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Stadtverordnetenversammlung im Fürstensaal des Stadtschlosses - Fotos: Marius Auth

FULDA Im Fürstensaal

Stadtverordnetenversammlung: Sozialwohnungen, Eislaufbahn und Digitalpakt

02.04.19 - Bei der Stadtverordnetenversammlung am Montagabend im Fürstensaal des Stadtschlosses Fulda wurden unter anderem die Themen Sozialwohnungen, eine Eislaufbahn zum Weihnachtsmarkt und der Digitalpakt Schulen besprochen.

OB Dr. Heiko Wingenfeld

Die SPD-Stadtverordnetenfraktion hatte die Anfrage gestellt, wie hoch der Magistrat den jährlichen Neubaubedarf bei Sozialwohnungen, Wohnungen im mittleren Preissegment und Wohnungen insgesamt einschätzt. Stadtbaurat Daniel Schreiner beantwortete die Anfrage: "In der IWU-Studie aus dem Jahre 2014 ist ein Neubaubedarf an Wohnungen von insgesamt rund 200 Wohneinheiten (bis 2030) sowie ein Neubaubedarf von rund 30 Sozialwohnungen pro Jahr ausgewertet worden. Die vom LK Fulda in Auftrag gegebene IWU-Studie 2018 wurde im Rahmen des Vorstellungstermins am 19.03.2019 von Herrn Vaché näher erläutert. Dabei wurde bestätigt, dass 25-30 neu geschaffene Sozialwohnungen pro Jahr (bis 2030) weiterhin angemessen seien. In Bezug auf das mittlere Preissegment kann der Magistrat aktuell keine gezielte Aussage treffen. Im Zusammenhang mit dem Einführen der Fehlbelegungsabgabe wurden die hessischen Kommunen in 6 Mietpreisstufen eingestuft. Dabei bleibt festzuhalten, dass sich Fulda in Mietpreisstufe 2 befindet (Frankfurt etwa dagegen in Mietpreisstufe 6)." Ziel des Neubaus von Sozialwohnungen sei es, neuen Wohnraum für Haushalte mit geringem Einkommen zu schaffen, die sich auf dem freien Wohnungsmarkt von allein nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und aus diesem Grund auf Unterstützung angewiesen sind. Dabei sollen die Zuschüsse, so Schreiner, vor allem zur Schaffung von familienfreundlichen und barrierefrei erreichbaren Mietwohnungen eingesetzt werden.

Michael Grosch (FDP)

Luca Pfeifer (CDU)

Jonathan Wulff (SPD)


Eine ungewöhnliche Anfrage hatte die CWE-Stadtverordnetenfraktion: Ob die Verwaltung eine Möglichkeit sehe, für die kommende Wintersaison 2019/2020 für den Zeitraum des Weihnachtsmarktes eine Eislaufbahn für die Stadt Fulda zu mieten und im Stadtgebiet zu installieren? Als Beispiel sei die Stadt Alsfeld zu nennen, die in der Vergangenheit eine Eislaufbahn durch die Hinzunahme von Sponsoren den Bürgern sogar kostenlos zur Verfügung stellen konnte. Oberbürgermeister Dr. Heiko Wingenfeld beantwortete die Anfrage: "Für die Zeit des Weihnachtsmarktes erscheint die Installation einer Eislaufbahn auch nach mehrfacher Prüfung als unrealistisch, da der Weihnachtsmarkt auf diese Weise zu stark beeinträchtigt würde. Für die Zeit nach dem Weihnachtsmarkt könnte der Aufbau einer Eisbahn geprüft werden. Dabei sind nicht nur die Fragen der Flächenverfügbarkeit, sondern auch die wirtschaftlichen und ökologischen Aspekte zu prüfen."

Eine Anfrage der CDU-Stadtverordnetenfraktion bezüglich des Digitalpakts Schulen wurde am Abend ebenso beantwortet: Der Digitalpakt von Bund und Ländern ist beschlossen. Der Bund stellt den Ländern 5 Milliarden EUR für digitale Geräte und Lernprogramme zur Verfügung. Für Hessen stehen 372 Millionen EUR zu, dies entspricht rund 93 EUR pro Schüler im Jahr. Beginn der Maßnahme soll spätestens Mai 2019 sein. Wann mit einer Weiterleitung der Bundesmittel an die Schulträger zu rechnen sei und welche Voraussetzungen die Schulträger voraussichtlich erfüllen müssen, wollte die CDU-Fraktion wissen. Die Antwort darauf: "Bund und Länder haben die Verwaltungsvereinbarung „Digitalpakt Schule 2019 – 2023“ am 15.03.2019 unterschrieben. Nach Unterzeichnung der Grundgesetzänderung durch den Bundespräsidenten und der anschließenden Verkündigung im Bundesgesetzblatt wird diese einen Tag später in Kraft treten. Im Anschluss daran wird das Land Hessen für den Digitalpakt Schule und den Hessischen Digitalpakt Bildung die entsprechenden Regularien ausarbeiten. In der Bund-Länder Vereinbarung heißt es, dass die Vergabe der Mittel … auf Grundlage von Länderprogrammen, die Kriterien und ein Verfahren zur Bewertung und Begutachtung von Anträgen enthalten, erfolgen soll. Jedes Land erstellt vor Beginn der ersten Investitionen an Schulen … im Benehmen mit dem Bund seine Bekanntmachungen. … Nachdem das Benehmen mit dem Bund erzielt ist, unterrichtet das Land die gemeinsame Steuerungsgruppe über den geplanten Inhalt der Bekanntmachung. Erst danach kann die Bekanntmachung veröffentlicht werden. Konkrete Vorgaben bzw. Voraussetzungen für die Beantragung der Mittel liegen daher noch nicht vor. [...] Die den Ländern zufließenden Bundesmittel werden nicht pauschal an die Schulträger weitergeleitet. Vielmehr ist für den Abruf der Mittel eine Antragstellung notwendig. Der Förderzeitraum ist auf 5 Jahre angelegt, Antragsteller dürfen während der Laufzeit des Förderprogramms mehrfach Anträge stellen. Das Antragsverfahren wird durch die Länder entsprechend der Vorgaben der Verwaltungsvereinbarung ausgestaltet."

Die Beschlussfassung des Verkehrsentwicklungsplans der Stadt Fulda (VEP), 1. Fortschreibung 2018-2035, wurde am Abend zudem einstimmig bei einer Enthaltung angenommen. (pm/mau) +++


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