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- Symbolbilder: Pixabay

FULDA Verordnung: Sechs Gemeinden Sperrgebiet

Blauzungenkrankheit: Main-Kinzig-Kreis und Fulda werden zur Sperrzone

23.01.19 - Mit dem jüngsten Ausbruch der Blauzungenkrankheit in Bad Kreuznach in Rheinland-Pfalz ist die Seuche wieder ein Stück näher an hessisches Landesgebiet herangerückt. Das um den Ausbruchsbetrieb einzurichtende Sperrgebiet mit einem Radius von mindestens 150 Kilometer umfasst nun mehr als die Hälfte der Fläche des Bundeslandes Hessen. Am Dienstag wurde der Main-Kinzig-Kreis zum Sperrgebiet erklärt. Ab kommenden Montag sind auch  die Gemeinden Bad Salzschlirf, Großenlüder, Hosenfeld, Neuhof, Flieden und Kalbach des Landkreises Fulda Sperrgebiet bezüglich der Blauzungenkrankheit.

Für das Sperrgebiet wird Folgendes angeordnet:

-Wer empfängliche Tiere hält (Rinder, Schafe, Ziegen, Neuweltkameliden und Wildwiederkäuer), hat die Haltung unter Angabe von Tierarten, Tierzahlen und den Standort der Tiere (Stall, Weide, Triebweg) unverzüglich dem Landrat des Landkreises Fulda, Fachdienst 6300 – Veterinärwesen und Verbraucherschutz, Otfrid-von-Weißenburg-Straße 3, 36043 Fulda, bevorzugt per E-Mail ([email protected]) oder per Fax (0661 6006-6121), anzuzeigen.

-Das Verbringen von empfänglichen Tieren, Embryonen, Samen und Eizellen aus dem Sperrgebiet ist verboten, soweit die zuständige Behörde keine Ausnahme zulässt.

-Die Vollziehung der in Nr. 1 und Nr. 2.1 getroffenen Regelungen wird angeordnet. Die Anordnung Nr. 2.2 ist Kraft Gesetz ab 28.1.2019 vollziehbar.

-Die Allgemeinverfügung gilt am Tag nach ihrer Veröffentlichung auf den Kreisseiten im Marktkorb Fulda (MK) als bekannt gegeben. Diese öffentlich bekanntgemachte Allgemeinverfügung sowie weitere Informationen zur Blauzungenkrankheit können auf der Internetseite (http://www.landkreis-fulda.de/buergerservice/gesundheit/tierschutztiergesundheit/tiergesundheit.html) des Landkreises Fulda eingesehen werden.

Die für Menschen ungefährliche Krankheit war seit 2011 in Deutschland nicht mehr aufgetreten, seit Dezember 2018 wurden jedoch wieder Fälle in Baden-Württemberg, dem Saarland und in Rheinland-Pfalz nachgewiesen. Mit der Einrichtung einer Sperrzone ist bis auf weiteres das Verbringen von Rindern, Schafen, Ziegen und anderen Wiederkäuern nur noch eingeschränkt möglich. Es dürfen nur Tiere verbracht werden, die unter wirksamem Impfschutz stehen. Das Sperrgebiet muss aufgrund von rechtlichen Vorgaben mindestens zwei Jahre bestehen bleiben.

Die Krankheit wird durch Gnitzen, also Stechmücken, übertragen. Ein umfassender Schutz des Tierbestands vor der Blauzungenkrankheit lässt sich durch eine zweimalige Impfung erreichen. Für Schafe verläuft die Krankheit oftmals tödlich. Im Falle von schweren Verläufen treten Fieber, Atemprobleme, vermehrter Speichelfluss sowie die typisch geschwollenen und namensgebend blaugefärbten Zungen auf.

Bei Ziegen sind grundsätzlich die gleichen Symptome wie bei Schafen erkennbar, sie sind meist aber deutlich schwächer ausgeprägt. Bei Rindern verläuft die Erkrankung meist milder, mit Veränderungen im Nasen-Maulbereich, am Euter und an den Zitzen. Außerdem treten Bindehautentzündungen, Schwellungen im Unterschenkelbereich oberhalb der Klauen in Verbindung mit Lahmheit oder Festliegen auf sowie ein Rückgang der Milchleistung bei Kühen beziehungsweise Deckunlust bei Bullen.

Für Menschen ist die Krankheit ungefährlich. Auch der Verzehr tierischer Produkte wie Fleisch von Schafen, Ziegen und Rindern sowie der Verzehr von Milchprodukten sind völlig unbedenklich. Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Bereits Verdachtsfälle müssen vom Tierhalter der zuständigen Veterinärbehörde gemeldet werden. (mr/pm) +++


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