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Das ehemalige Feriengebiet in Haselbach mit den Nur-Dachhäusern ist heute ein Wohngebiet. Die Stadträte sprachen sich dafür aus den Bebauungsplan zu ändern, um zeitgemäße Sanierungen zu ermöglichen - Fotos: Marion Eckert

BISCHOFSHEIM (RHÖN) Stadtrat fordert:

"Nur-Dachhäuser" in Haselbach eine moderne Sanierung ermöglichen

23.07.19 - Zwar standen nur einige Bauanträge und ein Zuschussantrag auf dem öffentlichen Teil der Tagesordnung des Bischofsheimer Stadtrates, dennoch gab es einigen Diskussionsbedarf. Konkret ging es um den Antrag auf Erweiterung eines Wohnhauses im Klempelsweg in Haselbach, im Bereich der sogenannten „Nur-Dachhäuser“. Bei Prüfung der Antragsunterlagen sei jedoch festgestellt worden, das die süd-westliche Erweiterung bereits ohne Genehmigungsverfahren erfolgt sei und nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes entspreche.

Nun war es gar nicht mal die Tatsache, dass die Festsetzungen nicht eingehalten wurden, sondern dass ohne vorherige Absprache und Genehmigung gebaut wurde, was die Stadträte verärgerte. Manfred Markert brachte es auf den Punkt: „Ich fühle mich als Stadtrat veräppelt. Nun bekommen wir es auf den Tisch und sollen zustimmen. Und sagen wir nein, sind wir die bösen Buben. Wir sollten jetzt ein Zeichen für die Zukunft setzen.“ Er sei aufgebracht wegen dieses Vorgehens. Auch Manfred Reder ging diese Art des Bauherrn gegen die Strich. „Kann man nicht vorher fragen?“

Würden die Stadträte den Abweichungen zustimmen, dann könnte das Landratsamt zu einer grundsätzliche Änderung des Bebauungsplanes auffordern, da hier die Grundzüge der Planung betroffen seien, da die Nur-Dachhäuser plötzlich Anbauten mit anderen Dachformen bekommen könnten, erklärte die geschäftsführende Beamtin Ulla Sippach. Eine grundsätzliche Aufweitung dieser Vorgabe sahen die Stadträte nicht negativ. Im Gegenteil Marc Trum meinte: „Dann könnte vielleicht ein Ruck durch das Gebiet gehen“. Im Moment scheine es, als werde wenig erneuert und es entstehe ein Sanierungsstau. Auch Arvid Löflund sah es nicht als negativ an, dem  ehemaligen Ferienhausgebiet, das heute Wohngebiet sei, eine zeitgemäße Entwicklung für eine langfristige Zukunftsfähigkeit zu ermöglichen. Thomas Wagner bat in diesem Zusammenhang allerdings, dann alle betroffenen Bereiche im Stadtgebiet einer Gesamtschau zu unterziehen.

Letztlich wurde der konkrete Bauantrag mit zwei Gegenstimmen abgelehnt, aber nicht weil die Stadträte gegen eine neue Entwicklung seien, sondern weil sie gegen die Vorgehensweise ein Zeichen setzen wollten und weil die beantragten beziehungsweise bereits umgesetzten Änderungen nicht den aktuellen Vorgaben entsprechen. Abgelehnt wurde auch der Vorbescheid zum Bau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage in  der Kissinger Straße in Bischofsheim. Da sich das Grundstück direkt gegenüber dem Sportplatz befindet, sei es aus Immissionsschutzrechtlicher Sicht nicht bebaubar und das Vorhaben damit auch nicht genehmigungsfähig.

Problemlos genehmigt wurde ein Bauantrag zum Neubau eines Balkons am bestehenden Wohnhaus im Sonnenblumenweg in Bischofsheim. Ebenfalls zugestimmt wurde dem Antrag für den Einbau von Dachgauben, einer Loggia sowie eines Außenaufgangs zum Dachgeschoss auf dem Anwesen Kreuzberg 10 sowie dem Antrag auf Teilabbruch eines Wohnhauses mit Neubau eines Einfamilienhauses auf dem bestehenden Keller in der Gersfelder Straße 86 in Frankenheim.

Die königlich privilegierte Schützengesellschaft Bischofsheim muss aus sicherheitstechnischen Gründen den Kleinkaliberschießstand erneuern. Im Zuge dessen soll er zur Nutzung als Großkaliberstand umgebaut werden. Die Kostenschätzung beträgt 22.528 Euro. Der Verein hat eine Förderung in Höhe von zehn Prozent als Zuwendung der Stadt Bischofsheim beantragt. Problemlos genehmigten die Stadträte den Zuschuss in Höhe von 2.250 Euro, da sie den Umbau als Aufwertung für den Schießsport sahen. Ulla Sippach gab bekannt, dass Zahler von traßenausbaubeiträgen der Jahre 2014 bis 2017 die Möglichkeit haben einen Teil ihrer Kosten zurück zu bekommen. Ein entsprechender Antrag könne noch bis Ende des Jahres bei der Regierung von Unterfranken gestellt werden. Einige Voraussetzungen seien dabei einzuhalten, so müsse der Antragssteller noch immer Eigentümer sein, das maximale Jahreseinkommen darf 100.000 Euro nicht übersteigen und die Beiträge müssen mehr als 2.000 Euro betragen. Die genauen Informationen wird es im nächsten Bischofsheimer Boten geben. Welche Straßen alle betroffen seien, konnte Sippach nicht genau sagen, mit dabei seien auf jeden Fall die Brendstraße in Unterweißenbrunn und die Sondernauer Straße in Wegfurt. (me) +++


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