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"Ohne Worte" - Fotos: Julius Böhm

FULDA O|N-Leser: "Ohne Worte"

Darf ich dreiste Parkhaus-Parker (wie diesen) abschleppen lassen?

05.07.19 - Ist das Innenstadtparkhaus voll, dann ist das sicher ärgerlich. Das ändert aber nichts am Nichtvorhandesein weiterer freier Parkplätze. Einem Passat-Fahrer mit Fuldaer Kennzeichen ist das egal, zumal das Parkhaus am Rosengarten gar nicht voll war. Nur alle Schattenplätze sind belegt, auf dem obersten, dem Fleiluftdeck ist noch jede Menge Platz.

Und doch steht da ein schwarzer Kombi mitten auf dem Durchfahrtsweg der zweiten Ebene und behindert andere Fahrzeuge. Der Fahrer des Wagens scheint sich nicht um die Grundregeln des menschlichen Zusammenlebens zu scheren, damit sein Auto nicht in der Sonne stehen muss. "Ohne Worte", meint ein Leser und wendet sich an die Redaktion von OSTHESSEN|NEWS.

Doch was tun bei solch "unsozialen" Parkmanövern in öffentlichen Parkhäusern?

Für die Parkhäusern der Stadt und auch für die Tiefgarage unter dem ZOB ist nicht das Ordnungsamt, sondern der städtische Eigenbetrieb „Parkstätten, Energie und Wasser Fulda“ zuständig. Deren Mitarbeiter sind bei Verstößen solcher Art umgehend zu informieren. "Da es sich nicht um eine öffentliche Verkehrsfläche handelt, finden auch keine Kontrollen durch die Ordnungspolizei statt", erklärt Johannes Heller, Sprecher der Stadt Fulda. Demnach kann auch kein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den Park-Rüpel eingeleitet werden.

Darf ich selbst den Abschleppdienst rufen?

"Auf keinen Fall", warnt Gerald Alt, Anwalt für Verkehrsrecht aus Fulda, "der einzelne Verkehrsteilnehmer ist nicht Eigentümer des Parkhauses und könnte auf den Abschleppkosten sitzenbleiben und noch für weiteren Schadensersatz haftbar gemacht werden - zum Beispiel wenn der Fahrzeugbesitzer nachweisen kann, einen wichtigen Termin verpasst zu haben." Besser: Den Betreiber des Parkhauses oder Parkplatzes (in diesem Fall die Stadt Fulda) informieren und den Vorfall dokumentieren.

Alt weiter: "Nur der Betreiber hat das Hausrecht und kann seine Besitzrechte durchsetzen und Maßnahmen ergreifen. Etwa das Fahrzeug abschleppen lassen." Diese Kosten müsste dann der Falschparker aber übernehmen.

Der schwarze Passat ist wohl unwissentlich mit einem blauen Auge davongekommen. Wäre schließlich auch ziemlich peinlich, am hellichten Tag abgeschleppt zu werden. Besonders, wenn auf dem Kofferraumdeckel noch das Logo eines in Osthessen allseits bekannten Unternehmens klebt...  (Julius Böhm) +++


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