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Ob´s 2020 unterm Strich mehr oder weniger im Portemonnaie gibt, kommt ganz drauf an - Symbolbild

REGION Neue Regelungen ab 1.1.2020

Manches wird teurer, manches günstiger - Was ändert sich für Verbraucher?

18.12.19 - Wie jedes Jahr bringt auch 2020 jede Menge neuer Regelungen für die Verbraucher. Zum 1. Januar 2020 treten wieder viele  Gesetzesänderungen und neue Gesetze in Kraft. Was Otto Normalverbraucher und Lieschen Müller im neuen Jahr beachten müssen und von welchen Änderungen die Verbraucher profitieren werden, listen wir im Folgenden nach Sparten geordnet auf. Ein erhöhter Mindestlohn, mehr bei Hartz IV, höhere Rente und mehr Wohngeld können für ein Plus auf dem Konto sorgen.  Auch der Grund- und Kinderfreibetrag steigt und Kinder von getrennt lebenden Eltern bekommen mehr Unterhalt. Dafür steigen die Strom- und Gaskosten sowie die Spritpreise an.

Was ändert sich bei Einkommen und Steuern?

Der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer steigt 2020 für Ledige auf 9.408  Euro – das ist ein Plus von 240 Euro gegenüber 2019. Verheirateten stehen 18.816 Euro zu, 480 Euro mehr als bisher. Der Grundfreibetrag bezeichnet den Betrag, bis zu dem das Einkommen Lediger oder gemeinsam veranlagter Ehepartner steuerfrei bleibt. Dieses Existenzminimum wird also steuerlich nicht angetastet.

Angehoben wird auch der Kinderfreibetrag, der das Existenzminimum des Kindes sichert: Die Bundesregierung hat diesen für 2020 um 192 Euro auf 5.172 Euro (2019: 4.980 Euro) erhöht. Für Eltern bleibt dieser Betrag ihres Einkommens pro Kind und Jahr steuerfrei.

Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab 1. Januar 2020 von derzeit 9,19 Euro auf 9,35 Euro pro Stunde. Bereits seit dem 1. Januar 2018 gilt der gesetzliche Mindestlohn ausnahmslos in allen Branchen. Ab dem neuen Jahr gibt es auch einen Mindestlohn für Azubis: 515 Euro ab Ausbildungsstart. In den nächsten Ausbildungsjahren geht es dann in 100er-Schritten weiter: im zweiten Lehrjahr steigt die Vergütung auf 615 Euro, im dritten Ausbildungsjahr sind es dann 715 Euro. 

Zum 1. Januar 2020 werden ‒ wie jedes Jahr ‒ die sogenannten Beitragsbemessungsgrenzen angehoben: Die bundeseinheitliche Grenze in der Kranken- und Pflegeversicherung steigt. Der Höchstbetrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (nur Arbeitnehmeranteil – ohne Zusatzbeitrag) steigt dadurch auf 342,19 Euro im Monat an (bisher: 331,24 Euro).

Pflege: Elternunterhalt muss erst ab jährlich 100.000 Euro Verdienst gezahlt werden. Wer weniger als 100.000 Euro brutto im Jahr verdient, muss sich nicht mehr an den Pflegekosten für seine Eltern beteiligen. Diese Schwelle gilt pro Unterhaltspflichtigem – also für jedes Kind. Auch das Einkommen der Ehepartner unterhaltspflichtiger Kinder wird nicht mit eingerechnet. So ist es im Angehörigen-Entlastungsgesetz geregelt, das ab 1. Januar 2020 gilt.

Über ein Plus können sich die rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner freuen. Ab dem 1. Juli 2020 sollen die Renten voraussichtlich im Westen um 3,15 und im Osten um 3,92 Prozent steigen. So steht es im Entwurf des Rentenversicherungsberichts der Bundesregierung. Die Anpassung gilt für alle Altersrenten, für Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten, für gesetzliche Unfallrenten sowie für die Renten der Landwirte aus der landwirtschaftlichen Rentenkasse.

