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Bis zu fünf Jahre Haft: Bundeskriminalamt geht gegen Hasspostings im Netz vor - Foto: Symbolbild

REGION Hass im Netz geht alle an

Fünfter bundesweiter Aktionstag gegen Hassposting im Internet

06.11.19 - Das Bundeskriminalamt hat für den heutigen 06.11.2019 zum zweiten Mal in diesem Jahr einen Tag der Bekämpfung des Hasspostings ausgerufen. Denn Bedrohungen, Nötigungen oder Volksverhetzung im Netz sind keine Kavaliersdelikte - je nach Straftatbestand drohen bis zu fünf Jahre Haft. In mehreren Bundesländern werden heute kriminalpolizeiliche Maßnahmen, darunter Wohnungsdurchsuchungen und Vernehmungen, durchgeführt.

Auch die hessische Polizei ist im Bereich der Bekämpfung dieses Phänomenbereichs sehr aktiv. Eigens hierfür wurde im Hessischen Landeskriminalamt eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich schwerpunktmäßig mit der Bekämpfung von Hasspostings auseinandersetzt.

 In Verantwortung des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport (HMdIS) übernimmt das "Hessische Informations- und Kompetenzzentrum gegen Extremismus" (HKE) die Koordinierung und Vernetzung der landesweiten Bemühungen zur Prävention und Intervention gegen verfassungsfeindliche Bestrebungen.

Jeder kann etwas tun!

Zeigen Sie Zivilcourage: Hassreden sollten nicht toleriert oder ignoriert werden. Eine Gegenreaktion ist ein wichtiges Zeichen für Täter und andere Nutzerinnen und Nutzer, dass solches Verhalten nicht hinnehmbar ist. Hierbei kann es hilfreich sein, den Postersteller direkt anzusprechen. Fragen Sie nach, warum solche Kommentare sein müssen. Verlangen Sie gegebenenfalls nach Beispielen und Fakten für getätigte Äußerungen. Wichtig ist es, sich nicht selbst zu Beleidigungen oder Ähnlichem hinreißen zu lassen", so... "bleiben Sie in Ihrer Argumentation sachlich und fair." Wenn Sie unsicher sind, ob ein entsprechender Kommentar bereits strafbar ist, können Sie diesen dem Portalbetreiber, Internetbeschwerdestellen oder der Polizei melden.

 Möglichkeit zur Strafanzeige bei jeder Polizeidienststelle

Grundsätzlich können jegliche Strafanzeigen bei jeder örtlichen Polizeidienststelle angezeigt werden. Im Falle von Hasspostings ist eine genaue Dokumentation des Sachverhaltes für eine erfolgreiche Strafverfolgung elementar:

- Das Fertigen eines Screenshots des Postings, der die Inhalte dokumentiert, hilft den Polizeibehörden bei
  der Beweisführung

- Datum und Uhrzeit der Tat

- Das Internetportal, auf dem das Hassposting stattgefunden hat, inkl. der exakten Internetadresse des
  betreffenden Posts (Kopie der Adresszeile des Internetbrowsers)

 Zusätzliche Informationen zu diesem Thema finden Sie hier:

 - hke.hessen.de

 - www.bsi-fuer-buerger.de

 - www.sicher-im-netz.de

 - www.klicksafe.de

- www.polizei-praevention.de

- www.zivile-helden.de

- www.internet-beschwerdestelle.de (pm)++


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