Archiv
- Symbolbild: Adobe Stock

FULDA Berufungsverfahren

Rabiate Ladendiebin erneut vor Gericht - Staatsanwalt will längere Unterbringung

09.02.19 - Die Angeklagte ist wohl den meisten Fuldaer Laden- und Kaufhausangestellten in schlechter Erinnerung geblieben: nahezu täglich hatte die 35-jährige Wohnsitzlose in Geschäften in Fulda Diebstähle zum Teil von hochwertigen Waren wie Parfum und Kleidungstücken begangen und sich gegen jeden massiv und gewaltsam zur Wehr gesetzt, der sie daran hindern wollte. Dieser Straftatbestand heißt räubischer Diebstahl. Für 28 dieser Taten war sie im August vom Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt worden. Weil die Angeklagte alkohol- und drogenabhängig ist, wurde die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet, wo sie sich derzeit auch befindet. Die Staatsanwaltschaft hatte Berufung gegen das aus ihrer Sicht zu milde Urteil eingelegt. Der Verteidiger möchte eine Verringerung der Strafe erreichen. Dafür sind drei Hauptverhandlungstage anberaumt und erneut 11 Zeugen geladen.

Richter Joachim Becker brauchte eine geraume Weile dafür, die einzelnen Straftaten mit Tatzeit, Diebesgut und jeweiliger Begehungsweise zu rekapitulieren. In den meisten Fällen war die 35-Jährige relativ offen vorgegangen und hatte Zigaretten, Lebensmittel, Kosmetika, Parfum, Schuhe und diverse andere Waren an sich genommen und das Geschäft verlassen. Da sie aber den Verkäuferinnen und Ladendetektiven längst hinreichend bekannt war, wurde sie in den meisten Fällen erwischt. Wenn sie kontrolliert und ihr das Diebesgut abgenommen werden sollte, hatte die 35-Jährige sich häufig mit Handen und Füßen gewehrt, körperlich und verbal um sich geschlagen, geflucht, gespuckt und randaliert. Deswegen ist zusätzlich einfache, gefährliche und vorsätzliche Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte angeklagt worden. Da ihr eine chronifizierte Psychose attestiert wurde, handelte die 35-Jährige offenbar in dem Beswusstsein, sie könne strafrechtlich nicht belangt werden. "Mir passiert sowieso nichts, weil ich schuldunfähig bin", hatte sie geäußert.

Genau diese Tatsache, dass der Frau 2011 bei einem vorangegangenen Prozess Schuldunfähigkeit attestiert worden war, hatte der Gutachter Dr. Rainer Gliemann als verhängnisvoll berwertet. "Das war das falsche Signal: seither dachte sie, sie könne ungestraft weiter stehlen", hatte er beim ersten Prozess gesagt. Wie zum Beweis dieser Aussage, war die Frau sogar während des Prozesses erneut beim Klauen erwischt worden. Gliemanns Prognose fiel klar zuungunsten der Angeklagten aus. Wenn sie keinen Entzug mache, läge ihre Rückfallquote bei 100 Prozent, war er sich sicher. Auch die Haft in einer Justizvollzugsanstalt ohne Entziehungstherapie verspreche keine Besserung.

Leider erschien eben dieser Gutachter heute nicht beim Berufungstermin, obwohl er rechtzeitig geladen worden war. Er muss aber unbedingt bei der Aussage der Angeklagten und der geladenen Zeugen anwesend sein, um seine neuerliche Expertise abgeben zu können. Die nächsten beiden Verhandlungstage sind für nächste Woche angesetzt. (Carla Ihle-Becker)+++


Über Osthessen News

Kontakt
Impressum

Apps

Osthessen News IOS
Osthessen News Android
Osthessen Blitzer IOS
Osthessen Blitzer Android

Mediadaten

Werbung
IVW Daten


Service

Blitzer / Verkehrsmeldungen Stellenangebote
Gastro
Mittagstisch
Veranstaltungskalender
Wetter Vorhersage

Social Media

Facebook
Twitter
Instagram

Nachrichten aus

Fulda
Hersfeld Rotenburg
Main Kinzig
Vogelsberg
Rhön