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BAD NEUSTADT A.D. SAALE Kostenlose Schuldner- und Insolvenzberatung

Jetzt auch Insolvenzberatungsstelle im Landkreis Rhön-Grabfeld

04.01.19 - Im Landkreis Rhön-Grabfeld gab es bislang keine Insolvenzberatungsstelle. Die nächstgelegene Beratungsstelle befand sich in Bad Kissingen. Nach der bis 31.12.2018 geltenden Rechtslage war der Landkreis nur zuständig für die Finanzierung der Schuldnerberatung. Dazu hat er mit dem Diakonischen Werk Bad Neustadt zusammengearbeitet. Dieses hat dann die Beratung vor Ort durchgeführt. Seit 01.01. gibt es eine kostenfreie Schuldner- und Insolvenzberatung. 

Im Nachfolgenden lesen Sie die Pressemitteilung des Landkreises Rhön-Grabfeld:
Da die Aufgaben von Schuldner- und Insolvenzberatung aber kaum trennbar sind und die bisherige Trennung der Stellen nicht im Sinne der Klienten war, hat der Gesetzgeber darauf reagiert und das Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze zum 01.01.2019 dahingehend geändert, dass die kreisfreien Städte und Landkreise nun auch für die Sicherstellung der Insolvenzberatung zuständig sind. Damit sollen einheitliche Beratungsstrukturen geschaffen werden. Außerdem soll die Insolvenzberatung flächendeckend für Bayern ausgebaut werden. Die Kosten dafür trägt weiterhin der Freistaat.

Der Landkreis kann die Aufgabe entweder selber durchführen oder Wohlfahrtsverbände mit der Durchführung beauftragen. Benötigt wird eine Anerkennung als sog. „geeignete Stelle“ im Sinne der Insolvenzordnung. Der Landkreis hat sich entschieden, auch hier mit dem Diakonischen Werk Bad Neustadt zusammenzuarbeiten. Dieses hat von der zuständigen Regierung von Unterfranken die Anerkennung zur Durchführung der Insolvenzberatung erhalten. Weiterhin verfügen die eingesetzten Mitarbeiterinnen aufgrund der bisher schon langjährig durchgeführten Schuldnerberatung und erfolgter Weiterbildungen über die erforderlichen Kenntnisse für diesen Aufgabenbereich. Die Schuldner- und Insolvenzberatung erfolgt kostenfrei.

Die hauptsächlichen Aufgaben und Befugnisse der Insolvenzberatung umfassen:
-       Aufklärung über die Voraussetzungen einer Privatinsolvenz und Unterstützung/Begleitung der Schuldner während der Privatinsolvenz
-       Erstellung des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplans
-       Beantragung des gerichtlichen Insolvenzverfahrens
-       Bescheinigung nach § 850 Abs. 5 ZPO (Erhöhung des pfandfreien Betrags auf dem Pfändungsschutzkontos)

In einem Pressegespräch am Mittwoch, den 09. Januar 2019, um 14:00 Uhr, in den Räumlichkeiten des Diakonischen Werkes Bad Neustadt (Hedwig-Fichtel-Str. 1a, Bad Neustadt) informieren das Diakonische Werk Bad Neustadt und der Landkreis Rhön-Grabfeld über die Insolvenzberatungsstelle des Landkreises. Die Leiterin der Beratungsstelle des Diakonischen Werks Bad Neustadt, Dipl.Soz.Päd.`in (FH) Helmtrud Hartmann, sowie die beiden Sachbearbeiterinnen der Beratungstelle, Frau Dipl. Kauffrau Lurz-Krampf und Frau Soz.Päd.`in BA Schmitt-Peter werden die Beratungsstelle detailliert vorstellen und die Aufgaben der Schuldner- und Insolvenzberatung erläutern. (pm) +++


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