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- Fotos: Jonas Wenzel (Yowe)

FULDA Bereits 9 Mio Euro an Opfer gezahlt

Opferentschädigung pauschal oder abgestuft? - Bischof Ackermann informiert

25.09.19 - Die Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz hat am Dienstagnachmittag weitere Konsequenzen aus der Missbrauchsstudie diskutiert, die vor einem Jahr veröffentlicht wurde. Schwerpunkt war die Frage nach einer Überarbeitung des bisherigen Verfahrens der materiellen Anerkennung erlittenen Leids. Dazu hat die Bischofskonferenz eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die ihre Ergebnisse vorgestellt hat. "Wir möchten, dass die Opfer eine angemessene Entschädigung erhalten", sagte Matthias Katsch bei der Pressekonferenz am Mittwochmorgen.

(v.l.) Matthias Katsch (Mitgründer und Sprecher der Initiative Eckiger Tisch), ...

Bischof Dr. Stephan Ackermann als Beauftragter der Deutschen Bischofskonferenz für Fragen des sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Bereich und Matthias Katsch (Mitgründer und Sprecher der Initiative Eckiger Tisch e. V.) informierten zusammen über die Beratungen. "Es geht nicht nur um die Taten, sondern es geht um die Folgen im Leben der Betroffenen."

Matthias Katsch betonte bei der Pressekonferenz, es sei nicht ganz einfach, "als Opfer hier zu stehen". Es gehe darum, dass die Kirche die Verantwortung für das erlittene Unrecht übernehme. Der Sprecher der Opfervereinigung "Eckiger Tisch" stellte zwei unterschiedliche Modelle vor, die gestern von der Vollversammlung der Bischöfe beraten wurden: Entweder sollen die Opfer in Höhe von rund 300.000 Euro pauschal entschädigt werden oder über ein abgestuftes Entschädigungsverfahren mit einem Grundbetrag und weiteren Entschädigungsleistungen von 40.000 bis 400.000 Euro. Die pauschale Entschädigung habe den klaren Vorteil, dass sie zügiger abgewickelt werden könne. Sie bedeute aber auch, dass die Opfer untereinander solidarisch seien und stärker Betroffene zugunsten von minder schweren Fällen auf höhere Summen verzichteten. 

Ackermann widersprach einmal mehr dem Eindruck in der Öffentlichkeit, die Aufarbeitung und Entschädigung der Opfer gehe zu schleppend oder überhaupt nicht recht voran. Man arbeite intensiv daran, für eine alle Betroffenen eine Entschädigungslösung zu finden, die diese auch als angemessen empfänden. Auf Nachfrage päzisierte Ackermann, dass seit 2011 bereits rund 2.100 Anträge von Opfern bearbeitet worden seien und eine Gesamtsumme von 9 Millionen Euro ausbezahlt wurde.

„Schwerpunkt unserer Beratungen war die Überprüfung und Weiterentwicklung des Verfahrens zu Leistungen in Anerkennung des erlittenen Unrechts. Bereits das bisherige  Verfahren ermöglicht in Fällen, in denen z. B. wegen eingetretener Verjährung oder des Todes Beschuldigter kein durchsetzbarer Anspruch auf Leistungen an Betroffene  besteht, auf möglichst unbürokratische Weise eine Anerkennung des erlittenen Leids, unter anderem in Form einer materiellen Leistung. 

Grundlage der Beratungen war zunächst ein Workshop am 27. Mai 2019, an dem 28 fachkundige Personen aus Kirche und Gesellschaft, unter ihnen auch mehrere Betroffene, Vorschläge für eine Reform des aktuellen Systems diskutiert haben. Anschließend wurde eine unabhängige Arbeitsgruppe mit der Auswertung der dort diskutierten Ideen und Anregungen zur Weiterentwicklung des Verfahrens beauftragt. Diese Arbeitsgruppe hat einen ersten Entwurf am 6. September 2019 mit dem gleichen Personenkreis nochmals diskutiert, überarbeitet und uns Bischöfen bei der Herbst-Vollversammlung erstmals präsentiert. Diese Expertengruppe besteht aus: Dr. Bettina Janssen (Mediatorin und Rechtsanwältin), Matthias Katsch (Betroffenenorganisation Eckiger Tisch e.V.), Roswitha Müller-Piepenkötter (Justizministerin NRW a. D., Bundesvorsitzende des Weißen Rings a. D.) und Prof. Dr. Stephan Rixen (Universität Bayreuth).

Die Bischöfe seien dankbar für die geleistete Arbeit und die Empfehlungen der Gruppe. Nach einer ausführlichen Aussprache hätten sie den Auftrag gegeben, auf der Grundlage dieser Empfehlungen zügig an der Weiterentwicklung des Verfahrens zur Anerkennung von erlittenem Unrecht weiterzuarbeiten. Dazu sind eine Reihe von Fragen zu klären, insbesondere: Soll es künftig ein kombiniertes System aus einem Grund-Schmerzensgeld (Anerkennung) geben und einer darüber hinausgehenden Form der Entschädigung? Strebt man eine Fondslösung an? Wie sieht die Struktur der Gremien aus, die über die Anerkennungsleistungen entscheiden? Wie wird die Höhe der Anerkennungsleistungen so gestaltet, dass für die Betroffenen eine höhere Zufriedenheit erreicht wird, die aber von den Bistümern und Ordensgemeinschaften auch geleistet werden kann?“ Diese Fragen sollten möglichst bis Ende des Jahres geklärt werden. (ci)+++

(v.l.) Matthias Katsch (Mitgründer und Sprecher der Initiative Eckiger Tisch), Bischof Dr. ...


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