachanlagenvermögen in Höhe von rund 12 Millionen Euro wird das größte Investitions-volumen seit Verbandsgründung erreicht. Insgesamt stehen als wichtige Baumaßnahmen 17 Kanalsanierungsprojekte, eine Baugebietserschließung, der Bau des Bypass-Kanals zum Schutz des Tiefbrunnens in Künzell sowie der Bau des Hochwasserrückhaltebeckens ober-halb von Bronnzell an. Zur Finanzierung dieses Investitionsprogramms wird ein Darlehensbedarf von 6 Millionen Euro eingeplant, was zu einer Nettoneuverschuldung von 2,48 Millionen Euro führen würde. Der Verbandsvorsitzende geht jedoch davon aus, dass dieses Darlehensvolumen nicht in voller Höhe aufgenommen werden muss. „Unser Ziel, den Schuldenstand unter 25 Millionen Euro zu halten, können wir voraussichtlich erreichen“, prognostizierte Schreiner.
Außerdem beschloss die Verbandsversammlung mit großer Mehrheit die Änderung der Abwasserbeseitigungssatzung. Nachdem die Verbandsversammlung bereits im Jahre 2012 die flächendeckende, gebührenfinanzierte Untersuchung der Zuleitungskanäle auf Privat-grundstücken ausgesetzt hatte, wird nun mit der Änderung der Abwasserbeseitigungs-satzung entsprechende Rechtsklarheit geschaffen. Zukünftig werden nur bei anstehenden Sanierungsarbeiten an den Kanälen im öffentlichen Straßenbereich, bei denen bisher schon die Hausanschlussleitungen in der Straße mit untersucht wurden, auch die Zuleitungskanäle auf den Privatgrundstücken bis zu einer Länge von 10 Metern ebenfalls untersucht, was erfreulicherweise für die Anschlussnehmer kostenfrei erfolgt. Die betroffenen Grundstückseigentümer erhalten die Untersuchungsergebnisse und werden fachlich beraten.
„Weil wir hier Synergien sinnvoll nutzen, halte ich das Verfahren für sehr wirtschaftlich und darüber hinaus bürgerorientiert“, erläuterte Verbandsvorsitzender Schreiner. Als weiteren Tagesordnungspunkt erteilten die Mitglieder der Verbandsversammlung dem Verbands-vorstand und der Geschäftsführung die Entlastung für die Jahresrechnung 2017. (pm) +++