Beim BAföG gibt es Änderungen bei Fördersätzen, Freibeträgen und bei der Rückzahlung.Das Gesetz zur BAföG-Reform hat für Schüler und Studierende auch 2020 weitere Erhöhungen bei Bedarfssätzen und Freibeträgen vorgesehen: Der Förderhöchstsatz steigt zum Wintersemester 2020/21 von derzeit 853 Euro auf 861 Euro. Mit der Anhebung der Pauschale für den Grundbedarf (für Studierende von 419 Euro auf 427 Euro, für Schüler nach Schulform gestaffelt) steigen die individuellen Förderungsbeträge.

Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sollen ab dem 1. Januar 2020 um 0,1 Punkte auf dann 2,4 Prozent sinken; Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich diese Abgabe (jeweils 1,2 Prozent). Die Beitragssenkung ist bis zum 31. Dezember 2022 befristet.

Änderungen im Bereich Energie und Wohnen

Schlechte Nachrichten für Strom- und Gaskunden: auf sie kommt 2020 eine Welle an Preiserhöhungen zu. Nach Angaben der Vergleichsportale Verivox und Check24 haben bereits rund 170 Versorger angekündigt, die Preise für private Verbraucher zum 1. Januar anzuheben. Stromversorger werden ihre Preise um im Schnitt 5,4 Prozent erhöhen. Ein Haushalt mit einem Verbrauch von 4.000 Kilowattstunden muss in den betroffenen Regionen mit Mehrkosten von im Schnitt 64 Euro pro Jahr rechnen.

Bund und Länder haben sich auf einen CO2-Preis für den Ausstoß von Treibhausgasen geeinigt. Für den Autofahrer bedeutet das höhere Benzin und Dieselpreise. Ein CO2-Preis von 25 Euro je Tonne verteuert Benzin um etwa 7,5 Cent. Als Entlastung für den CO2-Preis soll dafür die Pendlerpauschale von 2021 an ab dem 21. Kilometer um fünf Cent pro Kilometer erhöht werden: also 35 statt 30 Cent, die pro Kilometer Arbeitsweg von der Steuer abgesetzt werden können. Die Einigung sieht weiter vor, dass die Pendlerpauschale ab 2024 noch einmal um weitere drei Cent auf dann insgesamt 38 Cent pro Kilometer erhöht wird.

Änderungen im Verkehr

Weitere Neuerungen gibt es für Autofahrer. Die Änderungen reichen von der Erhöhung von Bußgeldern, über Dieselfahrverbote bis hin zu Änderungen der Versicherungstypklassen. Ab 2020 sollen die Bußgelder für das Parken in zweiter Reihe, auf Geh- und Radwegen sowie für das Halten auf dem Schutzstreifen erhöht werden. Der Entwurf eines neuen Bußgeldkatalogs sieht eine Verschärfung der Straßenverkehrsordnung vor. Demnach sollen derartige Vergehen in Zukunft statt 15 bis 30 Euro bis zu 100 Euro kosten.Für das Nichtbilden von Rettungsgassen sollen des Weiteren Geldbußen in Höhe von bis zu 320 Euro, sowie der Entzug des Führerscheins von einem Monat und zwei Punkte in Flensburg fällig werden. Zusätzlich soll das dreiminütige Halten auf Radfahrer-Schutzstreifen verboten werden.

Rund elf Millionen Autofahrer sind 2020 von einer Veränderung der Typklasse ihrer KfzVersicherung betroffen. Die Typklassen dienen dazu, den Versicherern eine Einschätzung über das jeweilige Schadensrisiko eines Autos zu geben. Eine höhere Typklasse entspricht einer höheren Versicherungsprämie. Von der Änderung profitieren jedoch lediglich 4,6 Millionen Autofahrer. Für 6,5 Millionen Fahrzeughalter bedeutet dies eine Erhöhung ihrer Beiträge. Die Mehrheit der Modelle wird lediglich um eine Klasse herauf- oder herabgesetzt. 

