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FULDA Sparkasse Fulda informiert

Ab 14. September: Update fürs Online-Banking

14.09.19 - Für die Online-Kunden von Banken und Sparkassen ist der 14. September 2019 ein gutes Datum. An diesem Tag tritt die Zweite Europäische Zahlungsdiensterichtlinie (PSD 2) in Kraft. Sie modernisiert den Zahlungsverkehr und verbessert Verbraucherschutz und Datenschutz.

Darüber hinaus fördert die EU-Richtlinie den Wettbewerb zwischen Kreditinstituten und neuen Zahlungsdienstleistern. Denn künftig können die Kunden wählen, ob sie persönlich direkt auf ihr Zahlungskonto zugreifen – zum Beispiel über das Online-Banking der Sparkasse –, oder ob sie einen Zahlungsdiensteanbieter dafür in Anspruch nehmen. Hier die wichtigsten Vorteile von PSD 2:

Mehr Sicherheit

Beim Login ins Online-Banking geben die Kunden künftig alle 90 Tage eine TAN ein. Deshalb sollten sie sicherstellen, kontinuierlich Zugang zu Ihrem TAN-Verfahren zu haben - auch wenn Sie unterwegs sind. Die automatische Abmeldung aus dem Online-Banking erfolgt nicht mehr nach zwölf Minuten, sondern bereits deutlich eher (bei der Sparkasse Fulda nach fünf Minuten).

Mehr Verbraucherschutz

Zwar darf ein vom Kunden beauftragter Zahlungsdiensteanbieter künftig die Kontozugangsdaten des Kunden abfragen. Er ist aber dafür verantwortlich, dass niemand sonst auf Anmeldename, PIN und TAN zugreifen kann. Gleichzeitig darf er Zahlungsvorgänge oder Sicherheitsdaten des Kunden nicht speichern.

Mehr Transparenz

Im Online-Banking gibt es eine neue Funktion, mit der die Kunden Kontozugriffe von Drittdiensten bequem verwalten können. Hier können sie jederzeit sehen, welche Zahlungsauslöse- oder Kontoinformationsdienste in ihrem Auftrag aufs Konto zugegriffen haben. Einem dort aufgeführten Drittdienst können sie die Zugriffsmöglichkeit im Online-Banking jederzeit auch wieder problemlos entziehen.

Mehr Komfort

Durch intelligente Sicherheitsmaßnahmen geht es künftig manchmal auch ohne TAN, z. B. bei Zahlungen zwischen Zahlungskonten eines Kunden bei der selben Bank oder Sparkasse, über die so genannte Kleinbetragsregelung bis 30 Euro, über die Möglichkeit, eine „TAN-freie IBAN-Liste“ führen zu können. Weitere Informationen gibt es unter www.sparkasse-fulda.de/psd2. Wichtig: Wer für das OnlineBanking eine App oder eine Software verwendet, muss diese Anwendungen spätestens zum 14. September 2019 aktualisiert haben. (pm) ++


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