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Gruppenbild mit allen Beteiligten der Tagung - Fotos: Caritas Fulda

FULDA Ein beispielhaftes Beteiligungsmodell  

Angehörigenbeirat der Caritas-Werkstätten besteht seit 50 Jahren

09.04.19 - Konzentrierte Arbeitsatmosphäre herrschte am Samstag am Caritas-Werkstattstandort Edelzeller Straße im Carisma Café Buntwerk, wo die Angehörigenbeiräte und Werkstatträte aus Fulda sowie die Landesarbeitsgemeinschaft der Caritas-Angehörigenvertretungen in Hessen sowie die Bundes-Angehörigenvertretung der Caritas-Behindertenhilfe und Psychiatrie (CBP) zu einer gemeinsamen Tagung zusammengekommen waren. Anlass war das 50-jährige Bestehen der Fuldaer Caritas-Werkstätten und damit des örtlichen Angehörigenbeirats. Eingeladen zu der Tagung hatte der Gesamtleiter Werkstätten und Berufswege in der Caritas-Behindertenhilfe Fulda, Bernd Wystrach.

Die Tagung, die trotz aller Ernsthaftigkeit angesichts des Wochenendtermins, des schönen Ambientes am Tagungsort Café Buntwerk und des frühlinghaften Wetters in gelöster Atmosphäre verlief, diente einer Standortbestimmung und der Formulierung eines Positionspapiers zur weiteren Ausrichtung der Angehörigenarbeit in der nahen Zukunft, in der das so genannte Bundesteilhabegesetz vollständig seine Wirkung entfalten wird. 

Blick über das Plenum hinweg während einer laufenden Aussprache

Beim Blick zurück auf das vergangene halbe Jahrhundert Angehörigenarbeit in Fulda waren sich alle örtlichen wie auswärtigen Tagungsteilnehmer darin einig, dass Fulda ein Beispiel für die hervorragend gelungene Einbeziehung der Familien und der gesetzlichen Vertreter von den Werkstattmitarbeitenden in die Gestaltung des Arbeitsalltages der Menschen mit Handicap darstellte. Es waren Angehörige, die vor 50 Jahren die Schaffung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen anregten, woraufhin der Caritasverband dann die ersten Arbeitsplätze im Priesterseminar einrichtete. Zehn Jahre später wurde die Werkstatt in der St.-Vinzenz-Straße 52 erbaut. Die Fuldaer Elternbeiratsvorsitzende, Lucie Nitsche-Goldbach, machte in ihrem Redebeitrag deutlich, dass von den Anfängen bis heute die weitere Entwicklung der Caritas-Werkstätten von den Angehörigen über die gemeinsame Gremienarbeit konstruktiv begleitet wurde.

Wie anderenorts auch gilt es aktuell jedoch mehr denn je, um die aktive Beteiligung der Angehörigen an der Interessenvertretung der betroffenen Menschen zu werben. Denn die Aufgabe der Angehörigen-Gremien sei, wie der Bundesvorsitzende der CBP, Johannes Magin, es formulierte, zukünftig als noch wichtiger anzusehen, wenn – wie im Bundesteilhabegesetz vorgesehen ­– die Bedarfsermittlung und die Verwaltung des persönlichen Budgets zukünftig in der Verantwortung der Betroffenen beziehungsweise ihrer Familien und gesetzlichen Vertreter liegen. Der Bundesvorsitzende im Angehörigenbeirat des CBP, Gerold Abrahamczik, machte deutlich, dass die Angehörigen unbedingt verstärkt einbezogen werden sollten, „weil sie die Experten für die Bedürfnisse der Menschen mit Behinderung sind“.

Das Bundesteilhabegesetz, so Bernd Wystrach in seiner abschließenden Zusammenfassung der Positionen, solle den Menschen mit Behinderung mit seinen individuellen Bedürfnissen zu mehr Selbstbestimmung verhelfen. Dies sei aber mit mehr Eigenverantwortung verbunden, was Menschen mit Behinderung  und Angehörige womöglich als negative Belastung empfinden könnten. Um dies zu vermeiden, sei allerorts eine umfassende Information und Beratung für die Betroffenen nötig. Die Angehörigenbeiräte könnten dabei zukünftig noch mehr eine wichtige Scharnierfunktion zwischen dem Leistungserbringer Werkstatt, den Leistungsberechtigten und den Leistungsträgern einnehmen.   

Sowohl die Bundesangehörigenvertretung wie auch die Landesangehörigenvertretung – das wurde auf der Tagung deutlich – wollen sich zukünftig noch stärker in die politischen Gesetzgebungsverfahren einbringen, um sicher zu stellen, dass Menschen mit Behinderungen die notwendigen Leistungen zur Teilhabe erhalten. (pm) +++


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