Änderungen im VerkehrMehr Sicherheit für Radfahrer: 2020 soll ein neues Verkehrsschild eingeführt werden, das das Überholen von Radfahrern auf bestimmten Abschnitten verbietet. Ist das Überholen doch erlaubt, muss künftig ein Abstand von 1,5 Metern innerorts und 2 Metern außerorts gehalten werden. Des Weiteren soll der „grüne Pfeil“ beim Rechtsabbiegen nun auch für Radfahrer gelten. Eine weitere Neuerung besteht in der Einführung von Fahrradzonen, welche dort entstehen sollen, wo das Fahrrad das vorherrschende Verkehrsmittel ist.

2020 könnten noch weitere Dieselfahrverbote in deutschen Großstädten hinzukommen, da die deutsche Umwelthilfe auch weiterhin Klagen auf Luftreinhaltung plant. Seit dem 1. April 2019 gilt in Stuttgart bereits das deutschlandweit erste großflächige Fahrverbot für Dieselfahrzeuge. Dieses gilt auch für die Bewohner der Stadt.

Änderungen bei Handel, Gesundheit und Ernährung

Egal ob Pommes Schranke oder Körnerbrötschen: der Kassenbon wird ab Januar 2020 Pflicht. Einzelhändler müssen Kunden dann bei jedem Kauf unaufgefordert einen Beleg aushändigen. Damit will der Gesetzgeber Manipulationen an elektronischen Kassensystemen vorbeugen und Steuerbetrug verhindern. Die Kassenbon-Pflicht gilt auch in Apotheken, beim Friseur, in Pommes-Buden oder Eisdielen, wenn sie über elektronische Kassensysteme verfügen. Den Beleg muss der Kunde aber nicht – wie in einigen anderen europäischen Ländern – annehmen oder sogar auf Verlagen vorzeigen. Die Vorschrift sagt nur, dass der Kassierer den Bon zur Verfügung stellen muss. Händler, die Verkaufsstände auf Wochenmärkten oder bei Volksfesten betreiben, können sich jedoch bei ihrem Finanzamt von der Belegausgabepflicht befreien lassen.

Ab 1. März 2020 müssen Eltern nachweisen, dass ihr Kind gegen Masern geimpft ist, bevor der Nachwuchs in eine Kita, Schule oder andere Gemeinschaftseinrichtung aufgenommen wird. Die beiden von der Ständigen Impfkommission (Stiko) empfohlenen Masern-Impfungen (die erste im Alter von 11 bis 14 Monaten, die zweite Impfung im Alter von 15 bis 23 Monaten) sind hierbei Pflicht. Auch alle Mitarbeiter dieser Einrichtungen – also etwa Erzieher und Lehrer – sowie Tagesmütter, die nach 1970 geboren sind, müssen ab März gegen Masern geimpft sein. Im Masernschutzgesetz hat der Gesetzgeber die Impfpflicht zudem für Bewohner wie Beschäftigte in Asylbewerber- und Flüchtlingsunterkünften sowie für Pflegekräfte festgeschrieben.

Mit einem Nährwert-Logo in Ampelfarben können Lebensmittelhersteller ab 2020 freiwillig Auskunft geben, wie gesund das Fertiggericht ist. Der Nutri-Score signalisiert auf einer fünfstufigen Skala – vom grünen A bis zum roten E – wie der ernährungsphysiologische Wert eines Lebensmittels einzuordnen ist: dabei steht das "A" in Grün für die günstigste und "E" in Rot für die ungünstigste Nährwertbilanz. Auf einen Blick wird dann auf der Verpackung zu erkennen sein, wie es um das Produkt bestellt ist. Verbraucherverbände haben ein solches verbraucherfreundliches Kennzeichnungssystem lange gefordert.(ci)+++


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