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Thomas Bertz (pappert) mit Bon - Fotos: Marius Auth

REGION Mehraufwand ohne Nutzen?

Bonpflicht ab 2020: "Big-Brother-Bürokratie macht Bäckern das Leben schwer"

28.11.19 - Ab dem 1. Januar 2020 müssen Bäcker und andere Einzelhändler ungefragt jedem Kunden einen Kassenbeleg ausdrucken. Die Finanzbehörden versprechen sich davon mehr Transparenz, die Bäcker fühlen sich überwacht. In Niedersachsen wurde bereits öffentlichkeitswirksam demonstriert, aber auch in Osthessen regt sich Unmut: Was bringt die Zettelwirtschaft?

Rüdiger und Inge-Lore Vogel von der Bäckerei Herbert in Großenlüder ...

In der kleinen Bäckerei Herbert in Großenlüder-Müs steht Inhaberin Inge-Lore Vogel am Tresen und verkauft Kräppel. "Brauchen Sie einen Beleg?" Die Frage wird normalerweise verneint, auf nicht einmal fünf Prozent schätzt Vogel den Anteil derer, die einen Bon wollen. Ab Januar wird jeder einen bekommen, auch wenn der Einkauf noch so klein ist. "Wir haben hier viele Süßwaren, vor allem für Kinder. Es ist einfach noch mehr Papierkram, der Beleg wird dann gleich weggeworfen werden. Sonst wird immer erzählt, wie wichtig die Umwelt ist, da interessiert es dann keinen." Das stört auch Thomas Bertz vom regionalen Backunternehmen Pappert. Bei mehr als 120 Filialen und hoher Kundenfrequenz kommen schnell große Mengen zusammen: "Wir haben ausgerechnet, dass dann in einem Monat bei uns rund 18.000 Kilometer Bonrollen gedruckt werden. Im Jahr reicht das für sechsmal um den Erdball. Und wir reden hier über Thermopapier, das wird einfach zu Müll, nicht zu Altpapier. Unsere Kunden schätzen Mehrwegbecher, Papier statt Plastik - und dann werden sie dazu gezwungen, Müll zu verursachen. Vom Gesetzgeber. Transparenz ist ja schön - aber warum auf diesem Weg?"

Bäckerinnungs-Obermeister Joachim Michel (2016) Archivfoto: O|N

RKV-Geschäftsführer Nicolai Günder mit moderner Registrierkasse

Registrierkasse beim Bäcker

Joachim Michel, Obermeister der Bäckerinnung Fulda, findet weniger diplomatische Worte: "Es ist Big-Brother-Bürokratie. Der Kunde wird in die Pflicht genommen, um den Bäcker zu kontrollieren. Die Bauern gehen für ihre Belange auf die Straße - wir dagegen lassen uns das einfach gefallen. Das Bäckerleben ist ohnehin schon schwer, es gibt genug Dokumentationspflichten, der Spielraum für Steuerbetrug ist deswegen sehr gering. Wir haben noch 20 Innungsbetriebe im Landkreis Fulda - die nächste Generation sagt sich: 'Nee, das tu ich mir nicht an!'" Die Belegausgabepflicht im Rahmen der Kassensicherungsverordnung betrifft ab Januar 2020 nicht nur die Bäcker: Wer im Einzelhandel Geschäftsvorfälle mithilfe eines elektronischen Aufzeichnungssystems erfasst, muss einen Bon ausgeben. "Ein Bällchen Vanille-Eis? Beleg muss ausgedruckt werden. In Italien sind die Finanzbehörden schon einen Schritt weiter, wenn man das so nennen will: Nicht nur muss für alles ein Beleg ausgedruckt werden, der Kunde muss ihn auch mindestens im Umkreis von 100 Metern ums Geschäft, wo er eingekauft hat, aufbewahren. Das wird dort in Stichproben kontrolliert, von der Finanzpolizei. Zusätzlich zur Bonpflicht werden auf Bons auch noch eine Seriennummer oder ein QR-Code kommen, wo jeder Geschäftsvorfall genau kodiert ist. Die Idee dahinter ist natürlich, bei Kassennachschauen oder als anonymer Testkäufer jeden Posten eindeutig zuordnen zu können, um eine größere Transparenz zu erzwingen. Der Bon wird also nicht nur Pflicht, sondern auch noch länger. Der Gesetzgeber hat in der Abgabenordnung zwar die Möglichkeit eingeräumt, von der Belegausgabepflicht befreit zu werden, wenn man 'Waren an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen' verkauft, was ja im Einzelhandel ganz normal ist. Aber ich halte so eine Befreiung für unwahrscheinlich - die verschärfte Kontrolle ist ja gerade dort gewünscht", erklärt Nicolai Günder, Geschäftsführer der RKV Registrierkassenvertrieb GmbH in Fulda. (mau) +++


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