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Hochschule Fulda: Neues Studienkonzept zum Wintersemester 2020/21
13.11.19 - Am 8. November hat der Bundesrat dem vom Bundestag am 26. September beschlossenen „Gesetz zur Reform der Hebammenausbildung und zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Hebammenreformgesetz - HebRefG)“ zugestimmt. Damit ist die letzte Hürde genommen, das Gesetz wird am 1. Januar 2020 in Kraft treten. Nach einer Übergangsfrist wird ab 2022 das duale Studium die Form sein, in der Hebammen ausgebildet werden. Dual bedeutet, dass die praktische Ausbildung in der Verantwortung der kooperierenden Kliniken liegt, die auch die außerklinische Ausbildung organisieren müssen, die Gesamtverantwortung aber in der Hand der Hochschulen. Das sechs- bis achtsemestrige Studium enthält mindestens 2.200 Stunden praktische Ausbildung und 2.200 bis 2.400 Stunden Theorie, zu der auch der fachpraktische Unterricht im Skills-Lab gehört. Die Besonderheit: Obwohl es ein Studium ist, erhalten die Studierenden eine Ausbildungsvergütung.
Das Ziel: Ausbildungsvergütung ab Oktober 2020
„Unser Ziel ist es, bereits im Oktober 2020 mit dem neuen Studienkonzept zu beginnen, um sicherzustellen, dass die Studierenden die Ausbildungsvergütung erhalten. Im Moment wissen wir allerdings noch nicht einmal, wie die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung aussehen wird, die das Bundesgesundheitsministerium erlassen wird. Wir kennen nur den Referentenentwurf“, beschreibt Prof. Dr. Beate Blättner, die Studiengangsleitung Hebammenkunde der Hochschule Fulda, die Herausforderungen, die bei der Anpassung des Studiengangs zu meistern sind. Der Zeitplan sei knapp, betont sie. „Wir müssen mit den Kliniken passende Verträge schließen. Wir müssen den Studiengang akkreditieren lassen, wissen aber noch nicht, wer die zuständige Behörde im Land Hessen sein wird, die bei der Akkreditierung beteiligt sein muss. Und wir müssen mit unserem Konzept durch sämtliche Gremien der Hochschule. Wir fordern die Politik daher auf, die konkreten Rahmenbedingungen schnellstmöglich zu definieren, schließlich ist es auch im politischen Interesse, die Ausbildung von Hebammen sicherzustellen.“
Hochschule Fulda hat bereits Erfahrungen gesammelt
Mit der neuen gesetzlichen Regelung wird nunmehr auch in Deutschland eine EU-Regelung umgesetzt, die bis 2020 realisiert sein muss. Für die Umstellung der Ausbildung spricht inhaltlich, dass Hebammen angesichts ihrer hohen beruflichen Verantwortung auch die Chance haben müssen, sich auf dem neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisstand zu halten. Die Grundlagen dafür werden in einem Studium gelegt, wobei die praktische Ausbildung der künftigen Hebammen nicht zu kurz kommen darf. Die Hochschule Fulda hat seit 2012 Erfahrungen damit gesammelt, wie dies geht. Sie war bundesweit die zweite Hochschule, die die sogenannte Modellklausel genutzt hat, um einen primärqualifizierenden Studiengang anzubieten. „Wir haben die Zeit genutzt, um moderne Labore einzurichten, Zugang zu wirklich aktueller und hochwertiger Literatur zu bieten und erfahrende Lehrende einzustellen.“
Kooperation mit Hebammenschulen
Den bisherigen Hebammenschulen im Land Hessen will die Hochschule ein faires Angebot unterbreiten. Bis 2030 lässt das neue Gesetz zu, dass Hebammenschulen an der akademischen Ausbildung beteiligt werden, indem sie die Praxisbegleitung und den praktischen Unterricht für die Hochschule übernehmen. „Da arbeiten engagierte und erfahrende Hebammen, die inzwischen meist selbst einen Studienabschluss haben. Es wäre unsinnig, sie nicht in die neue Form der Ausbildung zu integrieren“, erklärt Prof. Blättner. „Wir sind bereit, mit ihnen zusammenzuarbeiten und gemeinsam die Ausbildung von ausreichend jungen Hebammen für Hessen sicherzustellen.“ Hebammenschulen können bis 2022 neue Ausbildungsgänge beginnen. Eine solche Übergangsregelung ist sinnvoll, da gut ausgebildete Hebammen derzeit überall fehlen.
Informationen zum Studiengang: https://www.hs-fulda.de/pflege-und-gesundheit/studieninteressierte/bachelorstudiengaenge/hebammenkunde-bsc (pm) +++